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Teilkasko oder Vollkasko?
Kurze Antwort
Teilkasko deckt Brand, Sturm, Blitz und Diebstahl des ganzen Bootes, auch im Winterlager, außer mit Saisonpolice; Vollkasko zusätzlich Kollision, Grundberührung, Vandalismus und Teilediebstahl.
Die Teilkasko (Basis) übernimmt Schäden durch benannte Gefahren: Brand und Explosion, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben sowie den Diebstahl des gesamten Bootes, auch im Winterlager. Mit Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz. Ersetzt wird der Zeitwert nach Altersstaffel (A-8.1). Bergungskosten trägt sie, wenn eine Behörde die Bergung anordnet, bis zur Versicherungssumme.
Im Vergleich dazu schließt die Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Schäden ein: Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen, Grundberührung, Stranden, Kentern und Sinken sowie Vandalismus und Teilediebstahl, inklusive des Außenbordmotors, der bei Dieben beliebt ist.
Weil Grundberührung im Verhältnis zum Bootswert teuer ist und Teilediebstahl in der Teilkasko nicht gedeckt ist, empfehlen wir nahezu jedem Eigner die Vollkasko. Im Premium-Tarif kommen grobe Fahrlässigkeit bis 50 Prozent der Versicherungssumme, Inspektionskosten nach Grundberührung ohne Obergrenze, die Assistance-Leistungen und die feste Taxe ohne Altersgrenze hinzu.
Wie Sie einen Schaden belegen, steht in keiner Leistungstabelle und entscheidet trotzdem oft. Sie zeigen, dass eines der versicherten Sturmse eingetreten ist: in der Teilkasko etwa Brand, Sturm, Blitz oder der Diebstahl des ganzen Bootes, in der Vollkasko zusätzlich Unfall, Kollision, Grundberührung, Stranden, Kentern und Sinken. Ob ein Ausschluss greift, muss dann der Versicherer darlegen, nicht Sie.
In der Praxis zählt das vor allem dann, wenn die Ursache unklar bleibt. Ein Boot sinkt am Liegeplatz, niemand war an Bord, die Stelle ist unter Wasser nicht mehr auffindbar. Genau deshalb sind Fotos, ein Bordbuch und dokumentierte Wartung mehr wert als jede Zusatzklausel, sie machen den plötzlichen Verlauf belegbar.
Auch die Vollkasko deckt nicht alles. Ausgeschlossen bleiben Verschleiß, Alterung und allmähliche Einwirkung, Vorsatz, Krieg, politische Gewalthandlungen und Beschlagnahme. Diese Ausschlussliste gehört neben der Liste der versicherten Sturmse zu den Stellen im Bedingungsheft, die sich wirklich zu lesen lohnen.
Zum Merken
Teilkasko
zählt Naturgewalten, Brand und den Diebstahl des ganzen Bootes auf
Vollkasko
nimmt Unfall, Kollision und Grundberührung dazu
Bleibt die Ursache unklar, helfen Fotos, Bordbuch und dokumentierte Wartung, den Hergang zu belegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist der Außenborder in der Teilkasko versichert?
Nur gegen Diebstahl des gesamten Bootes. Der Einzeldiebstahl des Außenborders ist ausschließlich Vollkasko-Leistung.
Was kostet der Unterschied?
Teilkasko ab 199 €, Vollkasko ab 219 € im Jahr, der Mehrpreis ist gegenüber dem Deckungsplus meist gering.
Wer muss im Schadenfall was beweisen?
Sie zeigen, dass eines der versicherten Sturmse den Schaden verursacht hat, etwa Sturm, Brand, Kollision oder Grundberührung. Dass ein Ausschluss greift, muss der Versicherer darlegen. Das gilt in der Teilkasko wie in der Vollkasko.
Was ist auch in der Vollkasko nicht versichert?
Verschleiß, Alterung und allmähliche Einwirkung, Vorsatz, Krieg, politische Gewalthandlungen und Beschlagnahme. Die Ausschlussliste im Bedingungsheft lohnt sich deshalb genauso zu lesen wie die Liste der versicherten Sturmse.
Sind Sturm, Diebstahl und Vandalismus versichert?
Sturm, Brand, Blitzschlag und der Diebstahl des ganzen Bootes sind schon in der Teilkasko gedeckt. Sinken, Teilediebstahl einschließlich Außenborder, Vandalismus und die eigenen Fehler wie Kollision und Grundberührung kommen mit der Vollkasko ab Basis-Plus dazu. Beides gilt auch im Winterlager und auf dem Trailer, außer bei einer Saisonpolice.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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