Startseite / Themen / Leistungen & Deckung
Skipperhaftpflicht: Wann brauche ich sie beim Chartern?
Kurze Antwort
Die Versicherung des Charterboots schützt vor allem Eigner und Boot, nicht Ihre persönliche Haftung als Skipper. Die Skipperhaftpflicht schließt diese Lücke, auch bei Forderungen über die Kaution hinaus.
Wer eine Yacht chartert, übernimmt für die Dauer des Törns die Verantwortung für ein fremdes Boot und eine Crew. Das Charterboot ist in aller Regel haftpflicht- und kaskoversichert, aber diese Verträge schützen in erster Linie den Eigner und das Boot. Ihre persönliche Haftung als Skipper ist darin nur so weit enthalten, wie der Vertrag des Vercharterers es vorsieht, und diesen Vertrag bekommen Sie beim Chartern meist gar nicht zu sehen.
Drei Lücken treten immer wieder auf. Erstens Schäden, die über die Deckungssumme der Haftpflicht des Charterboots hinausgehen. Zweitens der Rückgriff: Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kann sich der Kaskoversicherer des Vercharterers sein Geld über die Kaution hinaus beim Skipper zurückholen. Drittens Ansprüche aus der eigenen Crew, etwa wenn ein Mitsegler bei einem Manöver verletzt wird. Eine Skipperhaftpflicht springt in diesen Fällen ein, bei vielen Anbietern nachrangig, also erst dann, wenn keine andere Haftpflicht zahlt.
Wer sein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat die Skipperhaftpflicht bereits im Vertrag: in allen Tarifen als verantwortlicher Führer gemieteter oder gecharterter Boote, ab Basis-Plus bis zur Größe oder Leistung des eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung. Wer kein eigenes Boot hat, braucht eine eigenständige Skipperhaftpflicht; die bieten wir ohne eigenes Boot nicht an. Achten Sie beim Vergleich auf vier Punkte: die Deckungssumme, ob Schäden an der gecharterten Yacht selbst eingeschlossen sind, ob Ansprüche der Crew mitversichert sind und in welchen Revieren der Schutz gilt.
Was in unseren Bedingungen steht, Ziffer A-1.2 der Wassersport-Haftpflicht: Der Chartervertrag muss auf Ihren Namen laufen und der Törn darf höchstens 30 Tage dauern. Im Basis gilt dafür die Deckungssumme Ihres Vertrags; in Basis-Plus und Premium gilt der Schutz in Europa und im gesamten Mittelmeer. Im Basis-Plus ist die Skipperhaftung mit 10 Millionen Euro pauschal je Versicherungsfall versichert, für Boote bis zur Motorleistung und Größe Ihres eigenen Bootes. Im Premium sind es 20 Millionen Euro, bei Personenschäden höchstens 15 Millionen je geschädigter Person, und die Größe des Charterboots spielt keine Rolle. Schäden an der gecharterten Yacht selbst sind nicht versichert, dafür ist die Kaution da, und der Schutz greift nachrangig, also erst, wenn keine andere Haftpflicht zahlt. Eine eigene Skipperversicherung neben der Bootsversicherung brauchen Eigner bei uns deshalb nicht.
Wann ist eine Skipperhaftpflicht notwendig?
Vorgeschrieben ist sie in den meisten Revieren nicht, notwendig wird sie trotzdem in dem Moment, in dem Sie als Skipper einen Chartervertrag unterschreiben. Ab dann tragen Sie die Verantwortung für Boot, Crew und Manöver, und jeder Fehler beim Anlegen, beim Ankern oder in der Schleuse kann zu Forderungen führen, die weit über die Kaution hinausgehen. Manche Vercharterer verlangen die Skipperhaftpflicht ausdrücklich im Vertrag, andere fragen gar nicht danach.
