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Boot und Yacht kaufen oder verkaufen: wo, wie, wer und warum

„Wir kaufen dein Boot“: So werben Händler und Ankaufportale. Ob das für Sie der beste Weg ist, hängt davon ab, was Ihnen wichtiger ist, Tempo oder Preis. Diese Seite sammelt alles, was Eigner und Käufer beim Wechsel eines Bootes oder einer Yacht wissen sollten: wo Boote angeboten werden, wer sie ankauft, was Ihr Boot wert ist, wie Kauf und Verkauf sicher ablaufen und warum der Zeitpunkt zählt.

Für jeden Schritt gibt es bei uns eine eigene Seite mit Mustern, Rechnern und Checklisten. Hier steht der Überblick, von dort geht es in die Einzelheiten. Boote kaufen und verkaufen ist kein Hexenwerk, aber ein Geschäft über viel Geld zwischen Menschen, die sich meist nicht kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat verkaufen bringt meist den höchsten Preis, ein Händler oder Ankäufer zahlt schneller, aber weniger. Ein Yachtmakler sucht den Käufer gegen Provision.
  • Den Wert schätzen Sie vorab mit dem Bootswert-Rechner; einen Angebotspreis prüfen Sie mit der Preisprüfung für Gebrauchtboote.
  • Kein Schlüssel ohne Geld, kein Geld ohne Boot: Bezahlung und Übergabe gehören zusammen, festgehalten im Kaufvertrag für Boot und Motor und im Übergabeprotokoll.
  • Die Kaskoversicherung geht mit dem Eigentum auf den Käufer über (§ 95 VVG), die Haftpflicht endet. Der Käufer braucht ab Übergabe eine eigene.
  • Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, außer für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt (§ 444 BGB).
  • NAMMERT kauft selbst keine Boote an. Wir versichern Boote und Yachten, auch ab dem Tag der Übergabe.

Wo Boote und Yachten den Besitzer wechseln

Den einen Marktplatz gibt es nicht. Wer verkauft, erreicht die meisten Käufer, wenn er mehrere Wege verbindet; wer kauft, vergleicht am besten über mehrere Quellen hinweg.

  • Bootsbörsen und Kleinanzeigen im Internet: die größte Auswahl, auch aus dem Ausland. Hier sind auch die meisten Betrüger unterwegs, siehe Onlinebetrug beim Bootskauf.
  • Händler und Werften: verkaufen Neuboote und Gebrauchte, nehmen Ihr altes Boot oft in Zahlung und geben als Unternehmer Gewährleistung.
  • Yachtmakler (Broker): suchen für größere Boote und Yachten gezielt Käufer, übernehmen Besichtigungen und Abwicklung gegen eine Provision.
  • Bootsmessen wie die boot Düsseldorf im Januar oder die Interboot in Friedrichshafen im September: gut zum Vergleichen, Gebrauchte stehen dort vor allem bei Händlern.
  • Hafen, Verein und Winterlager: der Aushang am Steg und die Nachricht im Verein erreichen Käufer, die das Revier kennen.
  • Versteigerungen von Behörden und Insolvenzverwaltern: manchmal günstig, aber gekauft wie gesehen, meist ohne Probefahrt.

Wie viele Boote gerade wo angeboten werden und in welchen Ländern sie günstiger sind, zeigt unser Gebrauchtbootmarkt: Wir werten jede Nacht Bootsbörsen in Europa aus, derzeit 19.166 passende Angebote.

Wer kauft mein Boot? Vier Wege im Vergleich

Wer verkaufen will, hat im Kern vier Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Geld am Ende bleibt und wie viel Arbeit Sie selbst haben.

  • Privat an privat: meist der beste Preis. Dafür schreiben Sie das Inserat, zeigen das Boot, fahren Probe und regeln Vertrag und Bezahlung selbst.
  • Händler oder Ankaufportal („Wir kaufen dein Boot“): schnell und ohne Besichtigungsreigen. Der Ankäufer rechnet Aufbereitung, Standzeit und seine Gewährleistung ein, deshalb liegt das Angebot unter dem Privatpreis.
  • Inzahlungnahme beim Kauf eines neuen Bootes: bequem, weil alles in einer Hand liegt. Vergleichen Sie, was das alte Boot einzeln bringen würde, sonst steckt der Nachlass für das neue im Preis des alten.
  • Yachtmakler in Kommission: lohnt vor allem bei größeren Yachten. Lassen Sie sich Provision, Laufzeit, Exklusivität und Kosten für Liegeplatz und Vorführung vorher schriftlich geben.

