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Skipperhaftpflicht: Wann brauche ich sie beim Chartern?

Kurze Antwort

Die Versicherung des Charterboots schützt vor allem Eigner und Boot, nicht Ihre persönliche Haftung als Skipper. Die Skipperhaftpflicht schließt diese Lücke, auch bei Forderungen über die Kaution hinaus.

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Wer eine Yacht chartert, übernimmt für die Dauer des Törns die Verantwortung für ein fremdes Boot und eine Crew. Das Charterboot ist in aller Regel haftpflicht- und kaskoversichert, aber diese Verträge schützen in erster Linie den Eigner und das Boot. Ihre persönliche Haftung als Skipper ist darin nur so weit enthalten, wie der Vertrag des Vercharterers es vorsieht, und diesen Vertrag bekommen Sie beim Chartern meist gar nicht zu sehen.

Drei Lücken treten immer wieder auf. Erstens Schäden, die über die Deckungssumme der Haftpflicht des Charterboots hinausgehen. Zweitens der Rückgriff: Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kann sich der Kaskoversicherer des Vercharterers sein Geld über die Kaution hinaus beim Skipper zurückholen. Drittens Ansprüche aus der eigenen Crew, etwa wenn ein Mitsegler bei einem Manöver verletzt wird. Eine Skipperhaftpflicht springt in diesen Fällen ein, bei vielen Anbietern nachrangig, also erst dann, wenn keine andere Haftpflicht zahlt.

Wer sein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat die Skipperhaftpflicht bereits im Vertrag: ab Basis-Plus für gecharterte oder geliehene Boote bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung. Wer kein eigenes Boot hat, braucht eine eigenständige Skipperhaftpflicht. Achten Sie beim Vergleich auf vier Punkte: die Deckungssumme, ob Schäden an der gecharterten Yacht selbst eingeschlossen sind, ob Ansprüche der Crew mitversichert sind und in welchen Revieren der Schutz gilt.

Zum Merken

Das Boot

schützt die Versicherung des Vercharterers

Sie

schützt die Skipperhaftpflicht

Wer chartert, haftet persönlich. Die Police des Charterboots ist für den Eigner geschrieben, nicht für den Skipper.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist die Skipperhaftpflicht beim Chartern Pflicht?

In den meisten Revieren schreibt das Gesetz sie nicht vor, manche Vercharterer verlangen sie aber im Vertrag. Sinnvoll ist sie in jedem Fall, weil die Versicherung des Charterboots Ihre persönliche Haftung nur begrenzt abdeckt.

Zahlt die Skipperhaftpflicht die einbehaltene Kaution?

Nein, die Kaution ist Ihr Eigenanteil am Kaskoschaden, dafür gibt es die Kautionsversicherung. Die Skipperhaftpflicht greift, wenn Forderungen über die Kaution hinausgehen oder Dritte geschädigt werden.

Bin ich über meine Bootsversicherung bei NAMMERT auf dem Charterboot versichert?

Ja, ab Basis-Plus ist die Skipperhaftpflicht integriert und gilt für gecharterte oder geliehene Boote bis zur Größe des eigenen Bootes. Im Premium gilt sie ohne Größenbegrenzung.

Gilt meine Privathaftpflicht auf einer Charteryacht?

Meist nicht. Viele Privathaftpflichtverträge schließen Boote mit Motor oder Segel aus, und Schäden an gemieteten Sachen sind dort in der Regel nicht versichert.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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