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Boot bei Spedition, Kran oder Werft beschädigt

Kurze Antwort

Wer den Schaden verursacht, haftet zuerst; die eigene Kasko ist das Auffangnetz, entscheidend ist die sachgerechte Verladung und Befestigung.

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Zweimal im Jahr hängt fast jedes Boot am Kran, viele werden dazu über die Straße geholt, und in der Werft steht es Wochen. In dieser Zeit ist es in fremder Hand, und die Frage nach dem Schaden hat dann zwei Ebenen: Wer haftet, und wer zahlt zuerst. Es ist selten dieselbe Antwort.

Haftbar ist zunächst, wer den Schaden verursacht. Werft, Kranbetrieb und Spedition sind gewerbliche Betriebe mit eigener Betriebshaftpflicht, und die tritt für ihre Fehler ein. In der Praxis dauert die Klärung, weil zwei Versicherer die Ursache unterschiedlich sehen, und solange steht Ihr Boot beschädigt da. Deshalb ist die eigene Kasko das Auffangnetz: Sie reguliert, und die Frage, wer es am Ende trägt, klären die Versicherer untereinander.

Beim Transport gibt es allerdings eine Stelle, die man kennen sollte. Nicht ersetzt werden Schäden aus nicht sachgerechter Verladung und Befestigung während des Transportes, ebenso der Diebstahl nicht ordnungsgemäß verpackter, abgedeckter und verzurrter Teile oder loser Teile in einem nicht verschlossenen Fahrzeug. Wer selbst verzurrt, trägt dieses Risiko selbst, und das ist der Punkt, an dem der günstige Eigentransport teuer wird.

Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs hilft dabei nicht: Sie versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Für Diebstahl und Transportschaden am Boot braucht es die Kasko des Bootes.

Machen Sie vor jeder Übergabe Fotos ringsum, mit Datum, dazu Detailaufnahmen von Rumpfkanten, Spiegel und Wellenanlage sowie von den Gurtpositionen, wenn das Boot bereits aufgeladen ist. Das kostet drei Minuten und ist die einzige Grundlage, auf der sich später klären lässt, ob der Kratzer vorher da war. Der Vordruck Übergabeprotokoll hält denselben Stand schriftlich fest.

Ein Punkt zugunsten der Kasko, der oft übersehen wird: In Verbindung mit einem versicherten Schaden sind die Kosten eines notwendigen Transportes zu und von einer Reparaturwerft mitversichert, soweit sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Der Weg zur Werft ist also Teil des Schadens und nicht Ihre Zugabe.

Zum Merken

Drei Minuten

dauern die Fotos vor der Übergabe

Drei Monate

dauert der Streit ohne sie

Ohne Aufnahme vom Zustand steht später Aussage gegen Aussage, und der Kratzer war angeblich schon immer da.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Die Werft hat mein Boot beschädigt. Wer zahlt?

Haftbar ist der Verursacher über seine Betriebshaftpflicht. Weil die Klärung dauert, reguliert in der Praxis oft zuerst Ihre Kasko, und die Versicherer klären es untereinander.

Ist ein Transportschaden über die Kasko gedeckt?

Grundsätzlich ja, mit einer wichtigen Ausnahme: Schäden aus nicht sachgerechter Verladung und Befestigung während des Transportes werden nicht ersetzt.

Versichert die Kfz-Police des Zugfahrzeugs mein Boot?

Nein, sie versichert das Fahrzeug und nicht die Ladung. Für Diebstahl und Transportschaden am Boot braucht es die Kasko des Bootes.

Was sollte ich vor der Übergabe tun?

Fotos ringsum mit Datum, Detailaufnahmen von Rumpfkanten, Spiegel und Wellenanlage, dazu die Gurtpositionen. Der Vordruck Übergabeprotokoll hält den Zustand schriftlich fest.

Wer zahlt den Transport zur Reparaturwerft?

In Verbindung mit einem versicherten Schaden sind die Kosten eines notwendigen Transportes zu und von der Reparaturwerft mitversichert, soweit sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme nicht übersteigen.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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