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Bootswert richtig angeben
Kurze Antwort
Maßstab ist der Wiederbeschaffungswert, der Kaufvertrag dient als Nachweis; fest verbaute Technik zählt zum Bootswert, abnehmbare Elektronik zur technischen Ausrüstung.
Im Angebotsrechner können Sie grundsätzlich jeden Wert eintragen. Maßstab ist der Wiederbeschaffungswert, also was ein vergleichbares Boot heute kostet; im Schadenfall dienen Kaufvertrag und Rechnungen als Nachweis. Bewahren Sie sie deshalb auf. Wer den Wert für die Versicherung ermitteln will, beginnt also beim Kaufvertrag und rechnet die Belege späterer Einbauten hinzu.
Fest verbaute Technik, Motor, Solaranlage, Navigation, Bugstrahlruder, addieren Sie zum Bootswert. Abnehmbare Elektronik wie Plotter, Echolot oder Fischfinder geben Sie als technische Ausrüstung an; Ruten, Tauch- oder Wasserskiausrüstung als Wassersportausrüstung.
Inventar, das zum Boot gehört, zählt zum Bootswert. Persönliche Effekten sind ab Basis-Plus mitversichert, bis 3 Prozent der Versicherungssumme, mindestens 1.000 Euro, höchstens 3.000 Euro im Basis-Plus und 6.000 Euro im Premium. Bei Hausbooten und Fahrtenyachten mit umfangreichem Inventar ist das ein wichtiger Punkt. Die Taxe passen wir nach Refit oder Wertsteigerung jederzeit an.
Zwei Fehler kosten Geld, und sie liegen in beide Richtungen. Ist die Summe zu niedrig, bekommen Sie im Totalschaden genau diese Summe, die feste Taxe schützt vor dem Zeitwertabzug, nicht vor einer zu klein angesetzten Zahl. Und weil auch Bergung und Wrackbeseitigung im Basis-Tarif nur bis zur Versicherungssumme laufen, sinkt mit einer zu niedrigen Summe gleich zweierlei.
Eine deutlich zu hohe Summe kostet unnötig Beitrag. Melden Sie Wertänderungen, damit Summe und Wert zusammenpassen.
Der Maßstab dazwischen ist der Wiederbeschaffungswert: Was kostet heute ein vergleichbares Boot mit vergleichbarer Ausrüstung? Bei einem älteren Boot mit gepflegtem Refit liegt der über dem einstigen Kaufpreis, bei einem Serienboot aus einer Baureihe mit vielen Angeboten darunter. Prüfen Sie ihn nach jedem größeren Umbau und nach starken Marktbewegungen, und melden Sie das Ergebnis, statt es zu schätzen.
Zum Merken
Der Kaufvertrag
ist der Nachweis für die Summe
Fest verbaut
zählt dazu, Abnehmbares nicht
Zu niedrig führt zur Unterversicherung, deutlich zu hoch kostet unnötig Beitrag.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Welchen Wert soll ich angeben?
Den Wiederbeschaffungswert, also was ein vergleichbares Boot heute kostet. Als Nachweis dienen im Schadenfall Kaufvertrag und Rechnungen.
Zählt die Elektronik zum Bootswert?
Fest verbaute Technik ja; abnehmbare Geräte geben Sie als technische Ausrüstung an.
Wie ist die Einrichtung versichert?
Inventar, das zum Boot gehört, zählt zum Bootswert. Persönliche Effekten sind ab Basis-Plus mitversichert: bis 3 % der Versicherungssumme, mindestens 1.000 €, höchstens 3.000 € im Basis-Plus und 6.000 € im Premium.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Im Totalschaden erhalten Sie genau diese Summe. Die feste Taxe schützt vor dem Zeitwertabzug, nicht vor einer zu klein angesetzten Zahl, und im Basis-Tarif laufen Bergung und Wrackbeseitigung ebenfalls nur bis zur Versicherungssumme.
Kann die Versicherungssumme zu hoch sein?
Ja. Eine deutlich zu hohe Summe kostet unnötig Beitrag. Melden Sie Wertänderungen, damit Summe und Wert zusammenpassen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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