Startseite / Themen / Nutzung
Ersetzt die Versicherung ausgefallene Chartereinnahmen?
Kurze Antwort
Ausgefallene Chartereinnahmen sind in der Kasko ein mittelbarer Schaden und damit fast überall ausgeschlossen. Nicht gedeckt wird er nur in einer anderen Konstellation.
Ein Kaskoschaden im Juli kostet zweimal: einmal die Reparatur und einmal die Wochen, in denen das Boot nicht fährt. Die Reparatur zahlt die Versicherung, die entgangenen Einnahmen in aller Regel nicht. Der Grund ist eine alte Grundentscheidung des Sachversicherungsrechts: Ersetzt wird der Schaden an der Sache, nicht der entgangene Gebrauch. Mietausfall und Charterausfall stehen deshalb bei uns wie bei fast allen anderen ausdrücklich unter den nicht ersetzten mittelbaren Schäden.
Es gibt eine Ausnahme, und die wird häufig verwechselt. Zwei Anbieter zahlen einen Charterausfall, aber nicht Ihren eigenen: Gemeint ist der Fall, dass Sie ein fremdes Boot chartern, dort einen Schaden verursachen und der Eigner deshalb seine folgenden Buchungen absagen muss. Dieser Ausfall ist ein Schaden eines Dritten, und Dritte sind die Zuständigkeit der Haftpflicht, nicht der Kasko. Beträge in dieser Größenordnung bewegen sich zwischen 20.000 und 25.000 Euro und setzen bereits gebuchte, angezahlte Verträge und eine Reparaturdauer über wenigen Tagen voraus.
Für Sie als Vercharterer heißt das: Der Ausfall Ihrer eigenen Saison ist kein Fall für die Bootsversicherung, sondern für Ihre Kalkulation. Was die Versicherung leisten kann, ist Tempo. Je schneller die Deckungszusage steht und die Werft anfängt, desto kürzer der Ausfall. Danach sollten Sie eine Charterpolice auswählen, nicht nach einer Ausfallklausel, die es fast nirgends gibt.
Zum Merken
Der Schaden am Boot
ist versichert
Der Ausfall der Einnahme
ist es fast nirgends
Ein mittelbarer Schaden ist in der Kasko regelmäßig ausgeschlossen. Wer davon lebt, braucht dafür einen eigenen Baustein.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gibt es dafür eine Zusatzversicherung?
Am Wassersportmarkt praktisch nicht. Wer den Ausfall absichern will, landet bei einer Betriebsunterbrechungsdeckung außerhalb der Bootsversicherung.
Ich habe ein fremdes Boot beschädigt. Zahlt meine Haftpflicht den Ausfall des Eigners?
Das ist der Fall, in dem es überhaupt gedeckt sein kann, und er gehört in die Haftpflicht. Prüfen Sie dort die Klausel zur Charterausfalldeckung und ihre Voraussetzungen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Nutzung, 23 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
War das hilfreich?