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Wer zahlt die Ölsperre am eigenen gesunkenen Boot?
Kurze Antwort
Diese Kosten fallen am Markt zwischen zwei Stühle: Die Kasko schließt sie oft aus, die Haftpflicht zahlt nur, wenn ein Dritter Ansprüche stellt.
Sinkt ein Boot mit vollem Tank, ist die erste Maßnahme fast immer dieselbe: eine Ölsperre legen, damit sich der Kraftstoff nicht im Hafenbecken verteilt. Diese Kosten entstehen sofort, sie sind unstrittig sinnvoll, und trotzdem ist ihre Erstattung die vielleicht unklarste Position im ganzen Wassersportbereich.
Der Grund liegt in der Aufteilung zwischen den beiden Sparten. Ein Teil der Kaskobedingungen ersetzt ausdrücklich nur Hebung, Entfernung, Bergung, Entsorgung und Vernichtung des Fahrzeugs und schließt Umweltschäden an Luft, Wasser, Boden sowie Tier- und Pflanzenwelt daneben ausdrücklich aus. Ein anderer Teil schweigt dazu, dann bliebe allenfalls der Weg über die Schadenminderung, zugesagt ist die Leistung damit nicht. Die Haftpflicht wiederum ist ihrer Natur nach eine Versicherung für Ansprüche Dritter: Sie greift, wenn jemand anderes Geld von Ihnen will, nicht für Ihre eigene Vorsorgemaßnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Melden Sie sofort, bevor Sie beauftragen, denn über die Schadenminderung nach Paragraf 83 VVG ist eine abgestimmte Maßnahme deutlich besser gestellt. Zweitens: Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, lassen Sie sich vor Abschluss schriftlich sagen, aus welcher Ziffer die Ölsperre bezahlt wird. Eine Antwort, die nur „das regelt die Haftpflicht" lautet, greift zu kurz.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht die Ölsperre nicht?
Sie zahlt Ansprüche Dritter wegen eines Gewässerschadens, etwa die Rechnung, die der Hafen Ihnen stellt. Ihre eigene, freiwillig veranlasste Vorsorgemaßnahme ist etwas anderes.
Was hilft mir im Moment des Schadens?
Anrufen, bevor Sie beauftragen. Eine mit dem Versicherer abgestimmte Sofortmaßnahme ist der sicherste Weg, damit sie später erstattet wird.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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