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Hochwasser, Sturmflut und Hagel
Kurze Antwort
Hagel und Sturm, in der Basis ab Windstärke 8, sind ausdrücklich benannte Gefahren;
bei Hochwasser und Sturmflut entscheidet, was konkret passiert ist.
Unsere Bedingungen benennen die Naturgewalten einzeln: Sturm und Hagel, Blitzschlag und Erdbeben.
Sturm ist im Basis-Tarif eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach
Beaufort,
das sind 62 Kilometer pro Stunde.
Basis PLUS und Premium setzen keine solche Schwelle.
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Diese Definitionen stehen nicht zur Zierde da, an ihnen entscheidet sich der Fall.
Im Basis-Tarif ist Windstärke 8 die Schwelle.
Darunter ist es dort kein Sturm im Sinn der Bedingungen,
auch wenn es sich am Steg anders angefühlt hat.
Deshalb gehört zu jeder Sturmschadenmeldung die Windmessung der nächstgelegenen Station oder die
amtliche Warnung,
und zwar mit Datum und Uhrzeit.
Das ist in fünf Minuten gesichert und später nicht mehr nachzuholen.
Hochwasser und Sturmflut stehen in den Bedingungen nicht als eigene, benannte Gefahr.
Entscheidend ist dann, was konkret geschehen ist.
Reißt sich das Boot los, treibt auf, kollidiert oder sinkt, sind das Unfallereignisse: Stranden,
Kentern, An-Grund-Geraten, Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen und Sinken als Folge
sind ab Basis PLUS ausdrücklich genannt.
Im Basis-Tarif gilt allein die Aufzählung der benannten Gefahren.
Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor Sie handeln.
Was Sie unternehmen, um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern, ersetzen wir,
auch wenn es erfolglos bleibt, sofern es auf unsere Weisung geschieht oder Sie es den Umständen
nach für geboten halten durften,
und zwar auch dann,
wenn diese Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.
Vorsorgliches Kranen bei angekündigtem Hochwasser ist davon nicht automatisch erfasst,
weil der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist.
Ein Anruf vorher klärt das.
Vor der Lage: Leinen mit Reserve für steigendes Wasser, Fender kontrollieren,
lose Teile unter Deck, Papiere und Elektronik mitnehmen.
Nach der Lage: Fotos vor jedem Aufräumen, Pegelstand und Wetterwarnung sichern, Schaden melden,
bevor die Werft anfängt.
Zum Merken
Windstärke 8
macht im Basis-Tarif einen Sturm im Sinn der Bedingungen
62 km/h
sind das, auf der Autobahn wäre es Schrittempo
Am Steg reißt sich bei diesem Tempo ein Boot los.
Deshalb gehört die Messung der nächsten Station in jede Schadenmeldung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist Hagelschaden am Boot versichert?
Ja.
Hagel ist in unseren Bedingungen ausdrücklich als Naturgewalt benannt und in jedem Kaskotarif
enthalten.
Ab welcher Windstärke gilt ein Schaden als Sturmschaden?
Im Basis-Tarif ab Windstärke 8 nach Beaufort,
also 62 Kilometer pro Stunde; Basis PLUS und Premium setzen keine Schwelle.
Sichern Sie die Messung der nächsten Station oder die amtliche Warnung mit Datum und Uhrzeit.
Zahlt die Versicherung bei Hochwasser?
Hochwasser ist keine eigene benannte Gefahr.
Es kommt darauf an, was passiert ist: Reißt sich das Boot los, treibt auf oder sinkt,
sind das Unfallereignisse,
die ab Basis PLUS genannt sind.
Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Zahlt jemand das vorsorgliche Kranen vor dem Hochwasser?
Nicht automatisch, denn der Versicherungsfall ist dann noch nicht eingetreten.
Sprechen Sie größere Maßnahmen vorher mit uns ab, dann sagen wir Ihnen, was übernommen wird.
Was brauche ich für die Schadenmeldung?
Fotos vor dem Aufräumen, Pegelstand oder Wetterwarnung mit Zeitangabe und eine kurze Schilderung
des Hergangs.
Melden Sie, bevor die Werft beginnt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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