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Gebrauchtboot kaufen: worauf achten
Kauf & Verkauf · 7 Min. Lesezeit · NAMMERT Fachredaktion
Kurz gesagt
Technik prüfen (ggf. mit Gutachter), Probefahrt machen, Papiere und CE-Zertifikat vollständig übernehmen, und die Versicherung vor der Übergabe abschließen.
Technische Prüfung
Beim Privatkauf ist die Gewährleistung meist ausgeschlossen, „gekauft wie gesehen". Eine Prüfung des gesamten Technikapparats inklusive laufendem Gut, Rigg und Motoren ist daher entscheidend; als Laie ziehen Sie besser einen Sachverständigen hinzu.
Achten Sie auf Bläschen am Rumpf: Sie können auf Osmose hinweisen. Entsteht beim Anstechen ein säuerlicher Geruch, ist Vorsicht geboten, Verschleiß und Alterung sind in Kaskoverträgen generell nicht versichert, Osmose ist bei uns nur im Premium-Tarif gedeckt, und dort nur für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten. Bei einem Gebrauchtboot ist diese Frist meist längst abgelaufen.
Probefahrt richtig vereinbaren
Für Käufer zeigt die Probefahrt, ob Fahrverhalten und Handling passen. Für Verkäufer gilt: Achten Sie auf einen gültigen Führerschein des Interessenten und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, bei einem Schaden kann der Interessent Selbstbehalt und Kaskohöherstufung ersetzen.
Papiere, Abmeldung und Wertnachweis
Zum vollständigen Satz gehören Eigentumsnachweise, Bootspapiere bzw. Internationales Bootszertifikat, das CE-Zertifikat für Boote mit Zulassung nach dem 15.06.1998, Wartungs- und Rechnungsunterlagen sowie die Trailerpapiere und alle Schlüssel.
Das Boot sollte beim Wasser- und Schifffahrtsamt abgemeldet sein, damit Sie zügig auf Ihren Namen registrieren können. Der Kaufvertrag ist zugleich Ihr Wertnachweis: Im Schadenfall weisen Sie den Bootswert über den gezahlten Kaufpreis nach.
Zwei Fragen, die den Kaufpreis verändern
Die erste ist der Umsatzsteuerstatus. Bei einem Boot, das innerhalb der EU verkauft wird, sollte belegt sein, dass es Unionsware ist, dass also die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde. Der Nachweis läuft über den Zollbeleg, die Erstrechnung oder eine lückenlose Vorbesitzerkette. Fehlt er, kann die Steuer nachgefordert und das Boot festgesetzt werden, und zwar gegenüber dem jeweiligen Eigentümer. Ein unklarer Status ist kein Ausschlussgrund, aber ein Preisargument.
Die zweite ist die Finanzierung. Ist das Boot noch finanziert oder unter Eigentumsvorbehalt verkauft, gehört Ihnen nach der Zahlung möglicherweise nicht das Boot, sondern eine Forderung. Die Erklärung des Verkäufers, es sei unbelastet, genügt dafür nicht, verlangen Sie bei bestehender Finanzierung eine Freigabeerklärung des Kreditgebers, und zwar vor der Zahlung. Beide Punkte stehen in unserem Musterkaufvertrag als eigener Abschnitt mit Ankreuzfeldern.
Versicherung ab wann?
Schließen Sie vor der Übergabe ab. So klafft zwischen alter und neuer Police keine Lücke, und es besteht Schutz beim Slippen sowie auf dem Transportweg. Die Police erhalten Sie bei NAMMERT noch am Tag des Abschlusses.
Eine Übernahme der Versicherung des Verkäufers ist nicht möglich. Bei bestehender Bootskasko gilt allerdings für einen Monat ab Eigentümerwechsel eine vorläufige Deckung, maßgeblich ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens die bisherige Versicherungssumme.
Checkliste zum Abhaken
- Technik, Rigg und Motor geprüft (ggf. Gutachter)
- Rumpf auf Osmose kontrolliert
- Probefahrt schriftlich vereinbart
- Papiere, CE-Zertifikat, Trailerpapiere vollständig
- Rumpfnummer (CIN) am Spiegel mit den Papieren abgeglichen
- Umsatzsteuerstatus belegt (Unionsware oder verzollt)
- Bei Finanzierung: Freigabeerklärung des Kreditgebers vor der Zahlung
- Abmeldung beim WSA geklärt
- Kaufvertrag mit Mängeln und Kaufpreis
- Versicherung vor Übergabe abgeschlossen
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann sollte ich die Versicherung abschließen?
Vor der Übergabe, dann besteht Schutz beim Slippen und Transport und es entsteht keine Deckungslücke.
Kann ich die Police des Verkäufers übernehmen?
Nein. Bei bestehender Kasko gilt aber einen Monat ab Eigentümerwechsel eine vorläufige Deckung.
Ist Osmose versichert?
Im Premium mitversichert, aber nur für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten. Verschleiß und Alterung sind generell nicht versichert.
Was ist Unionsware und warum ist der Nachweis wichtig?
Ein Boot ist Unionsware, wenn die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde. Fehlt der Nachweis, kann die Steuer nachgefordert und das Boot festgesetzt werden, gegenüber dem jeweiligen Eigentümer, also auch dem Käufer.
Woran erkenne ich, ob das Boot noch finanziert ist?
Nicht sicher an den Papieren, deshalb gehört die Erklärung in den Kaufvertrag und bei bestehender Finanzierung eine Freigabeerklärung des Kreditgebers vor die Zahlung.
Fachliche Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, Telefon 03375 / 29 12 77, info@nammert.com, auch per WhatsApp. Alle Mitarbeiter sind aktive Wassersportler mit Seemannspatent.
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