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Darf ein Freund mein Boot fahren?
Kurze Antwort
Versichert sind alle berechtigten Fahrer, die die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen;
die Erlaubnis sollte schriftlich vorliegen, Selbstbehalt und Vertrag bleiben beim Eigner.
Die Bootshaftpflicht ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen.
Versichert ist damit nicht nur der Eigner, sondern jeder berechtigte Fahrer,
der die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.
Haftet Ihr Freund für einen Schaden, den er am Steuer verursacht,
steht deshalb Ihre Bootshaftpflicht dafür ein.
Berechtigt ist,
wer mit Ihrem Wissen und Wollen fährt: ein Freund, ein Familienmitglied, ein Gast am Steuer.
Eine namentliche Meldung verlangen wir nicht.
Zwei Bedingungen entscheiden.
Erstens die Fahrerlaubnis: Auf Binnengewässern gilt die Führerscheinpflicht ab 15 PS,
auf dem Rhein bereits ab 5 PS, bei Elektroantrieben ab 7,5 kW mit Dauerbetriebseignung.
Fehlt der vorgeschriebene Schein, ist die Leistung gefährdet,
und daran ändert Ihre Erlaubnis nichts.
Zweitens die Berechtigung selbst: Wer ohne Ihr Wissen ablegt, fährt unberechtigt.
Halten Sie die Erlaubnis schriftlich fest.
Ein Blatt mit Name, Zeitraum, Revier und den Auflagen,
die Ihnen wichtig sind, kostet fünf Minuten und beantwortet später die Frage,
die im Schadenfall zuerst gestellt wird.
Den Vordruck Nutzungserlaubnis finden Sie im Formularbereich zum Ausdrucken.
Im Kaskoschaden zahlt der Vertrag, nicht der Fahrer.
Die Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer,
und der Schaden läuft über Ihren Vertrag, nicht über die Police Ihres Freundes.
Ob Sie sich den Selbstbehalt privat wiederholen,
ist eine Frage zwischen Ihnen beiden und keine des Versicherungsvertrags.
Sprechen Sie das vorher an, nicht danach.
Die Frage stellt sich öfter, als man denkt.
Nach einer Befragung von Nordlight Research im Auftrag des ADAC vom Januar 2026 fährt jeder vierte
der rund 3,6 Millionen regelmäßigen Bootfahrer in Deutschland meist das Boot von Freunden,
Bekannten oder Familie, nur jeder achte ein eigenes.
Wer sich ein Boot leiht, sollte deshalb auch seine Seite kennen:
Ob die eigene Privathaftpflicht einspringt, ist sehr unterschiedlich geregelt,
und Schäden am geliehenen Boot selbst sind dort fast immer ausgeschlossen.
Fragen Sie vor dem Ablegen, ob das Boot haftpflicht- und kaskoversichert ist und wie hoch der
Selbstbehalt ist.
Verleihen ist nicht vermieten.
Sobald Geld fließt, ist es eine Vercharterung, und die gehört in den Vertrag.
Ohne diese Angabe fehlt der Schutz genau dann, wenn er gebraucht wird.
Zum Merken
Jeder
berechtigte Fahrer ist ab Basis-Plus mitversichert
Keiner
muss uns namentlich gemeldet werden
Nach einem Schaden zählt nicht,
wer am Steuer stand, sondern ob er durfte und ob er den vorgeschriebenen Schein hatte.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich melden, wer mein Boot fährt?
Nein.
Versichert sind alle berechtigten Fahrer mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis,
eine namentliche Meldung verlangen wir nicht.
Braucht mein Freund einen Führerschein?
Den, den das Revier verlangt: auf Binnengewässern ab 15 PS, auf dem Rhein ab 5 PS,
bei Elektroantrieben ab 7,5 kW mit Dauerbetriebseignung.
Fehlt er, ist die Leistung gefährdet.
Mein Freund hat einen Schaden verursacht. Wer zahlt?
Der Schaden läuft über Ihren Vertrag.
Die Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer, also Sie.
Ich leihe mir das Boot eines Freundes. Worauf achte ich?
Fragen Sie vor dem Ablegen, ob das Boot haftpflicht- und kaskoversichert ist und wie hoch der
Selbstbehalt ist.
Ihre eigene Privathaftpflicht zahlt für Schäden am geliehenen Boot selbst fast nie.
Reicht eine mündliche Erlaubnis?
Meist ja, im Schadenfall ist sie aber schwer zu belegen.
Nutzen Sie den Vordruck Nutzungserlaubnis, ein Blatt genügt.
Darf ich das Boot gegen Geld verleihen?
Dann ist es eine Vercharterung und muss im Vertrag stehen.
Ohne diese Angabe fehlt der Schutz.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Haftpflicht
Vorgeschriebene Fahrerlaubnis
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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