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Beitrag erhöht: darf ich sofort kündigen?
Kurze Antwort
Eine Beitragserhöhung ohne Leistungsänderung löst ein Sonderkündigungsrecht aus; die Frist steht in der Mitteilung Ihres Versicherers und ist kurz.
Der gewöhnliche Weg ist die ordentliche Kündigung: in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf. Wer diesen Termin verpasst, bleibt ein weiteres Jahr im Vertrag, sofern kein Sonderfall vorliegt. Sonderkündigungsrechte bestehen unter anderem bei Verkauf des Bootes, bei einer Beitragserhöhung und nach einem Schadenfall.
Die Beitragsanpassungsklausel erlaubt dem Versicherer, den Beitrag an die Schadenentwicklung des Bestands anzupassen. Sie löst ein Sonderkündigungsrecht aus, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistung ändert. Genau darauf kommt es an: Steigt der Beitrag, weil Sie einen stärkeren Motor gemeldet oder das Fahrtgebiet erweitert haben, ist es keine Erhöhung in diesem Sinn.
Die Frist ist kurz und läuft ab Zugang der Mitteilung. Sie steht in dem Schreiben, mit dem die Erhöhung angekündigt wird, zusammen mit dem Termin, zu dem die Kündigung wirkt. Legen Sie das Schreiben deshalb nicht beiseite: Nach Ablauf gilt der neue Beitrag als angenommen.
In das Kündigungsschreiben gehören Versicherungsscheinnummer, Ihr Name und Ihre Anschrift, Bootsname oder Kennzeichen, ein Satz, dass Sie wegen der Beitragserhöhung zu deren Wirksamwerden kündigen, Datum und Unterschrift. Schicken Sie es nachweisbar und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Ohne Bestätigung ist nichts erledigt.
Den Wechsel übernehmen wir kostenlos: Wir brauchen Vorversicherer, Scheinnummer und Ihre Unterschrift auf der Maklervollmacht, kündigen für Sie und achten darauf, dass weder eine Doppelversicherung noch eine Deckungslücke entsteht. Sie zahlen erst, wenn der alte Vertrag abgelaufen ist. Wurde Ihnen selbst gekündigt oder ein Antrag abgelehnt, rufen Sie an: Wir zeichnen als Assekuradeur selbst und entscheiden den Fall im eigenen Haus.
Zum Merken
Drei Monate
vor Ablauf endet der gewöhnliche Weg
Wenige Wochen
bleiben, wenn der Beitrag steigt
Die kürzere Frist ist die wertvollere. Sie steht in dem Brief, den die meisten ungelesen ablegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?
Ja, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistung ändert. Die Frist läuft ab Zugang der Mitteilung und steht in dem Schreiben.
Was ist keine Beitragserhöhung in diesem Sinn?
Ein höherer Beitrag, der aus einer Änderung Ihres Vertrags folgt, etwa ein stärkerer Motor oder ein größeres Fahrtgebiet. Dann ändert sich die Leistung mit.
Was muss in das Kündigungsschreiben?
Scheinnummer, Name und Anschrift, Bootsname oder Kennzeichen, der Grund, das Datum und Ihre Unterschrift. Nachweisbar versenden und um schriftliche Bestätigung bitten.
Übernehmen Sie die Kündigung?
Ja, kostenlos. Wir achten darauf, dass keine Doppelversicherung und keine Deckungslücke entsteht, und Sie zahlen erst, wenn der alte Vertrag abgelaufen ist.
Mein Versicherer hat mir gekündigt. Bekomme ich noch einen Vertrag?
Rufen Sie an. Wir zeichnen als Assekuradeur im Namen des Versicherers selbst und entscheiden solche Fälle im eigenen Haus, statt sie weiterzureichen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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