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Obliegenheiten: Pflichten des Eigners

Bedingungen erklärt · 5 Min. Lesezeit · NAMMERT Fachredaktion

Kurz gesagt

Obliegenheiten sind die Pflichten des Eigners aus dem Versicherungsvertrag. Sie müssen Risikoänderungen anzeigen, das Boot sorgfältig behandeln und Schäden unverzüglich melden sowie mindern. Es lohnt sich, sie zu kennen, denn Verstöße können die Leistung kürzen.

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Vor dem Sturm wird das Boot im Hafen gesichert: Festmacher und Springs doppelt belegt, Fender zwischen Rumpf und Steg, die Persenning über dem Cockpit.

Anzeigepflichten

Änderungen, die das Risiko betreffen, gehören gemeldet: stärkerer Motor, höherer Wert nach Refit, Wechsel des Liegeplatzes oder Fahrtgebiets, Umstellung auf gewerbliche Nutzung oder Vermietung, Verkauf des Bootes.

Bei NAMMERT sind diese Änderungen unkompliziert: Vertragsänderungen beantragen Sie in „mein NAMMERT", Fahrgebietserweiterungen erledigen wir telefonisch in Minuten, auch während einer Reise.

Sorgfalts- und Sicherungspflichten

Dazu zählen die üblichen seemännischen Standards: seetüchtiger Zustand, gültige Papiere und Fahrerlaubnis, angemessene Sicherung im Hafen und im Winterlager, funktionsfähige Lenz- und Sicherheitsausrüstung.

Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit ist bei uns mitversichert, Basis-Plus bis 25, Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme. Vorsatz bleibt immer ausgeschlossen.

Pflichten im Schadenfall

Schäden sind unverzüglich zu melden, der Schaden ist zu mindern (Lecks abdichten, Boot sichern, Folgeschäden vermeiden) und die Schadenstelle möglichst zu dokumentieren, bevor aufgeräumt wird. Bei Diebstahl ist die polizeiliche Anzeige erforderlich.

Reparaturen sollten Sie vor Freigabe nicht vollständig ausführen lassen, damit der Schaden noch bewertet werden kann, Ausnahmen für Notmaßnahmen sind selbstverständlich. Rufen Sie im Zweifel die Schadenhotline an.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Obliegenheitsverstoß?

Die Leistung kann gekürzt werden. Grobe Fahrlässigkeit ist bei uns bis 25 % (Basis-Plus) bzw. 50 % (Premium) mitversichert.

Muss ich einen stärkeren Motor melden?

Ja, Leistungsänderungen sind prämien- und risikorelevant und daher anzuzeigen.

Darf ich vor Freigabe reparieren?

Notmaßnahmen ja; die vollständige Reparatur bitte erst nach Abstimmung, damit der Schaden bewertet werden kann.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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