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Hochwasser, Sturmflut und Hagel

Kurze Antwort

Hagel und Sturm ab Windstärke 8 sind ausdrücklich benannte Gefahren; bei Hochwasser und Sturmflut entscheidet, was konkret passiert ist.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Unsere Bedingungen benennen die Naturgewalten einzeln: Sturm und Hagel, Blitzschlag und Erdbeben. Sturm ist dabei eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das sind 62 Kilometer pro Stunde. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Diese Definitionen stehen nicht zur Zierde da, an ihnen entscheidet sich der Fall.

Windstärke 8 ist die Schwelle. Darunter ist es kein Sturm im Sinn der Bedingungen, auch wenn es sich am Steg anders angefühlt hat. Deshalb gehört zu jeder Sturmschadenmeldung die Windmessung der nächstgelegenen Station oder die amtliche Warnung, und zwar mit Datum und Uhrzeit. Das ist in fünf Minuten gesichert und später nicht mehr nachzuholen.

Hochwasser und Sturmflut stehen in den Bedingungen nicht als eigene, benannte Gefahr. Entscheidend ist dann, was konkret geschehen ist. Reißt sich das Boot los, treibt auf, kollidiert oder sinkt, sind das Unfallereignisse: Stranden, Kentern, An-Grund-Geraten, Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen und Sinken als Folge sind ab Basis PLUS ausdrücklich genannt. Im Basis-Tarif gilt allein die Aufzählung der benannten Gefahren. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor Sie handeln.

Was Sie unternehmen, um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern, ersetzen wir, auch wenn es erfolglos bleibt, sofern es auf unsere Weisung geschieht oder Sie es den Umständen nach für geboten halten durften, und zwar auch dann, wenn diese Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Vorsorgliches Kranen bei angekündigtem Hochwasser ist davon nicht automatisch erfasst, weil der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Ein Anruf vorher klärt das.

Vor der Lage: Leinen mit Reserve für steigendes Wasser, Fender kontrollieren, lose Teile unter Deck, Papiere und Elektronik mitnehmen. Nach der Lage: Fotos vor jedem Aufräumen, Pegelstand und Wetterwarnung sichern, Schaden melden, bevor die Werft anfängt.

Zum Merken

Windstärke 8

macht einen Sturm im Sinn der Bedingungen

62 km/h

sind das, auf der Autobahn wäre es Schrittempo

Am Steg reißt sich bei diesem Tempo ein Boot los. Deshalb gehört die Messung der nächsten Station in jede Schadenmeldung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist Hagelschaden am Boot versichert?

Ja. Hagel ist in unseren Bedingungen ausdrücklich als Naturgewalt benannt und in jedem Kaskotarif enthalten.

Ab welcher Windstärke gilt ein Schaden als Sturmschaden?

Ab Windstärke 8 nach Beaufort, also 62 Kilometer pro Stunde. Sichern Sie die Messung der nächsten Station oder die amtliche Warnung mit Datum und Uhrzeit.

Zahlt die Versicherung bei Hochwasser?

Hochwasser ist keine eigene benannte Gefahr. Es kommt darauf an, was passiert ist: Reißt sich das Boot los, treibt auf oder sinkt, sind das Unfallereignisse, die ab Basis PLUS genannt sind. Rufen Sie im Zweifel vorher an.

Zahlt jemand das vorsorgliche Kranen vor dem Hochwasser?

Nicht automatisch, denn der Versicherungsfall ist dann noch nicht eingetreten. Sprechen Sie größere Maßnahmen vorher mit uns ab, dann sagen wir Ihnen, was übernommen wird.

Was brauche ich für die Schadenmeldung?

Fotos vor dem Aufräumen, Pegelstand oder Wetterwarnung mit Zeitangabe und eine kurze Schilderung des Hergangs. Melden Sie, bevor die Werft beginnt.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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