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Gebrauchtboot kaufen: worauf achten

Kauf & Verkauf · 7 Min. Lesezeit · NAMMERT Fachredaktion

Kurz gesagt

Wer ein Gebrauchtboot kaufen will, sollte wissen, worauf es ankommt: Technik prüfen (ggf. mit Gutachter), Probefahrt machen, Papiere und CE-Zertifikat vollständig übernehmen, und die Versicherung vor der Übergabe abschließen.

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Die Skizze zeigt die Prüfung vor dem Kauf: Die Lupe wandert über den Rumpf und findet Bläschen, dann werden Rumpf, Motor und Papiere auf der Liste abgehakt.

Technische Prüfung

Beim Privatkauf ist die Gewährleistung meist ausgeschlossen, „gekauft wie gesehen". Eine Prüfung des gesamten Technikapparats inklusive laufendem Gut, Rigg und Motoren ist daher entscheidend; als Laie ziehen Sie besser einen Sachverständigen hinzu.

Achten Sie auf Bläschen am Rumpf: Sie können auf Osmose hinweisen. Entsteht beim Anstechen ein säuerlicher Geruch, ist Vorsicht geboten, Verschleiß und Alterung sind in Kaskoverträgen generell nicht versichert, Osmose ist bei uns nur im Premium-Tarif gedeckt, und dort nur für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten. Bei einem Gebrauchtboot ist diese Frist meist längst abgelaufen.

Probefahrt richtig vereinbaren

Für Käufer zeigt die Probefahrt, ob Fahrverhalten und Handling passen. Für Verkäufer gilt: Achten Sie auf einen gültigen Führerschein des Interessenten und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, bei einem Schaden kann der Interessent Selbstbehalt und Kaskohöherstufung ersetzen.

Papiere, Abmeldung und Wertnachweis

Zum vollständigen Satz gehören Eigentumsnachweise, Bootspapiere bzw. Internationales Bootszertifikat, das CE-Zertifikat für Boote mit Zulassung nach dem 15.06.1998, Wartungs- und Rechnungsunterlagen sowie die Trailerpapiere und alle Schlüssel.

Das Boot sollte beim Wasser- und Schifffahrtsamt abgemeldet sein, damit Sie zügig auf Ihren Namen registrieren können. Der Kaufvertrag ist zugleich Ihr Wertnachweis: Im Schadenfall weisen Sie den Bootswert über den gezahlten Kaufpreis nach.

Zwei Fragen, die den Kaufpreis verändern

Die erste ist der Umsatzsteuerstatus. Bei einem Boot, das innerhalb der EU verkauft wird, sollte belegt sein, dass es Unionsware ist, dass also die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde. Der Nachweis läuft über den Zollbeleg, die Erstrechnung oder eine lückenlose Vorbesitzerkette. Fehlt er, kann die Steuer nachgefordert und das Boot festgesetzt werden, und zwar gegenüber dem jeweiligen Eigentümer. Ein unklarer Status ist kein Ausschlussgrund, aber ein Preisargument.

Die zweite ist die Finanzierung. Ist das Boot noch finanziert oder unter Eigentumsvorbehalt verkauft, gehört Ihnen nach der Zahlung möglicherweise nicht das Boot, sondern eine Forderung. Die Erklärung des Verkäufers, es sei unbelastet, genügt dafür nicht, verlangen Sie bei bestehender Finanzierung eine Freigabeerklärung des Kreditgebers, und zwar vor der Zahlung. Beide Punkte stehen in unserem Musterkaufvertrag als eigener Abschnitt mit Ankreuzfeldern.

Versicherung ab wann?

Schließen Sie vor der Übergabe ab. So klafft zwischen alter und neuer Police keine Lücke, und es besteht Schutz beim Slippen sowie auf dem Transportweg. Die Police erhalten Sie bei NAMMERT noch am Tag des Abschlusses.

Eine bestehende Kasko des Verkäufers geht nach § 95 VVG mit dem Eigentum auf Sie über; ob Sie sie behalten, entscheiden Sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb. Die Haftpflicht des Verkäufers endet dagegen mit dem Verkauf, dafür brauchen Sie ab Übergabe einen eigenen Vertrag.

Gebrauchtboot besichtigen: worauf Sie an Land achten

Besichtigen Sie das Boot möglichst an Land, denn nur dort sehen Sie das Unterwasserschiff. Prüfen Sie den Übergang von Kiel und Rumpf auf Haarrisse, rütteln Sie am Ruderblatt, um Spiel im Lager zu erkennen, und schauen Sie sich Welle, Propeller und Anoden an.

