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Schlepphilfe oder Bergung?
Kurze Antwort
Bergung heißt: Ihr Boot ist havariert und muss freigemacht werden. Die Kasko zahlt sie auf behördliche Anordnung oder als Schadenminderung bei einem gedeckten Schaden. Schlepphilfe heißt: Der Motor steht, sonst ist alles in Ordnung, das zahlt die Kasko nicht.
Die beiden Begriffe werden ständig verwechselt, und im Schadenfall entscheidet der Unterschied über die Erstattung. Bergung setzt eine Havarie voraus: Das Boot sitzt auf, ist gesunken, treibt manövrierunfähig in Gefahr. Ordnet eine Behörde die Bergung an, trägt die Kasko die Kosten zusätzlich zur Entschädigung, im Basis bis zur Versicherungssumme, im Basis-Plus bis 1 Mio. €, im Premium bis 2,5 Mio. €. Ohne Anordnung ersetzen wir Bergelohn als Schadenminderung, wenn der Schaden selbst gedeckt ist.
Schlepphilfe ist der harmlose Fall: Der Motor läuft nicht mehr an, das Boot ist unbeschädigt, es muss nur in den Hafen. Versicherungstechnisch ist das kein Schaden am Boot, sondern eine Serviceleistung, deshalb zahlt die Kasko den Schlepp ohne Havarie nicht. Die Assistance im Premium-Tarif hilft bei der Ersatzteilbeschaffung, auch mit einem Darlehen, und trägt Transport und Lagerung am Schadenort bis 1.500 Euro (A-3.3.5).
Wer viel allein oder in Revieren ohne Werftdichte fährt, sollte diesen Punkt bewusst wählen. Ein längerer Schleppvorgang wird nach Zeit und Distanz abgerechnet, und ohne Havarie ist es kein Kaskoschaden, sondern eine Serviceleistung.
Zwei Zahlen gehören dazu, weil sie die Größenordnungen zeigen. Erstens die harmlose: Ein Einsatz der Seenotretter ist bei unmittelbarer Gefahr für Boot oder Besatzung immer kostenlos. Wird die DGzRS dagegen in gefahrloser Lage um technische Hilfe gebeten, bittet sie um anteilige Betriebskosten: 200 Euro je Stunde, höchstens 400 Euro je Einsatz, unabhängig von Dauer und Größe der Rettungseinheit.
Zweitens die unangenehme: Wer ein Schiff erfolgreich aus einer Gefahr birgt, hat Anspruch auf Bergelohn, geregelt in den §§ 574 ff. HGB und international im Bergungsübereinkommen von 1989. Bemessen wird er nach gerettetem Wert, Aufwand und Gefahr des Bergers, Wetter und Revier; § 577 HGB nennt die Kriterien und begrenzt ihn auf den Wert des geborgenen Schiffes. In der Praxis heißt das: Der Bergelohn kann bis in die Nähe des Schiffswertes reichen. Und der Berger hat für seine Forderung ein Schiffsgläubigerrecht am Schiff (§ 596 Abs. 1 Nr. 4 HGB), es kann zur Sicherung arrestiert werden, während die Höhe über Monate verhandelt wird. Deshalb der wichtigste Satz dieser Seite: über Summen und Schiffswerte nicht selbst sprechen, nichts unterschreiben, uns anrufen.
Boot schleppen: so hält die Schleppverbindung
Wer ein Boot schleppen muss oder geschleppt wird, braucht vor allem eine Verbindung, die nicht bricht und nichts abreißt. Die Schleppleine kommt an die stärksten Punkte an Bord: kräftige Klampen, eine Hahnepot über zwei Klampen oder beim Segelboot um den Mastfuß geführt, nie an eine einzelne Reling oder einen Bugkorb. Scheuerstellen an Bug und Lippklampe schützen Sie mit einem Tuch oder Schlauchstück. Am geschleppten Boot bleibt jemand am Ruder und steuert mit.
