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Teilkasko oder Vollkasko?

Kurze Antwort

Teilkasko deckt Brand, Sturm, Blitz, Diebstahl des ganzen Bootes und Winterlager; Vollkasko zusätzlich Kollision, Grundberührung, Vandalismus und Teilediebstahl.

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Die Teilkasko übernimmt Schäden durch äußere Gefahren: Brand und Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben, Diebstahl des gesamten Bootes sowie Schäden im Winterlager, jeweils zum Neuwert und mit Bergekosten.

Die Vollkasko ist eine Allgefahrendeckung und schließt zusätzlich selbst verursachte Schäden ein: Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen, Grundberührung, Stranden, Kentern und Sinken sowie Vandalismus und Teilediebstahl, inklusive des Außenbordmotors, der zu den häufigsten Diebesgütern zählt.

Weil Grundberührung die am häufigsten gemeldete Schadenursache ist und Teilediebstahl in der Teilkasko nicht gedeckt ist, empfehlen wir nahezu jedem Eigner die Vollkasko. Im Premium-Tarif kommen grobe Fahrlässigkeit bis 50 Prozent der Versicherungssumme, Pannenhilfe, Inspektionskosten und eine unbegrenzte feste Taxe hinzu.

Der wichtigste Unterschied steht in keiner Leistungstabelle, weil er kein Leistungspunkt ist, sondern eine Beweisregel. Die Teilkasko ist eine Gefahrenaufzählung: Sie müssen zeigen, dass eine der benannten Gefahren eingetreten ist, Brand, Sturm, Blitz, Diebstahl. Die Vollkasko ist eine Allgefahrendeckung: Dort genügt, dass ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis den Schaden verursacht hat. Ob ein Ausschluss greift, muss dann der Versicherer darlegen, nicht Sie.

In der Praxis entscheidet das die Fälle, in denen die Ursache unklar bleibt. Ein Boot sinkt am Liegeplatz, niemand war an Bord, die Stelle ist unter Wasser nicht mehr auffindbar: In einer Gefahrenaufzählung ist das ein Problem des Eigners, in einer Allgefahrendeckung eines des Versicherers. Genau deshalb sind Fotos, ein Bordbuch und dokumentierte Wartung mehr wert als jede Zusatzklausel, sie machen den plötzlichen Verlauf belegbar.

Allgefahren heißt trotzdem nicht alles. Ausgeschlossen bleiben Verschleiß, Alterung und allmähliche Einwirkung, Vorsatz, Krieg und politische Gewalthandlungen sowie, bei uns wie bei mehreren Wettbewerbern, Piraterie. Der Ausschluss ist die Kehrseite der Regel: Weil die Deckung nicht aufzählt, was versichert ist, zählt sie auf, was es nicht ist. Diese Liste ist die eigentlich zu lesende Stelle im Bedingungsheft.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist der Außenborder in der Teilkasko versichert?

Nur gegen Diebstahl des gesamten Bootes. Der Einzeldiebstahl des Außenborders ist ausschließlich Vollkasko-Leistung.

Was ist eine Allgefahrendeckung?

Die Vollkasko deckt alle nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Gefahren, etwa Kollision, Grundberührung, Kentern und Vandalismus.

Was kostet der Unterschied?

Teilkasko ab 199 €, Vollkasko ab 219 € im Jahr, der Mehrpreis ist gegenüber dem Deckungsplus meist gering.

Wer muss bei einer Allgefahrendeckung was beweisen?

Sie zeigen, dass ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis den Schaden verursacht hat. Dass ein Ausschluss greift, muss der Versicherer darlegen. In der Teilkasko müssen Sie dagegen eine der benannten Gefahren nachweisen.

Was ist in der Allgefahrendeckung nicht versichert?

Verschleiß, Alterung und allmähliche Einwirkung, Vorsatz, Krieg und politische Gewalthandlungen sowie Piraterie. Die Ausschlussliste im Bedingungsheft ist bei einer Allgefahrendeckung die entscheidende Stelle.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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