An Deck klopfen Sie den Boden rund um Beschläge und Relingsstützen ab. Klingt es dumpf oder gibt die Fläche nach, kann Feuchtigkeit in den Kern eingedrungen sein. Unter Deck lohnt der Blick auf Kielbolzen, Bilge und Elektrik: Rost, Wasserspuren und wild verlegte Kabel sagen viel über die bisherige Pflege.

Motor prüfen und Betriebsstunden einordnen

Bitten Sie darum, dass der Motor beim Termin kalt ist, und sehen Sie beim Starten zu. Springt er gut an, läuft er rund, tritt Kühlwasser am Auslass aus und bleibt der Rauch nach kurzer Zeit hell? Kontrollieren Sie Öl und Kühlflüssigkeit auf Farbe und Geruch.

Gleichen Sie den Stundenzähler mit den Wartungsrechnungen ab. Die Zahl der Stunden allein sagt wenig. Ein Motor mit vielen Stunden und lückenloser Wartung kann besser dastehen als einer, der jahrelang kaum lief. Im Zweifel klärt eine Ölanalyse oder ein Motorfachbetrieb den Zustand.

Kaufpreis verhandeln und Übergabe planen

Halten Sie alles, was Ihnen bei der Besichtigung auffällt, in einer Liste fest. Sie ist Ihre sachliche Grundlage für die Preisverhandlung, und die Mängel gehören später in den Kaufvertrag.

Für die Übergabe erstellen Sie ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Stundenstand und einer Zubehörliste von der Rettungsweste bis zum Ersatzimpeller. Zahlen Sie nachweisbar per Überweisung statt in bar, so haben beide Seiten einen klaren Beleg.

Checkliste zum Abhaken

  1. Technik, Rigg und Motor geprüft (ggf. Gutachter)
  2. Rumpf auf Osmose kontrolliert
  3. Probefahrt schriftlich vereinbart
  4. Papiere, CE-Zertifikat, Trailerpapiere vollständig
  5. Rumpfnummer (CIN) am Spiegel mit den Papieren abgeglichen
  6. Umsatzsteuerstatus belegt (Unionsware oder verzollt)
  7. Bei Finanzierung: Freigabeerklärung des Kreditgebers vor der Zahlung
  8. Abmeldung beim WSA geklärt
  9. Kaufvertrag mit Mängeln und Kaufpreis
  10. Versicherung vor Übergabe abgeschlossen
  11. Ruderlager, Kiel und Decksbeschläge an Land kontrolliert
  12. Kaltstart gesehen, Betriebsstunden mit Rechnungen abgeglichen
  13. Übergabeprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Zubehörliste

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Versicherung abschließen?

Vor der Übergabe, dann besteht Schutz beim Slippen und Transport und es entsteht keine Deckungslücke.

Kann ich die Police des Verkäufers übernehmen?

Die Kasko geht mit dem Eigentum automatisch auf Sie über, Sie können sie innerhalb eines Monats kündigen. Die Haftpflicht endet mit dem Verkauf, dafür brauchen Sie einen eigenen Vertrag.

Ist Osmose versichert?

Im Premium mitversichert, aber nur für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten. Verschleiß und Alterung sind generell nicht versichert.

Was ist Unionsware und warum ist der Nachweis wichtig?

Ein Boot ist Unionsware, wenn die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde. Fehlt der Nachweis, kann die Steuer nachgefordert und das Boot festgesetzt werden, gegenüber dem jeweiligen Eigentümer, also auch dem Käufer.

Woran erkenne ich, ob das Boot noch finanziert ist?

Nicht sicher an den Papieren, deshalb gehört die Erklärung in den Kaufvertrag und bei bestehender Finanzierung eine Freigabeerklärung des Kreditgebers vor die Zahlung.

Lohnt sich ein Gutachter beim Gebrauchtbootkauf?

Bei größeren Booten und höheren Kaufpreisen fast immer. Ein Sachverständiger erkennt Feuchtigkeit im Laminat, Schäden am Kiel und Mängel am Rigg, die Laien leicht übersehen. Sein Bericht ist außerdem eine gute Grundlage für die Preisverhandlung.

Wie prüfe ich den Motor ohne Fachkenntnis?

Sehen Sie bei einem Kaltstart zu, achten Sie auf ruhigen Lauf, austretendes Kühlwasser und die Farbe des Rauchs. Gleichen Sie den Stundenzähler mit den Wartungsrechnungen ab. Bleiben Zweifel, lassen Sie einen Motorfachbetrieb einen Blick darauf werfen.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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