Besonders wichtig ist sie, wenn Sie mit einer Crew aus Freunden oder Familie unterwegs sind. Verletzt sich ein Mitsegler bei einem Manöver, das Sie angeordnet haben, kann er oder seine Krankenkasse Sie in Anspruch nehmen. Die Haftpflicht des Charterboots ist für solche Ansprüche aus der eigenen Crew häufig nicht gedacht, die Privathaftpflicht schließt Boote mit Motor oder Segel meist aus.
Skipperhaftpflicht für eine Woche oder für das ganze Jahr
Es gibt zwei Wege: eine Police für einen einzelnen Törn, also für eine Woche oder zwei, und eine Jahrespolice, die für alle Törns eines Jahres gilt. Wer einmal im Jahr chartert, kommt mit der Skipperhaftpflicht für einen Törn oft aus. Wer mehrmals im Jahr chartert, Mitsegeltörns skippert oder kurzfristig ein Boot von Freunden übernimmt, fährt mit der Jahrespolice ruhiger, weil er vor keinem Törn an den Abschluss denken muss.
Für Eigner, die ihr Boot bei NAMMERT versichert haben, stellt sich die Frage nicht: Die Skipperhaftpflicht ist in der Bootshaftpflicht aller Tarife enthalten und gilt für jeden Törn bis 30 Tage, wenn der Chartervertrag auf Ihren Namen läuft: im Basis-Plus für Charterboote bis zur Größe oder Leistung Ihres eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung. Ein eigener Vertrag für die Charterwoche entfällt.
Was kostet eine Skipperhaftpflicht?
Die Kosten einer eigenständigen Skipperhaftpflicht hängen von drei Dingen ab: der Deckungssumme, der Laufzeit und davon, ob Bausteine wie eine Kautionsversicherung mit im Vertrag stecken. Eine Police für eine einzelne Woche ist günstiger als ein Jahresvertrag, rechnet sich aber schon ab dem zweiten Törn im Jahr meist schlechter. Achten Sie beim Preisvergleich darauf, dass Sie gleiche Deckungssummen und gleiche Reviere vergleichen.
Wer ein eigenes Boot hat, sollte zuerst in die eigene Bootshaftpflicht schauen. Bei uns kostet die Skipperhaftpflicht keinen eigenen Beitrag, weil sie in der Bootshaftpflicht schon enthalten ist. Die Frage nach den Kosten einer Skipperversicherung beantwortet sich dann mit dem Beitrag für das eigene Boot.
Skipperhaftpflicht im Vergleich: darauf kommt es an
Im Vergleich der Skipperhaftpflicht zählen weniger die Prospekte als vier Punkte in den Bedingungen. Erstens die Deckungssumme je Schaden, getrennt nach Personen- und Sachschäden. Zweitens, ob Ansprüche der eigenen Crew mitversichert sind. Drittens, ob grob fahrlässig verursachte Schäden eingeschlossen sind, denn genau dort holt sich der Kaskoversicherer des Vercharterers sein Geld beim Skipper zurück. Viertens das Fahrtgebiet und die höchste Dauer eines Törns.
Fragen Sie außerdem, ob die Police nachrangig gilt, also erst zahlt, wenn keine andere Haftpflicht eintritt, und ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Eine Skipperhaftpflicht ohne Selbstbeteiligung ist bequem, wichtiger ist aber, dass Rückgriff und Crewansprüche sicher eingeschlossen sind. Ein Testsieger hilft wenig, wenn genau diese Punkte im Kleingedruckten fehlen.
Gewerbliche Skipperhaftpflicht für Berufsskipper
Wer gegen Bezahlung skippert, als Überführungsskipper, als Skipper auf Kojencharter oder als Ausbilder, braucht eine gewerbliche Skipperhaftpflicht. Private Skipperhaftpflichtverträge und die Skipperhaftpflicht in einer Bootshaftpflicht sind für den eigenen Törn gedacht und schließen eine berufliche Tätigkeit in aller Regel aus. Das gilt auch für unsere integrierte Deckung: Sie setzt voraus, dass der Chartervertrag auf Ihren Namen läuft.
