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Ein Rigger prüft die Wantenspannung am Mast einer Segelyacht

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Wie alt darf Rigg und Takelage sein?

Kurze Antwort

Wir setzen keine feste Altersgrenze für das Rigg. Entscheidend ist der Zustand, nicht das Baujahr. Verschleiß bleibt in unseren Kaskotarifen ausgeschlossen.

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Wir setzen keine Altersgrenze für Rigg oder Takelage, maßgeblich ist der Zustand, nicht das Baujahr. Das gilt auch für Yachten über 25 Jahre, die wir ohnehin versichern. Ob andere Anbieter das anders regeln, steht in deren Bedingungen; unsere liegen offen auf der Bedingungsseite.

Der eigentliche Grenzfall ist ein anderer: Bricht ein Mast, weil eine Wante nach zwanzig Jahren ermüdet ist, ist das Verschleiß, und Verschleiß ist in unseren Kaskotarifen ausgeschlossen. Bricht derselbe Mast dagegen durch Sturm, Kollision oder Grundberührung, greift die Vollkasko. Die Ursache entscheidet, nicht das Alter.

Praktisch heißt das: Ein Riggcheck alle paar Jahre schützt weniger die Deckung als das Rigg selbst. Dokumentieren Sie durchgeführte Arbeiten, im Schadenfall ist eine Rechnung über getauschte Wanten der beste Beleg dafür, dass kein Verschleißschaden vorliegt. Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen sowie das Reißen von Segeln sind in der Vollkasko ausdrücklich benannt.

Weil diese Ursachenfrage über die Leistung entscheidet, lohnt ein Blick darauf, wo ein Rigg tatsächlich versagt. Es ist fast nie der Mast selbst und fast nie das Drahtstück in der Mitte. Aufgegeben wird an den Endpunkten und Gelenken: Terminals und Pressverbindungen, in denen Wasser stehen bleibt und der Draht unter der Hülse korrodiert; Wantenspanner mit angerissenem Gewinde; Toggles und Bolzen, die durch Zwangskräfte statt in ihrer Achse arbeiten; Salingsbeschläge und deren Nieten; der Rumpfanschluss der Püttinge, oft unter Verkleidung und Dichtmasse verborgen. Bei Rod-Riggs kommt Ermüdung im Kopf des Stabes hinzu, die von außen nicht sichtbar ist.

Für den Versicherungsfall folgt daraus etwas Unbequemes: Genau diese Stellen erzeugen im Gutachten das Wort Materialermüdung, und damit die Ablehnung. Ein Sturmschaden ist leicht zu belegen, ein gebrochenes Terminal nach zwanzig Jahren nicht. Wer sein Rigg lange fährt, sollte deshalb nicht auf eine Deckung hoffen, die für diesen Fall nicht gemacht ist, sondern die Endpunkte prüfen lassen: Terminals und Wantenspanner bei gelegtem Mast oder mit Lupe und Rissprüfmittel, Püttinganschlüsse einmal freilegen, Bolzen und Toggles auf Spiel und Lauf kontrollieren.

Und der Punkt, an dem Dokumentation wirklich zählt: Eine Rechnung über getauschte Wanten, ein Riggprotokoll mit Datum, Fotos der freigelegten Püttinge. Diese Unterlagen verschieben im Schadenfall die Beweislage, sie zeigen, dass ein Bauteil zum Zeitpunkt des Schadens geprüft und in Ordnung war, und machen aus einem vermuteten Verschleißfall einen prüfbaren Sachverhalt. Ohne sie entscheidet allein das Alter, und das entscheidet gegen Sie.

Ein Rigg versagt meist an Endpunkten und Gelenken, kaum in der Mitte von Mast oder Draht.

Das Rigg einer Segelyacht: stehendes und laufendes Gut

Zum Rigg einer Segelyacht gehören zwei Teile, die ganz unterschiedlich altern. Das stehende Gut hält den Mast: Vorstag, Achterstag, Ober- und Unterwanten mit ihren Terminals, Wantenspannern, Salingen und Püttingen. Es bewegt sich im Betrieb kaum, trägt aber dauerhaft hohe Lasten. Das laufende Gut sind die Leinen, mit denen Segel gesetzt und getrimmt werden, also Fallen, Schoten und Reffleinen, dazu Blöcke und Winschen.

Für die Versicherung zählt diese Unterscheidung, weil Schäden am stehenden Gut häufig zu einem Mastbruch führen und dann die Ursachenfrage stellen. Laufendes Gut ist ein Verschleißteil im klassischen Sinn: Eine durchgescheuerte Schot oder ein ausgeleiertes Fall wird ersetzt, wenn es so weit ist, und ist kein Versicherungsfall.

