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Boot finanziert: was die Bank verlangt

Kurze Antwort

Der Sicherungsschein bestätigt der Bank, dass sie im Schadenfall die Entschädigung erhält; wir brauchen dafür Bank und Kreditnummer.

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Der Sicherungsschein ist eine Bestätigung an die finanzierende Bank, dass sie im Schadenfall die Entschädigung erhält. Banken verlangen ihn regelmäßig bei einem Bootskredit und bei Leasing, und sie verlangen ihn meist, bevor das Geld fließt. Er ist damit kein Papier für später, sondern eines für den Antrag.

Sagen Sie uns deshalb gleich Bank und Kreditnummer, wenn Ihr Boot finanziert ist. Dann geht der Schein mit dem Vertrag heraus, und die Auszahlung hängt nicht an einer Nachforderung in der Woche vor der Übergabe.

Die Folge steht selten in den Kreditunterlagen: Im Totalschaden geht die Entschädigung bis zur Höhe der offenen Restschuld an die Bank. Deshalb ist gerade bei finanzierten Booten die Versicherungssumme entscheidend. Liegt sie unter dem Wiederbeschaffungswert, bleibt nach dem Totalverlust eine Restschuld bei Ihnen, obwohl die Versicherung gezahlt hat.

Setzen Sie die Summe deshalb auf den realistischen Wiederbeschaffungswert und arbeiten Sie mit der festen Taxe: Ab Basis PLUS gilt sie fünf Jahre, danach mit gestaffeltem Abzug, im Premium ohne zeitliche Grenze. Damit entfällt der Zeitwertabzug, der bei einem zehn Jahre alten Boot am schwersten wiegt, und genau der reißt die Lücke zur Restschuld auf.

Bei einer Eignergemeinschaft gehört die Angabe zur Bank in die Vollmacht der Gemeinschaft, sonst fehlt später die Grundlage, den Schein überhaupt auszustellen. Und wenn Sie planen, das finanzierte Boot zu verchartern: Die gewerbliche Nutzung muss im Vertrag stehen, das ist eine andere Kalkulation und nichts, was sich stillschweigend mitversichert.

Zum Merken

Erst die Bank

bekommt die Entschädigung, bis zur Restschuld

Dann Sie

bekommen, was übrig bleibt

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, bleibt nach dem Totalverlust nichts übrig, die Rate läuft aber weiter.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was ist ein Sicherungsschein?

Eine Bestätigung an die finanzierende Bank, dass sie im Schadenfall die Entschädigung erhält. Banken verlangen ihn regelmäßig bei Kredit oder Leasing.

Was brauchen Sie dafür von mir?

Bank und Kreditnummer. Nennen Sie beides schon im Antrag, dann geht der Schein mit dem Vertrag heraus.

Wer bekommt das Geld im Totalschaden?

Die Bank, bis zur Höhe der offenen Restschuld. Was darüber hinausgeht, geht an Sie.

Wie vermeide ich eine Restschuld nach dem Totalverlust?

Versicherungssumme auf den Wiederbeschaffungswert setzen und mit fester Taxe arbeiten: ab Basis PLUS fünf Jahre, im Premium ohne zeitliche Grenze, damit entfällt der Zeitwertabzug.

Was gilt bei einer Eignergemeinschaft?

Die Angabe zur Bank gehört in die Vollmacht der Gemeinschaft, sonst fehlt die Grundlage für den Schein.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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