Auf See muss die Leine lang genug sein, damit sie im Seegang durchhängt und nicht ruckt; beide Boote sollten möglichst gleichzeitig auf einem Wellenberg liegen. Angefahren wird langsam, Fahrt wird nach und nach aufgenommen, und auf Funk oder per Handzeichen ist vorher vereinbart, wie Halt, langsamer und Leine los angezeigt werden. Im Hafen wird ein Motorboot besser längsseits geschleppt, dann lässt es sich auf engem Raum genau manövrieren.
Boot abschleppen: Kosten nach Zeit, Anfahrt und Lage
Eine feste Gebühr für das Boot abschleppen gibt es nicht. Gewerbliche Schleppdienste und Häfen rechnen in aller Regel nach Zeit, Anfahrtsweg, Größe des Bootes, Wetter und Tageszeit ab, nachts und bei Seegang wird es teurer. Ehrenamtliche Seenotretter helfen bei Gefahr immer, für technische Hilfe in gefahrloser Lage bitten sie um einen Kostenbeitrag. Klären Sie den Preis deshalb vor dem Festmachen der Leine und lassen Sie ihn sich über Funk oder schriftlich bestätigen.
Wer die Rechnung am Ende trägt, hängt am Grund für den Schlepp. Liegt eine Havarie vor, können es Bergungskosten sein, die die Kasko bei einem gedeckten Schaden trägt. Ist nur der Motor ausgefallen und das Boot sonst unbeschädigt, ist es Pannenhilfe, und die zahlt die Kasko nicht. Die Assistance im Premium-Tarif hilft bei der Ersatzteilbeschaffung und trägt Transport und Lagerung am Schadenort bis 1.500 Euro. Bewahren Sie Rechnung, Uhrzeit und Position auf, damit sich der Fall später sauber zuordnen lässt.
Motorboot schleppen: Antrieb, Ruder und Geschwindigkeit
Ein Motorboot schleppen ist leichter als einen schweren Kielsegler, birgt aber eigene Tücken. Steht der Motor still, wird der Außenborder oder der Z-Antrieb hochgefahren, damit der Wasserwiderstand sinkt und Propeller und Antrieb nicht beschädigt werden. Ein Gleiter darf beim Schleppen nicht ins Gleiten kommen: Bleiben Sie in Verdrängerfahrt, sonst schert das geschleppte Boot aus, und die Leine reißt Beschläge aus dem Deck.
Wird ein Boot mit Innenborder und festem Propeller lange geschleppt, kann je nach Getriebe eine Welle mitdrehen, die nicht geschmiert wird. Im Handbuch des Motors steht, ob das zulässig ist oder ob die Welle blockiert werden muss. Und wenn ein fremdes Motorboot Sie in den Hafen ziehen will, gilt dasselbe wie bei jedem Schlepp: erst über Preis und Ziel sprechen, dann die Leine übergeben.
Bergelohn im Seerecht: wann aus Schleppen Bergung wird
Ob ein Helfer einen Schlepplohn oder einen Bergelohn verlangen kann, entscheidet sich nicht an der Leine, sondern an der Lage. Bergelohn im Seerecht setzt voraus, dass das Schiff in Gefahr war und der Helfer es mit Erfolg daraus befreit hat; ohne Erfolg gibt es grundsätzlich keinen Bergelohn. Ein Schlepp bei ruhigem Wetter und laufender Pumpe ist dagegen eine Dienstleistung, deren Preis man vereinbart. Kippt die Lage während des Schlepps, etwa weil das Boot auf Legerwall treibt, kann aus der Dienstleistung eine Bergung werden.
Für die Yacht heißt das: Halten Sie die Lage am Funk sachlich fest. Wer bloß eine Motorpanne bei ruhiger See hat, sagt das so, statt in die Wortwahl eines Notfalls zu rutschen, und vereinbart einen Festpreis für den Schlepp in den Hafen. Wer tatsächlich in Gefahr ist, nimmt jede Hilfe an, notiert Uhrzeit, Position, Wetter und den Wortlaut der Absprache und unterschreibt nichts ohne Rücksprache. Wie ein Bergungsvertrag nach Lloyd's Open Form läuft und was die Bergungskosten abdeckt, steht in eigenen Themen.
