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Welche Deckungssumme brauche ich?
Kurze Antwort
Wählbar sind 10, 25 oder 50 Mio. €, für Auslandstörns, hohe PS-Leistung und Chartereinsatz empfehlen wir die höchste Stufe.
Im Online-Rechner wählen Sie zwischen 10, 25 und 50 Millionen Euro Deckungssumme. Sie begrenzt, bis zu welcher Höhe Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten übernommen werden. Im Premium-Tarif gilt für Personenschäden eine Grenze von 25 Mio. Euro pauschal und 15 Mio. Euro je entschädigungspflichtiger Person (A-13.1.1). Gewässerschäden sind in allen Tarifen versichert (A-9). Für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gelten je nach Tarif 3, 25 oder 50 Mio. Euro (A-10.5).
Höhere Summen sind sinnvoll bei Törns im Ausland (dort gelten Mindestdeckungen), bei leistungsstarken Booten über 100 km/h, in stark befahrenen Revieren mit Berufsschifffahrt und in Ländern mit hohen Prozesskosten wie den USA.
Reine Vermögensschäden, etwa wenn Ihr Boot eine Fahrrinne blockiert und ein Unternehmen Fahrzeiten nicht einhalten kann, sind ab Basis-Plus gedeckt, dort bis 200.000 Euro, im Premium bis 50 Millionen Euro (A-11.3). Ansprüche von Crewmitgliedern untereinander sind nur im Premium enthalten (A-15.1).
Bevor die Summe eine Rolle spielt, steht eine andere Frage: Haften Sie überhaupt? Ein Schadenersatzanspruch setzt in der Regel ein Verschulden voraus, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, und einen Schaden, der daraus folgt. Wer ohne eigenes Verschulden in eine Havarie gerät, schuldet nichts, und dann zahlt auch keine Haftpflicht. Umgekehrt hilft Ihnen die Deckungssumme nicht, wenn die Haftung feststeht, aber der Vertrag den Fall nicht erfasst.
Deshalb ist die zweite Leistung der Haftpflicht mindestens so wichtig wie die erste, und sie steht bei uns in Ziffer A-4.1: Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Freistellung von berechtigten. Anders gesagt: Wir zahlen, wenn Sie haften, und wir wehren ab, wenn Sie nicht haften.
Ein Punkt dazu, den man vorher wissen sollte: Bei Auslandsschäden werden nach A-7.1.3 gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Anspruchsabwehr, Anwalt, Sachverständige, Zeugen, Gericht, auf die Versicherungssumme angerechnet. Im Inland zahlen wir diese Kosten zusätzlich (A-13.1.4). Ein langer Prozess im Ausland verbraucht also Deckung, die im Ergebnis für den Schaden selbst gedacht war. Das ist ein weiteres Argument, die Summe nicht zu knapp zu wählen, und der Grund, warum Sie im Schadenfall kein Schuldanerkenntnis abgeben sollten: Die Bewertung der Haftungsfrage ist unsere Aufgabe.
Zum Merken
10 Mio. €
reichen auf dem Binnensee
50 Mio. €
braucht es, wo Berufsschifffahrt fährt
Bei Auslandsschäden werden Anwalts- und Gerichtskosten auf die Summe angerechnet. Im Inland zahlen wir sie, wenn eine Behörde sie anordnet zusätzlich.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Welche Deckungssumme ist empfehlenswert?
Für Binnenreviere reichen oft 10 Mio. €; bei Auslandstörns, hoher Leistung oder Charter empfehlen wir 50 Mio. €.
Kann ich die Summe später erhöhen?
Ja, eine Erhöhung ist schnell und unkompliziert telefonisch möglich, auch kurz vor der Reise.
Gilt die Summe auch für Umweltschäden?
Gewässerschäden sind in allen Tarifen gedeckt (A-9). Für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gelten je nach Tarif 3, 25 oder 50 Mio. € (A-10.5).
Zahlt die Haftpflicht auch, wenn der Anspruch unberechtigt ist?
Dann zahlt sie nicht den Anspruch, sondern wehrt ihn ab. Ziffer A-4.1 nennt drei Leistungen: Prüfung der Haftpflichtfrage, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Freistellung von berechtigten.
Gehen Anwalts- und Gerichtskosten von der Deckungssumme ab?
Nur bei Auslandsschäden. Dann werden nach A-7.1.3 Kosten der Anspruchsabwehr auf die Versicherungssumme angerechnet. Im Inland zahlen wir diese Kosten zusätzlich zur Summe (A-13.1.4).
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Haftpflicht
Begrenzung der Leistung
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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