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Kautionsversicherung beim Yachtcharter: Lohnt sie sich?
Kurze Antwort
Beim Yachtcharter ist die Kaution Ihr Eigenanteil an jedem Schaden am Charterboot, egal wie klein er ist. Eine Kautionsversicherung erstattet den einbehaltenen Betrag, entscheidend sind aber ihre Bedingungen.
Beim Chartern hinterlegen Sie eine Kaution, je nach Boot und Revier meist zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Sie ist kein Pfand für ein sauberes Boot, sondern deckt den Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Vercharterers: Entsteht während Ihres Törns ein Schaden am Boot, behält die Basis die Kosten bis zur Höhe der Kaution ein. Ein verbogener Relingsdraht, ein beschädigter Propeller oder ein Riss im Beiboot reichen dafür oft schon aus.
Eine Kautionsversicherung erstattet den einbehaltenen Betrag. Sie wird für einen einzelnen Törn oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen, und die Prämie richtet sich nach der Höhe der Kaution. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie chartern und wie vertraut Ihnen Boot und Revier sind.
Wichtiger als der Preis sind die Bedingungen. Prüfen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, ob ein schriftliches Schadenprotokoll der Basis verlangt wird und bis wann ein Schaden gemeldet sein muss, ob Beiboot und Außenborder eingeschlossen sind und ob eine eigene Selbstbeteiligung bleibt. Ohne ein von der Basis unterschriebenes Protokoll erstattet kaum ein Versicherer, deshalb gehört es vor der Abreise in die Tasche.
Kautionsversicherung für einen Törn oder als Jahrespolice
Die Kautionsversicherung gibt es für einen einzelnen Törn und als Jahresvertrag. Für den einzelnen Törn wird sie meist zusammen mit der Buchung oder kurz vor der Abreise abgeschlossen und gilt genau für die Charterwoche. Die Jahrespolice deckt alle Törns eines Jahres bis zu einer festen Kautionssumme und lohnt sich häufig schon ab dem zweiten Törn.
Achten Sie bei der Jahrespolice darauf, dass die versicherte Summe zur höchsten Kaution passt, die Sie im Jahr hinterlegen. Ein Katamaran oder eine größere Yacht verlangt oft deutlich mehr Kaution als das Boot vom letzten Jahr, und eine zu niedrige Summe lässt die Differenz bei Ihnen.
Kautionsversicherung im Vergleich: die wichtigen Bedingungen
Beim Vergleich der Kautionsversicherung für den Yachtcharter zählen die Bedingungen mehr als der Beitrag. Prüfen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, ob eine eigene Selbstbeteiligung bleibt, ob Beiboot, Außenborder und Segel eingeschlossen sind und ob auch eine einbehaltene Kaution wegen verlorener Ausrüstung erstattet wird. Wichtig ist auch, ob mehrere Schäden im selben Törn zusammen bis zur vollen Kaution erstattet werden.
Ein zweiter Blick gilt den Pflichten im Schadenfall. Fast jeder Vertrag verlangt ein von der Basis unterschriebenes Schadenprotokoll und eine Meldung innerhalb einer Frist. Wer das Protokoll bei der Rückgabe nicht mitnimmt, hat es später schwer, auch wenn der Vertrag sonst gut ist.
Kautionsversicherung beim Bootsverleih und für Motorboote
Eine Kaution verlangen nicht nur Charterbasen für Segelyachten, sondern auch Vermieter von Motorbooten, Hausbooten und Booten ohne Führerschein. Die Kautionsversicherung funktioniert dort genauso: Sie erstattet den Betrag, den der Vermieter nach einem Schaden einbehält. Prüfen Sie aber, ob der Vertrag ausdrücklich auch Mietboote und kurze Mieten von einem Tag einschließt, manche Verträge gelten nur für Yachtcharter ab einer Woche.
Beim Bootsverleih ist die Kaution oft niedriger, Schäden in engen Häfen und Kanälen dafür häufig. Fotografieren Sie das Boot bei der Übernahme rundum und lassen Sie Vorschäden im Übergabeprotokoll eintragen. Das hilft bei der Kautionsversicherung genauso wie gegenüber dem Vermieter.
Folgeschaden und Charterrücktritt: was die Kautionsversicherung nicht zahlt
Die Kautionsversicherung erstattet nur die einbehaltene Kaution. Fällt nach einem Schaden der Rest des Törns aus oder verlangt die Basis Ersatz für die Tage, an denen das Boot nicht weiter verchartert werden kann, ist das ein Folgeschaden. Dafür gibt es eine eigene Charter-Folgeschadenversicherung, und nicht jede Kautionsversicherung schließt sie ein.
Ebenso getrennt ist der Charterrücktritt. Wer den Törn vor Beginn absagen muss, etwa wegen Krankheit, braucht eine Reiserücktrittsversicherung für das Charterboot. Die Kautionsversicherung greift erst, wenn das Boot übernommen ist. Fragen Sie beim Abschluss, welche dieser drei Bausteine im Paket stecken.
Zum Merken
Jeder
Schaden am Charterboot geht zuerst an die Kaution
Protokoll
entscheidet, ob die Versicherung erstattet
Eine Kautionsversicherung ist nur so gut wie ihre Bedingungen und das Schadenprotokoll, das Sie mitbringen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Kautionsversicherung?
Vor allem bei hoher Kaution, auf einem unbekannten Boot und in engen Häfen mit vielen Anlegemanövern. Wer mehrmals im Jahr chartert, sollte eine Jahrespolice mit den Einzelpolicen vergleichen.
Zahlt die Kautionsversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Das regeln die Bedingungen unterschiedlich. Manche Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit aus, andere nicht. Lesen Sie genau diesen Punkt vor dem Abschluss.
Was brauche ich für die Erstattung?
In der Regel den Chartervertrag, das Übergabeprotokoll, das von der Basis unterschriebene Schadenprotokoll und den Beleg über den einbehaltenen Betrag. Fotos vom Schaden helfen zusätzlich.
Ersetzt die Kautionsversicherung die Skipperhaftpflicht?
Nein. Die Kautionsversicherung erstattet Ihren Eigenanteil bis zur Höhe der Kaution. Die Skipperhaftpflicht greift bei Forderungen darüber hinaus und bei Schäden an Dritten.
Gilt die Kautionsversicherung auch für ein gemietetes Motorboot?
Häufig ja, aber nicht immer. Manche Verträge gelten nur für Yachtcharter ab einer bestimmten Dauer. Prüfen Sie, ob Mietboote und Tagesmieten ausdrücklich eingeschlossen sind.
Zahlt die Kautionsversicherung, wenn der Törn ausfällt?
Nein. Für den Ausfall vor Beginn gibt es die Reiserücktrittsversicherung für das Charterboot, für ausgefallene Chartertage nach einem Schaden die Charter-Folgeschadenversicherung.
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