Für Berufsskipper sind andere Punkte wichtig: Vermögensschäden, etwa wenn ein Törn wegen eines Fehlers nicht stattfinden kann, die Haftung gegenüber zahlenden Gästen und Schäden am geführten Boot selbst. Klären Sie mit dem Auftraggeber schriftlich, welche Versicherung für das Boot besteht und wer bei einem Schaden die Selbstbeteiligung trägt.
Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung zusammen
Beide Verträge decken verschiedene Teile desselben Risikos. Die Kautionsversicherung erstattet den Betrag, den die Charterbasis nach einem Schaden am Boot einbehält. Die Skipperhaftpflicht zahlt, wenn Forderungen darüber hinausgehen oder Dritte geschädigt werden. Wer nur eine der beiden hat, trägt den anderen Teil selbst.
Viele Anbieter verkaufen beides als Paket. Prüfen Sie dann, ob die Kautionsversicherung die volle Kaution abdeckt und ob in der Skipperhaftpflicht der Rückgriff bei grober Fahrlässigkeit eingeschlossen ist. Als Eigner mit Bootshaftpflicht bei uns brauchen Sie für die Charterwoche nur noch die Kautionsversicherung, die Skipperhaftung ist bereits versichert, im Basis-Plus bis zur Größe Ihres eigenen Bootes.
Zum Merken
Das Boot
schützt die Versicherung des Vercharterers
Sie
schützt die Skipperhaftpflicht
Wer chartert, haftet persönlich. Die Police des Charterboots ist für den Eigner geschrieben, nicht für den Skipper.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist die Skipperhaftpflicht beim Chartern Pflicht?
In den meisten Revieren schreibt das Gesetz sie nicht vor, manche Vercharterer verlangen sie aber im Vertrag. Sinnvoll ist sie in jedem Fall, weil die Versicherung des Charterboots Ihre persönliche Haftung nur begrenzt abdeckt.
Zahlt die Skipperhaftpflicht die einbehaltene Kaution?
Nein, die Kaution ist Ihr Eigenanteil am Kaskoschaden, dafür gibt es die Kautionsversicherung. Die Skipperhaftpflicht greift, wenn Forderungen über die Kaution hinausgehen oder Dritte geschädigt werden.
Bin ich über meine Bootsversicherung bei NAMMERT auf dem Charterboot versichert?
Ja, als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten Bootes in allen Tarifen, wenn der Chartervertrag auf Ihren Namen läuft und höchstens 30 Tage dauert. Ab Basis-Plus gilt das bis zur Größe oder Leistung des eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung.
Wie hoch ist die Skipperhaftpflicht bei NAMMERT versichert?
Im Basis mit der Deckungssumme Ihres Vertrags, im Basis-Plus mit 10 Millionen Euro pauschal je Versicherungsfall, im Premium mit 20 Millionen Euro. In Basis-Plus und Premium gilt sie in Europa und im gesamten Mittelmeer; in allen Tarifen für Törns bis 30 Tage, wenn der Chartervertrag auf Ihren Namen läuft.
Gilt meine Privathaftpflicht auf einer Charteryacht?
Meist nicht. Viele Privathaftpflichtverträge schließen Boote mit Motor oder Segel aus, und Schäden an gemieteten Sachen sind dort in der Regel nicht versichert.
Brauche ich für eine Woche Charter eine eigene Skipperhaftpflicht?
Wenn Sie kein eigenes Boot mit integrierter Skipperhaftpflicht versichert haben, ja. Eine Police für einen einzelnen Törn reicht dafür aus; eine solche Einzelpolice ohne eigenes Boot bieten wir nicht an. Eigner mit Bootshaftpflicht bei NAMMERT sind auf dem Charterboot als verantwortlicher Führer bereits versichert.
Gilt die Skipperhaftpflicht auch für Berufsskipper?
Private Verträge in aller Regel nicht. Wer gegen Bezahlung skippert, braucht eine gewerbliche Skipperhaftpflicht, die die berufliche Tätigkeit ausdrücklich einschließt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Leistungen & Deckung, 29 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?