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Boot verkaufen: Ablauf und Police
Kauf & Verkauf · 5 Min. Lesezeit · NAMMERT Fachredaktion
Kurz gesagt
Wer sein Boot verkaufen will, hält sich am besten an diesen Ablauf: Kaufvertrag in zwei Ausfertigungen, vollständige Papiere gegen vollständige Zahlung, und danach die Kopie des Kaufvertrags in „mein NAMMERT" hochladen.
Preis finden und inserieren
Der Bootsverkauf ist individuell und lässt sich nicht nach Liste berechnen. Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge, deren Ausstattung und tatsächliche Verkaufspreise, und lassen Sie Verhandlungsspielraum.
Nutzen Sie eine bekannte Plattform, machen Sie aussagekräftige Fotos bei gutem Licht, räumen Sie auf und beheben Sie kleine mechanische Mängel, das steigert den erzielbaren Preis messbar.
Pflichten als Verkäufer
Sie müssen den Käufer auf alle bekannten Mängel hinweisen. Führen Sie im Kaufvertrag die vollständigen Daten beider Parteien auf, beide Ausfertigungen gelten Schifffahrtsamt und Versicherung als Nachweis der Übergabe.
Übergeben Sie die Papiere erst gegen vollständige Zahlung, wenn nichts anderes vereinbart ist, und denken Sie an alle Schlüssel. Unseren Musterkaufvertrag stellen wir kostenlos bereit.
Versicherung nach dem Verkauf
Melden Sie den Verkauf unverzüglich. Für die Abmeldung loggen Sie sich in „mein NAMMERT" ein, wählen Sie unter „Meine Verträge" den Vertrag, klicken auf „Vertragsänderung beantragen" und laden die Kopie des Kaufvertrags hoch. Ein Guthaben überweisen wir auf Ihr Konto.
Ihre Bootshaftpflicht endet mit dem Verkauf, ihr Beitrag steht nur anteilig bis zum Zugang Ihrer Mitteilung zu, eine frühe Meldung spart also Beitrag. Die Kasko geht nach § 95 VVG auf den Käufer über; für den Beitrag der laufenden Periode haften Sie beide gemeinsam, kündigt eine Seite, tragen Sie ihn allein. Eine Umschreibung auf ein neues Boot ist nicht möglich; dafür braucht es einen neuen Vertrag.
Boot verkaufsfertig machen
Der erste Eindruck entscheidet. Reinigen Sie das Boot gründlich, polieren Sie den Rumpf, legen Sie die Bilge trocken und räumen Sie persönliche Dinge von Bord. Ein aufgeräumtes Boot wirkt größer und gepflegter.
Stellen Sie einen Ordner mit allen Unterlagen zusammen: Eigentumsnachweis, Bootspapiere, CE-Unterlagen, Rechnungen, Wartungsnachweise und Bedienungsanleitungen. Ergänzen Sie eine Liste der Ausstattung, die mitverkauft wird. Das schafft Vertrauen und beantwortet viele Fragen, bevor sie gestellt werden.
Überlegen Sie, welche Mängel Sie vor dem Verkauf beheben und welche Sie offen im Preis berücksichtigen. Eine undichte Luke oder eine defekte Pumpe schreckt Interessenten oft stärker ab, als die Reparatur kostet. Größere Arbeiten lohnen sich dagegen selten kurz vor dem Verkauf.
Boot inserieren: Fotos und Beschreibung, die verkaufen
Zeigen Sie das Boot vollständig: Ansicht von außen, Cockpit, Salon, Kojen, Pantry, Motorraum, Instrumente und, wenn möglich, das Unterwasserschiff. Fotografieren Sie bei Tageslicht und ohne Unordnung im Bild.
In die Beschreibung gehören Werft, Modell, Baujahr, Maße, Motor mit Betriebsstunden, Liegeplatz und die wichtigsten Ausstattungsmerkmale. Nennen Sie bekannte Mängel offen. Das wirkt seriös und erspart Ihnen Besichtigungen, die am Ende zu nichts führen.