Abschleppen auf den Balearen: Seenotdienst und private Schlepper
Auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera ist für Menschen in Seenot die staatliche Seenotrettung Salvamento Marítimo zuständig, erreichbar über UKW-Kanal 16 und die Notrufnummer 112. Für die bloße Panne ohne Gefahr ist sie nicht gedacht. Wer sein Boot auf den Balearen abschleppen lassen muss, wendet sich an die Marina, an private Schleppdienste aus dem nächsten Hafen oder an einen Pannendienst, bei dem er Mitglied ist.
Gerade im Sommer, wenn viele Charter- und Motorboote unterwegs sind, sind Schleppdienste gefragt und rechnen nach Aufwand ab. Fragen Sie vor dem Festmachen nach dem Preis, auf Spanisch nach dem remolque, und bestehen Sie bei einem längeren Schlepp auf einer schriftlichen Bestätigung. Fotografieren Sie Lage und Wetter, das hilft, wenn später strittig ist, ob es eine Panne oder schon eine Bergung war.
Zum Merken
Bergung
ist der Notfall, die Kasko zahlt sie bei gedecktem Schaden
Schlepphilfe
ist die Panne, die zahlt die Kasko nicht
Am Funkgerät entscheidet sich, welches Wort fällt, und daran hängt, wer die Rechnung trägt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn mich jemand in den Hafen schleppt?
Nur wenn eine Havarie vorliegt und der Schaden gedeckt ist. Steht bloß der Motor, zahlt die Kasko den Schlepp nicht. Die Assistance im Premium hilft dann bei Ersatzteilen und trägt Transport und Lagerung am Schadenort bis 1.500 €.
Wie hoch sind die Bergungskosten gedeckt?
Auf behördliche Anordnung zusätzlich zur Entschädigung: Basis bis zur Versicherungssumme, Basis-Plus bis 1 Mio. €, Premium bis 2,5 Mio. €. Ohne Anordnung zählt Bergelohn als Schadenminderung für einen gedeckten Schaden.
Was kostet ein Einsatz der Seenotretter?
Bei unmittelbarer Gefahr nichts. In gefahrloser Lage bittet die DGzRS für technische Hilfe um 200 € je Stunde, höchstens 400 € je Einsatz.
Wie hoch kann ein Bergelohn ausfallen?
Er richtet sich nach den §§ 574 ff. HGB und dem Bergungsübereinkommen 1989: bemessen nach gerettetem Wert, Aufwand und Gefahr des Bergers, Wetter und Revier, nach § 577 HGB begrenzt auf den Wert des geborgenen Schiffes. Er kann also bis in die Nähe des Schiffswertes reichen und wird nicht selten erst nach Monaten festgesetzt.
Darf ich jede Hilfe annehmen?
Ja, bei Gefahr immer. Vereinbaren Sie wenn möglich vorher einen Preis und rufen Sie uns an, bei Bergungsverträgen auf offener See geht es schnell um große Summen. Wie ein Bergungsvertrag nach Lloyd's Open Form funktioniert, steht im Thema „Lloyd's Open Form".
Wird aus einer Schlepphilfe automatisch eine Bergung?
Nein. Entscheidend ist, ob das Boot in Gefahr war und der Helfer es mit Erfolg daraus befreit hat. Ein Schlepp bei ruhiger See ist eine vereinbarte Dienstleistung, erst eine echte Gefahrenlage macht daraus eine Bergung.
Darf ich ein liegengebliebenes Boot selbst in den Hafen schleppen?
Ja, Hilfe unter Booten ist üblich. Führen Sie die Leine an starke Punkte, bleiben Sie in langsamer Fahrt und vereinbaren Sie Zeichen. Bei Seegang oder Gefahr rufen Sie besser die Seenotretter, statt das eigene Boot zu gefährden.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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