Rigg-Check: wann prüfen und was dokumentieren

Ein Rigg-Check gehört an feste Termine: vor dem Auftakeln, nach dem ersten Starkwind der Saison und vor jeder langen Fahrt. Dazu kommt eine gründliche Prüfung durch einen Rigger in größeren Abständen, am besten bei gelegtem Mast, weil sich Masttop, Salingsbeschläge und Terminals oben nur so wirklich ansehen lassen.

Für die eigene Prüfung haben wir einen Vordruck Riggcheck zum Ausdrucken, der siebzehn Bauteile vom Vorstag bis zu den Püttingen abfragt, mit Befund, Maßnahme und Termin. Ein ausgefüllter Bogen mit Datum ist im Schadenfall der Beleg, dass das Rigg geprüft war. Heben Sie ihn zusammen mit den Rechnungen auf.

Wanten tauschen: woran man den Zeitpunkt erkennt

Ein festes Datum für den Wantentausch gibt es nicht, aber deutliche Zeichen. Gebrochene Einzeldrähte, die als kleine Haken abstehen, Haarrisse an Terminals und Walzfittings, braune Korrosionsspuren an Edelstahl und Spiel in Bolzen und Augen sind Gründe, nicht bis zur nächsten Saison zu warten. Auch eine Yacht, die lange gestanden hat oder viel unter Last gesegelt wurde, braucht einen frühen Blick.

Wanten werden sinnvollerweise als Satz getauscht, mit neuen Terminals und Splinten, denn ein neuer Draht an einem alten Terminal verlagert die Schwachstelle nur. Lassen Sie sich den Tausch mit Datum und Werft auf der Rechnung bestätigen. Ein neues Rigg ist außerdem ein Anlass, die Versicherungssumme zu prüfen, weil Rigg und Segel zum Wert des Bootes gehören.

Laufendes Gut: Fallen, Schoten und Blöcke im Blick

Laufendes Gut altert durch Sonne, Scheuern und Salz. Fallen scheuern an der Mastscheibe, Schoten an Klemmen und Umlenkungen, Reffleinen an Durchführungen. Dunkle, harte Stellen, ein aufgerauter Mantel oder ein Kern, der durchscheint, sind Zeichen für den Austausch. Blöcke mit festsitzenden Scheiben erhöhen die Reibung und beschleunigen den Verschleiß der Leinen.

Ein gerissenes Fall kann mehr kosten als die Leine: Fällt ein Segel unkontrolliert, kann es ins Wasser gehen, in den Propeller geraten oder an Deck Schaden anrichten. Prüfen Sie das laufende Gut deshalb bei jedem Rigg-Check mit, Fallen auf ganzer Länge, auch den Teil, der im Mast verschwindet.

Zum Merken

Kein Baujahr

gibt bei uns eine Altersgrenze fürs Rigg vor

Der Zustand

entscheidet, und den zeigt der Riggcheck

Verschleiß bleibt ausgeschlossen, auch am Rigg. Wer dokumentiert wartet, wandelt eine Altersfrage in eine Zustandsfrage.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Verlangen Sie ab einem bestimmten Riggalter ein Gutachten?

Nein. Wir setzen keine Altersgrenze für Rigg oder Takelage, auch nicht bei Yachten über 25 Jahre.

Ist ein Mastbruch versichert?

In der Vollkasko ja: Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen ist ausdrücklich gedeckt. Nicht gedeckt ist Materialermüdung, das ist Verschleiß.

Sind gerissene Segel gedeckt?

In der Vollkasko ja, wenn die Ursache ein versichertes Sturm ist. Ausgefahrene, spröde Segel sind Verschleiß.

Wo versagt ein Rigg typischerweise?

An den Endpunkten und Gelenken, nicht im Draht: Terminals und Pressverbindungen, Wantenspanner, Toggles und Bolzen, Salingsbeschläge und der Rumpfanschluss der Püttinge. Bei Rod-Riggs zusätzlich der Kopf des Stabes.

Wie belege ich, dass kein Verschleißschaden vorliegt?

Mit Rechnungen über getauschte Bauteile, einem datierten Riggprotokoll und Fotos der freigelegten Püttinge. Diese Unterlagen zeigen, dass ein Bauteil geprüft und in Ordnung war, ohne sie entscheidet im Gutachten allein das Alter.

Was gehört zum stehenden Gut einer Segelyacht?

Alles, was den Mast hält: Vorstag, Achterstag, Ober- und Unterwanten mit Terminals, Wantenspannern, Salingen und Püttingen. Fallen, Schoten und Reffleinen sind dagegen laufendes Gut.

Sollte ich nach dem Wantentausch die Versicherungssumme anpassen?

Prüfen Sie es, denn Rigg und Segel gehören zum Wert des Bootes. Ein neues Rigg oder neue Segel sind ein guter Anlass, die Summe mit dem tatsächlichen Wert abzugleichen.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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