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Kautionsversicherung beim Yachtcharter: Lohnt sie sich?
Kurze Antwort
Die Kaution ist Ihr Eigenanteil an jedem Schaden am Charterboot, egal wie klein er ist. Eine Kautionsversicherung erstattet den einbehaltenen Betrag, entscheidend sind aber ihre Bedingungen.
Beim Chartern hinterlegen Sie eine Kaution, je nach Boot und Revier meist zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Sie ist kein Pfand für ein sauberes Boot, sondern deckt den Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Vercharterers: Entsteht während Ihres Törns ein Schaden am Boot, behält die Basis die Kosten bis zur Höhe der Kaution ein. Ein verbogener Relingsdraht, ein beschädigter Propeller oder ein Riss im Beiboot reichen dafür oft schon aus.
Eine Kautionsversicherung erstattet den einbehaltenen Betrag. Sie wird für einen einzelnen Törn oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen, und die Prämie richtet sich nach der Höhe der Kaution. Für einen Törn liegt sie häufig bei rund neun Prozent der versicherten Summe, bei 2.500 Euro Kaution also bei gut 220 Euro. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie chartern und wie vertraut Ihnen Boot und Revier sind.
Wichtiger als der Preis sind die Bedingungen. Prüfen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, ob ein schriftliches Schadenprotokoll der Basis verlangt wird und bis wann ein Schaden gemeldet sein muss, ob Beiboot und Außenborder eingeschlossen sind und ob eine eigene Selbstbeteiligung bleibt. Ohne ein von der Basis unterschriebenes Protokoll erstattet kaum ein Versicherer, deshalb gehört es vor der Abreise in die Tasche.
Zum Merken
Jeder
Schaden am Charterboot geht zuerst an die Kaution
Protokoll
entscheidet, ob die Versicherung erstattet
Eine Kautionsversicherung ist nur so gut wie ihre Bedingungen und das Schadenprotokoll, das Sie mitbringen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Kautionsversicherung?
Vor allem bei hoher Kaution, auf einem unbekannten Boot und in engen Häfen mit vielen Anlegemanövern. Wer mehrmals im Jahr chartert, sollte eine Jahrespolice mit den Einzelpolicen vergleichen.
Zahlt die Kautionsversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Das regeln die Bedingungen unterschiedlich. Manche Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit aus, andere nicht. Lesen Sie genau diesen Punkt vor dem Abschluss.
Was brauche ich für die Erstattung?
In der Regel den Chartervertrag, das Übergabeprotokoll, das von der Basis unterschriebene Schadenprotokoll und den Beleg über den einbehaltenen Betrag. Fotos vom Schaden helfen zusätzlich.
Ersetzt die Kautionsversicherung die Skipperhaftpflicht?
Nein. Die Kautionsversicherung erstattet Ihren Eigenanteil bis zur Höhe der Kaution. Die Skipperhaftpflicht greift bei Forderungen darüber hinaus und bei Schäden an Dritten.
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