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Ein privates Boot mit einem kleinen angeklebten Charterschild am Fenster

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Was, wenn ich das Boot anders nutze als angegeben?

Kurze Antwort

Die Verwendungsart ist keine Formalie, sondern die Grundlage des Vertrags. Wer im Antrag angegeben hat, wie er das Boot nutze, und es dann anders einsetzt, riskiert bei einem Schaden fast überall den Ausschluss.

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Jede Bootspolice geht von einer bestimmten Verwendung aus, und die steht im Versicherungsschein: privat, private Vermietung, gewerbliche Vercharterung, Schulbetrieb. Hat sich die tatsächliche Nutzungsart seitdem geändert, greift in fast allen Werken ein Ausschluss für Schäden, die während einer anderen als der vereinbarten Verwendungsart eintreten.

Praktisch relevant ist das in beide Richtungen, und beide werden unterschätzt. Wer ein privat versichertes Boot ein paar Wochen verchartert, bewegt sich außerhalb der vereinbarten Nutzung. Wer umgekehrt ein Charterboot am Saisonende privat nutzt, tut das ebenfalls, und dieser Fall ist in kaum einem Werk ausdrücklich geregelt: Die Bedingungen stellen abstrakt auf sportliche oder Vergnügungszwecke ab, ohne den Wechsel zu benennen.

Die Lösung ist unspektakulär und wirksam. Melden Sie jede geplante Änderung vorher in Textform und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, auch wenn sie lautet, dass sich nichts ändert. Das gilt auch für andere Veränderungen, die das Risiko berühren: stärkerer Motor, anderes Fahrtgebiet, neuer Liegeplatz, Wohnnutzung. Solche Anzeigen kosten nichts und sind im Streitfall der Unterschied zwischen Deckung und Diskussion.

Erst schriftlich melden, die Antwort abwarten, dann das Boot anders nutzen.

Zum Merken

Die Verwendungsart

ist die Grundlage des Vertrags

Abweichungen

sind fast überall ausgeschlossen

Das Boot ändert sich nicht, das Risiko schon. Ein Anruf genügt, ein Schild nicht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Gilt das auch für eine einzelne Vermietung?

Ja. Auch die gelegentliche entgeltliche Überlassung ist eine andere Verwendungsart und muss beantragt und dokumentiert sein, sonst greift der Ausschluss.

Was ist mit einer Probefahrt beim Verkauf?

Solange Sie an Bord sind und das Boot führen, ist das unproblematisch. Übergeben Sie es zur alleinigen Nutzung, klären Sie es vorher.

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