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Probefahrt beim Gebrauchtbootkauf: wer haftet bei einem Schaden?
Kurze Antwort
Bei der Probefahrt mit dem Gebrauchtboot gehört es noch dem Verkäufer, also laufen auch seine Verträge. Wer bei einem Schaden haftet, hängt daran, wer am Steuer steht, ob er die nötige Fahrerlaubnis hat und was beide vorher vereinbart haben.
Die Probefahrt ist der Moment, in dem aus einem Inserat ein Boot wird: Wie läuft der Motor unter Last, wie liegt das Boot in der Welle, wie reagiert es beim Anlegen. Rechtlich ist es in dieser Stunde aber noch nicht Ihr Boot. Eigentum und Versicherung wechseln erst mit der Übergabe, die Kasko nach § 95 VVG sogar erst mit dem Eigentumsübergang. Bis dahin gehört das Boot dem Verkäufer, und seine Bootshaftpflicht und gegebenenfalls seine Kasko sind die Verträge, die bei einem Schaden zuerst gefragt sind. Ihr eigener Vertrag für das neue Boot beginnt in der Regel erst später.
Wer haftet, hängt vor allem daran, wer das Boot führt. Bleibt der Verkäufer am Steuer und der Interessent schaut zu, ist es eine ganz normale Ausfahrt des Eigners. Übernimmt der Interessent das Ruder, kommt es auf drei Dinge an: Darf er fahren, hat er den Führerschein, den Boot und Revier verlangen, und was steht schriftlich dazu. Fehlt die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, ist das in vielen Bedingungswerken ein Ausschluss oder eine Obliegenheitsverletzung, und dann steht im Ernstfall nicht nur der Interessent, sondern auch der Eigner ohne Schutz da. Schäden an Dritten, etwa an einer anderen Yacht oder am Steg, sind ein Fall für die Haftpflicht des Bootes. Schäden am Boot selbst trägt nur eine Kasko, und auch sie zieht den Selbstbehalt ab und kann den Schadenfreiheitsrabatt kosten.
In unseren Bedingungen darf das Boot nur ein berechtigter Führer mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis gebrauchen, berechtigt ist, wer es mit Wissen und Wollen des Verfügungsberechtigten fährt (Haftpflicht, Ziffer A-5). Ab Basis Plus ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Schiffers in dieser Eigenschaft mitversichert (A-1.5 Abs. 1). In der Kasko ist das Führen ohne vorgeschriebenen Führerschein ausgeschlossen (A-6.2 b), und bei grober Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers verzichten wir im Basis Plus bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme auf eine Kürzung (A-7). Für die Probefahrt heißt das: Lassen Sie sich den Führerschein zeigen, halten Sie in einer kurzen Vereinbarung fest, wer fährt und wer Selbstbehalt und Rabattnachteil trägt, und fahren Sie nur im Revier, das der Vertrag des Eigners abdeckt.
Zum Merken
Vor der Übergabe
laufen die Verträge des Verkäufers
Am Steuer
entscheidet, wer fährt und ob er den Schein hat
Erst den Führerschein zeigen lassen, dann eine Zeile Vereinbarung, dann ablegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Bin ich als Käufer bei der Probefahrt über meine eigene Versicherung geschützt?
In der Regel nicht. Ihr Vertrag für das neue Boot beginnt erst mit dem Datum, das Sie vereinbart haben, meist zur Übergabe. Bei der Probefahrt laufen die Verträge des Verkäufers, deshalb lohnt sich vorher die Frage, welche das sind.
Wer zahlt den Selbstbehalt, wenn ich bei der Probefahrt einen Schaden verursache?
Das regelt am besten eine schriftliche Vereinbarung vor dem Ablegen. Üblich ist, dass der Interessent dem Eigner den Selbstbehalt und den Nachteil aus der Rückstufung des Rabatts ersetzt. Ohne Vereinbarung wird darüber gestritten.
Darf ich bei der Probefahrt ohne Führerschein ans Steuer?
Nur, wenn für dieses Boot und dieses Revier keine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist. Sonst ist das ein Verstoß gegen die Vorschriften und in vielen Bedingungswerken ein Grund, im Schadenfall nicht oder nur teilweise zu leisten.
Gibt es eine Vorlage für die Probefahrt?
Ja, unsere Probefahrt-Vereinbarung zum Ausdrucken hält fest, wer fährt, was vor dem Ablegen geprüft wurde, wer Selbstbehalt und Rabattnachteil trägt und in welchem Zustand das Boot zurückkam.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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