Besichtigung und Probefahrt mit Interessenten
Vereinbaren Sie Termine am Liegeplatz und bleiben Sie während der Besichtigung dabei. Lassen Sie sich bei einer Probefahrt den Ausweis und den passenden Führerschein zeigen und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Fahren Sie selbst mit und geben Sie die Schlüssel nicht aus der Hand.
Viele Käufer wünschen eine Prüfung durch einen Sachverständigen, oft mit Kranung. Klären Sie vorher, wer Kran und Gutachter bezahlt und was gilt, wenn Mängel gefunden werden.
Bereiten Sie sich auf die üblichen Fragen vor: Warum verkaufen Sie, wann war die letzte Wartung, welche Reviere ist das Boot gefahren und was wurde zuletzt erneuert? Klare Antworten mit Belegen aus Ihrem Unterlagenordner schaffen Vertrauen und beschleunigen die Entscheidung.
Sicher bezahlt werden: Betrug beim Bootsverkauf vermeiden
Seien Sie misstrauisch bei Käufern, die ohne Besichtigung kaufen wollen, mehr überweisen als vereinbart und die Differenz zurückfordern oder einen unbekannten Treuhanddienst vorschlagen. Ein vorgezeigter Überweisungsbeleg ist kein Zahlungseingang.
Übergeben Sie Boot, Schlüssel und Papiere erst, wenn der volle Betrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Bei Barzahlung bietet sich die Übergabe in einer Bankfiliale an. Halten Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe im Protokoll fest, kündigen Sie den Liegeplatz und melden Sie das Boot bei der Stelle ab, bei der es registriert ist.
Denken Sie nach der Übergabe auch an die Technik an Bord. Ist ein Funkgerät mit einer auf Sie zugeteilten Seefunkkennung an Bord, klären Sie die Abmeldung oder Übertragung bei der zuständigen Behörde. Löschen Sie persönliche Daten aus Plotter und Apps und trennen Sie verknüpfte Konten, etwa für Ortung oder Fernüberwachung.
Checkliste zum Abhaken
- Boot gereinigt, Bilge trocken, persönliche Dinge von Bord
- Unterlagenordner mit Papieren, Rechnungen und Wartung angelegt
- Inserat mit Fotos, technischen Daten und bekannten Mängeln
- Probefahrt schriftlich vereinbart, Führerschein geprüft
- Kaufvertrag in zwei Ausfertigungen mit allen Mängeln
- Voller Betrag auf dem Konto gutgeschrieben
- Papiere und alle Schlüssel übergeben, Protokoll mit Uhrzeit
- Kopie des Kaufvertrags in mein NAMMERT hochgeladen
- Liegeplatz gekündigt, Boot abgemeldet
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie beende ich den Vertrag nach dem Verkauf?
Kopie des Kaufvertrags in „mein NAMMERT" hochladen: Die Haftpflicht endet und wir erstatten Guthaben, die Kasko geht auf den Käufer über.
Kann ich die Police auf ein neues Boot umschreiben?
Nein, es braucht einen neuen Vertrag. Für das alte Boot genügt uns die Kopie des Kaufvertrags, die Kasko geht dann auf den Käufer über.
Muss ich Mängel angeben?
Ja, alle bekannten Mängel, am besten schriftlich im Kaufvertrag, das verhindert späteren Streit.
Wie erkenne ich Betrug beim Bootsverkauf?
Typische Warnzeichen sind Käufer, die ohne Besichtigung kaufen, zu viel überweisen und die Differenz zurückwollen oder auf einen unbekannten Treuhanddienst drängen. Verlassen Sie sich nie auf einen Überweisungsbeleg. Übergeben Sie erst, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist.
Muss ich das Boot für den Verkauf aus dem Wasser holen?
Nein, für Besichtigung und Probefahrt nicht. Ernsthafte Käufer möchten aber oft das Unterwasserschiff sehen oder einen Gutachter beauftragen. Vereinbaren Sie vorher schriftlich, wer die Kosten für Kranung und Gutachten trägt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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