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Bin ich über den Verein versichert?

Kurze Antwort

Ein Vereinsvertrag deckt Vereinsvermögen, Vereinsboote und Veranstaltungen; Ihr eigenes Boot deckt er in aller Regel nicht.

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Vereine und Clubs versichern in erster Linie sich selbst, und sie haben guten Grund dazu. Steg, Bojenfeld, Kran und Winterlagerfläche gehören oft dem Verein. Damit haftet er für Anlagen, auf denen fremde Boote liegen, und braucht dafür eine eigene Deckung, nicht nur die seiner Mitglieder. Dazu kommen Vereinsboote, Ausbildungsboote und Veranstaltungen.

Was in dieser Aufzählung nicht vorkommt, ist Ihr Boot. Ein Vereins- oder Sammelvertrag deckt es in aller Regel nicht, und zwar unabhängig davon, wie lange Sie Mitglied sind und wo das Boot liegt. Die Mitgliedschaft ändert nichts daran, wem das Boot gehört und wer für Schäden daran einsteht.

Verwechselt wird das häufig mit einem Beitragsvorteil. Manche Verbände und Vereine haben Vereinbarungen, die ihren Mitgliedern günstigere Beiträge bringen, und das ist ein echter Vorteil. Ein Rabatt ist aber keine Police: Sie schließen weiterhin einen eigenen Vertrag, nur zu anderen Konditionen.

Drei Fragen klären den Fall in fünf Minuten. Wer ist Versicherungsnehmer des Vertrags, der Verein oder ich? Steht mein Boot namentlich darin, und mit welcher Versicherungssumme? Und gilt der Schutz auch außerhalb des Vereinsgeländes, also auf dem Wasser, auf dem Trailer und im fremden Hafen? Wenn eine dieser Fragen offenbleibt, ist sie das Risiko.

Wenn Sie umgekehrt ein Vereinsboot fahren, regelt eine Nutzungserlaubnis, wer fahren darf und mit welcher Auflage. Für Vereine haben wir dafür Vordrucke im Formularbereich, vom Übergabeprotokoll bis zur Nutzungserlaubnis.

Zum Merken

Der Steg

ist versichert, er gehört dem Verein

Ihr Boot

ist es nicht, es gehört Ihnen

Ein Vereinsvertrag deckt die Anlage, auf der Ihr Boot liegt, und nicht das Boot darauf.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist mein eigenes Boot über den Verein mitversichert?

In aller Regel nicht. Ein Vereinsvertrag deckt Vereinsvermögen, Vereinsboote und Veranstaltungen, nicht das Boot des Mitglieds.

Wofür braucht der Verein dann eine Versicherung?

Für seine Anlagen. Steg, Bojenfeld, Kran und Winterlagerfläche gehören oft dem Verein, damit haftet er für Anlagen, auf denen fremde Boote liegen.

Bringt die Mitgliedschaft trotzdem etwas?

Möglicherweise einen Beitragsvorteil über eine Vereinbarung des Verbands. Das ist ein Rabatt, keine Police: Sie schließen weiterhin einen eigenen Vertrag.

Was soll ich den Vorstand fragen?

Wer Versicherungsnehmer ist, ob Ihr Boot namentlich mit Summe im Vertrag steht und ob der Schutz auch außerhalb des Vereinsgeländes gilt.

Was gilt, wenn ich ein Vereinsboot fahre?

Dann sollte eine Nutzungserlaubnis regeln, wer fahren darf und mit welcher Auflage. Den Vordruck finden Sie im Formularbereich.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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