Kauft NAMMERT Boote an?

Nein. NAMMERT kauft keine Boote an und vermittelt keine Verkäufe. Wir sind Assekuradeur für Boots- und Yachtversicherung. Was wir beitragen: den Musterkaufvertrag, die Checklisten, die Wertprüfung und den Versicherungsschutz für Käufer ab dem Tag der Übergabe.

Was ist das Boot wert?

Der Preis entsteht aus Modell, Baujahr, Motor und Betriebsstunden, Ausstattung, Zustand und Revier. Ein Boot, das gepflegt ist, Rechnungen vorweisen kann und im Frühjahr segelfertig im Wasser liegt, verkauft sich schneller und besser als dasselbe Modell unter einer Plane.

Einen ersten Wert errechnen Sie mit dem Bootswert-Rechner. Ob ein Angebot im Internet zum Markt passt, zeigt die Preisprüfung für Gebrauchtboote, und die Spannen je Modell stehen bei den Gebrauchtbootpreisen. Bei teuren Yachten lohnt ein Gutachten eines Sachverständigen: es schützt Käufer und Verkäufer vor Streit über den Zustand.

Wie Sie Ihr Boot verkaufen, Schritt für Schritt

  1. Unterlagen sammeln: Kauf- oder Eigentumsnachweis, Konformitätserklärung (CE), Bootsschein oder Registerauszug, Rechnungen von Wartung und Reparaturen, Nachweis der bezahlten Mehrwertsteuer.
  2. Ehrlich inserieren: gute Fotos bei Tageslicht, Baujahr, Motor, Betriebsstunden, bekannte Mängel. Was Sie verschweigen, kann den Ausschluss der Gewährleistung später unwirksam machen.
  3. Besichtigung und Probefahrt: Wer fährt, wer haftet, was gilt bei einem Schaden? Halten Sie das in der Vereinbarung zur Probefahrt fest. Mehr dazu unter Probefahrt mit dem Gebrauchtboot: wer ist versichert?.
  4. Kaufvertrag schließen: den Kaufvertrag für Boot und Motor ausfüllen, mit Rumpfnummer, Motor- und Trailernummern, Zubehörliste und Gewährleistungsregel.
  5. Bezahlung vor der Übergabe: Überweisung, die auf Ihrem Konto angekommen ist, oder Bargeld gegen Quittung. Bei hohen Summen bietet sich ein Notar-Anderkonto an.
  6. Übergabe mit Protokoll: Zustand, Zubehör, Schlüssel, Papiere und Uhrzeit im Übergabeprotokoll festhalten.
  7. Abmelden und Versicherer informieren: Kennzeichen und Bootsschein abmelden, den Verkauf dem Versicherer anzeigen (§ 97 VVG). Was dann mit Ihrem Vertrag passiert, steht unter Boot verkauft: Versicherung kündigen und übertragen.

Wie Sie sicher kaufen

Beim Gebrauchtboot kaufen Sie, was Sie sehen, und oft auch, was Sie nicht sehen. Diese Prüfungen kosten wenig und ersparen viel:

  • Besichtigung an Land und Probefahrt im Wasser, mit der Checkliste Gebrauchtbootkauf in der Hand.
  • Die Rumpfnummer (HIN) mit den Papieren vergleichen und die Rumpfnummer entschlüsseln; das Boot mit der Liste gestohlener Boote und Motoren abgleichen.
  • Die Betriebsstunden des Motors auf Plausibilität prüfen: Betriebsstunden prüfen.
  • Den Verkäufer gegen den Ausweis und die Eigentumspapiere abgleichen. Vorkasse an Unbekannte und „Spedition liefert das Boot“ sind die häufigsten Maschen, siehe Onlinebetrug beim Bootskauf.
  • Bei eingetragenen Schiffen einen aktuellen Registerauszug verlangen: dort stehen Eigentümer und Belastungen wie eine Schiffshypothek.
  • Bei Booten aus dem EU-Ausland den Nachweis verlangen, dass die Mehrwertsteuer bezahlt ist; sonst kann sie nachgefordert werden.

