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Bootswert richtig angeben
Kurze Antwort
Grundlage ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis; fest verbaute Technik zählt zum Bootswert, abnehmbare Elektronik zur technischen Ausrüstung.
Im Angebotsrechner können Sie grundsätzlich jeden Wert eintragen, im Schadenfall müssen Sie den Wert des Bootes jedoch anhand des tatsächlich gezahlten Kaufpreises nachweisen. Bewahren Sie Kaufvertrag und Rechnungen deshalb auf.
Fest verbaute Technik, Motor, Solaranlage, Navigation, Bugstrahlruder, addieren Sie zum Bootswert. Abnehmbare Elektronik wie Plotter, Echolot oder Fischfinder geben Sie als technische Ausrüstung an; Ruten, Tauch- oder Wasserskiausrüstung als Wassersportausrüstung.
Ihre private Einrichtung ist über die persönlichen Effekten bis 3 Prozent der Versicherungssumme mitversichert und lässt sich erhöhen, bei Hausbooten und Fahrtenyachten mit umfangreichem Inventar ein wichtiger Punkt. Die Taxe passen wir nach Refit oder Wertsteigerung jederzeit an.
Zwei Fehler kosten Geld, und sie liegen in beide Richtungen. Ist die Summe zu niedrig, bekommen Sie im Totalschaden genau diese Summe, die feste Taxe schützt vor dem Zeitwertabzug, nicht vor einer zu klein angesetzten Zahl. Und weil auch Bergung und Wrackbeseitigung im Basis-Tarif nur bis zur Versicherungssumme laufen, sinkt mit einer zu niedrigen Summe gleich zweierlei.
Ist die Summe zu hoch, zahlen Sie Beitrag auf Wert, den Sie nie ersetzt bekommen. Nach § 74 VVG kann bei einer erheblichen Überversicherung jede Seite die Herabsetzung verlangen, und nach § 76 VVG gilt die Taxe nur, soweit sie den Versicherungswert nicht erheblich übersteigt. Eine überhöhte Summe ist also kein Puffer, sondern eine Ausgabe ohne Gegenleistung, und im Schadenfall eine Diskussion.
Der Maßstab dazwischen ist der Wiederbeschaffungswert: Was kostet heute ein vergleichbares Boot mit vergleichbarer Ausrüstung? Bei einem älteren Boot mit gepflegtem Refit liegt der über dem einstigen Kaufpreis, bei einem Serienboot aus einer Baureihe mit vielen Angeboten darunter. Prüfen Sie ihn nach jedem größeren Umbau und nach starken Marktbewegungen, und melden Sie das Ergebnis, statt es zu schätzen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Welchen Wert soll ich angeben?
Den tatsächlich gezahlten Kaufpreis, er ist im Schadenfall die Nachweisgrundlage.
Zählt die Elektronik zum Bootswert?
Fest verbaute Technik ja; abnehmbare Geräte geben Sie als technische Ausrüstung an.
Wie ist die Einrichtung versichert?
Über persönliche Effekten: bis 3 % der Versicherungssumme, mindestens 1.000 €, beitragsfrei inklusive sind im Basis-Plus bis 3.000 €, im Premium bis 6.000 €.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Im Totalschaden erhalten Sie genau diese Summe. Die feste Taxe schützt vor dem Zeitwertabzug, nicht vor einer zu klein angesetzten Zahl, und im Basis-Tarif laufen Bergung und Wrackbeseitigung ebenfalls nur bis zur Versicherungssumme.
Kann die Versicherungssumme zu hoch sein?
Ja. Nach § 74 VVG kann bei erheblicher Überversicherung jede Seite die Herabsetzung verlangen, und nach § 76 VVG gilt die Taxe nur, soweit sie den Versicherungswert nicht erheblich übersteigt. Sie zahlen dann Beitrag ohne Gegenleistung.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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