Wer neu kauft, liest zuerst Neuboot kaufen: Anzahlung, Lieferverzug, Abnahme. Für den Kauf selbst gibt es den zweisprachigen Kaufvertrag, wenn Käufer und Verkäufer verschiedene Sprachen sprechen.

Papiere, Kennzeichen und Steuer

  • Bootsschein und Kennzeichen gehören zur Person, nicht zum Boot. Der Verkäufer meldet ab, der Käufer beantragt auf seinen Namen neu, etwa den Internationalen Bootsschein oder das amtliche Kennzeichen für Binnengewässer.
  • Die Konformitätserklärung nach der Sportbootrichtlinie und das Eignerhandbuch gehen mit dem Boot an den Käufer.
  • Privat an privat fällt keine Mehrwertsteuer an. Händler verkaufen Gebrauchte oft mit Differenzbesteuerung (§ 25a UStG), dann steht die Steuer nicht gesondert auf der Rechnung.
  • Ein neues Boot über 7,5 Meter aus einem anderen EU-Land (bis drei Monate nach der ersten Nutzung oder bis 100 Betriebsstunden) versteuert der Käufer in Deutschland (§ 1b UStG).

Was beim Eigentümerwechsel mit der Versicherung passiert

Die Kaskoversicherung geht mit dem Eigentum automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG). Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam. Der Käufer kann den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, auch der Versicherer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Die Haftpflicht dagegen hängt am Eigner. Bei NAMMERT endet die Wassersport-Haftpflicht mit dem Verkauf (Ziffer B-4.1 der Bedingungen). Wer kauft, braucht deshalb ab der Übergabe eine eigene Haftpflicht, und wer schon zur Probefahrt ablegt, klärt vorher, wer für Schäden einsteht.

Für Verkäufer und Käufer

Verkäufer zeigen den Verkauf dem Versicherer unverzüglich an und nennen Datum und Käufer. Käufer prüfen, ob die übernommene Kasko zu ihnen passt: Summe, Fahrtgebiet, Selbstbehalt. Ausführlich im Magazin: Boot verkaufen, was passiert mit der Versicherung?.

Den Schutz ab Übergabe berechnen Sie im Beitragsrechner; was beim Kauf außerdem zählt, steht unter Boot kaufen: Versicherung ab Übergabe.

Gewährleistung: privat oder vom Händler

Verkauft ein Händler an einen Verbraucher, haftet er zwei Jahre für Mängel; bei Gebrauchten darf er die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn das eigens vereinbart ist (§ 476 BGB). Privat ist der Ausschluss üblich („gekauft wie besichtigt“). Er hilft dem Verkäufer aber nicht bei Mängeln, die er kannte und verschwiegen hat, und nicht bei Eigenschaften, die er zugesichert hat (§ 444 BGB).

Taucht nach dem Kauf ein Mangel auf, lesen Sie Mängel nach dem Bootskauf; einen fertigen Brief für die Mängelrüge finden Sie bei den Musterbriefen rund ums Boot.

Warum verkaufen, warum kaufen, und wann

Die Gründe sind so verschieden wie die Eigner: ein größeres Boot, weil die Familie wächst; ein kleineres, weil die Crew fehlt; ein anderes Revier, ein Umzug, das Alter, ein Erbe oder die Erkenntnis, dass Chartern für die zwei Wochen im Jahr besser passt. Wer weiß, warum er verkauft, weiß auch, ob er auf den besten Preis warten oder schnell abschließen will.

Der Zeitpunkt zählt: Im Frühjahr suchen Käufer, die die Saison vor sich haben, und ein Boot im Wasser lässt sich vorführen. Wer im Herbst verkauft, spart das Winterlager, trifft aber auf weniger Käufer. Käufer finden im Winter mehr Ruhe zum Verhandeln, sehen das Boot aber selten im Wasser.

Boot gekauft? Ab Übergabe versichert

Haftpflicht ab dem ersten Tag, Kasko für das neue Boot oder Übernahme des bestehenden Vertrags: Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Minuten, oder lassen Sie sich zurückrufen.

Beitrag für das neue Boot berechnen

Alles zu Kauf und Verkauf

Diese Seite gibt einen Überblick nach deutschem Recht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: November 2026.

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

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