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Gebuchte Charteryacht nicht verfügbar: Was ist ein gleichwertiger Ersatz?
Kurze Antwort
Fällt die gebuchte Yacht aus, darf der Vercharterer in aller Regel nur ein gleichwertiges Boot anbieten. Gemessen wird an Kabinen, Bootstyp, Länge, Baujahr und Ausstattung, und einen Preisnachlass für ein schlechteres Boot vereinbaren Sie vor der Übernahme schriftlich.
Wenige Tage vor dem Törn oder erst an der Basis erfährt die Crew, dass ihre Yacht nicht bereitsteht: ein Schaden aus der Vorwoche, ein Werftaufenthalt, der länger dauert, oder eine doppelte Buchung. Viele Charterverträge enthalten für diesen Fall eine Klausel, nach der der Vercharterer ein gleichwertiges oder größeres Ersatzboot stellen darf. Das ist erlaubt, aber das Wort gleichwertig hat Gewicht. Es meint nicht irgendein Boot, das zufällig frei ist, sondern eines, mit dem die gebuchte Reise so stattfinden kann, wie sie gebucht war.
Gleichwertig bemisst sich an dem, was die Crew tatsächlich braucht. Zuerst zählen Kabinen, Kojen und Nasszellen, denn sechs Personen passen nicht in drei Kabinen, wenn vier gebucht waren. Dann der Bootstyp: Ein Katamaran statt einer Einrumpfyacht oder ein Motorboot statt einer Segelyacht ist eine andere Leistung, auch wenn der Preis ähnlich ist. Danach Länge, Baujahr und die Ausstattung, die im Vertrag zugesagt war, etwa Generator, Rollgroß oder Beiboot mit Außenborder. Und schließlich Hafen und Übergabezeit: Ein passendes Boot in einem weit entfernten Hafen ist ohne Transfer und Zeitausgleich kein vollständiger Ersatz. Ein größeres Boot kann dagegen eine höhere Kaution oder einen anderen Befähigungsnachweis verlangen. Was im Einzelnen gilt, regelt der Chartervertrag und je nach Land das dortige Mietrecht.
Lassen Sie sich das Ersatzboot mit Typ, Baujahr, Kabinenzahl und Ausstattung schriftlich nennen, bevor Sie zusagen, und legen Sie die Buchungsbestätigung daneben. Ist es kleiner, älter oder schlechter ausgestattet, verhandeln Sie den Preisnachlass vor der Übernahme und halten ihn schriftlich fest; wer erst nach dem Törn reklamiert, hat das Boot angenommen. Reicht das Boot für die Crew nicht, lehnen Sie es schriftlich mit Begründung ab und verlangen die Rückzahlung. Haben Sie über ein Portal oder eine Agentur gebucht, geht dieselbe Nachricht an beide.
Zum Merken
Kabinen und Bootstyp
müssen zur gebuchten Crew passen
Preisnachlass
vor der Übernahme schriftlich
Gleichwertig heißt: Dieselbe Reise ist möglich. Was darunter liegt, verhandeln Sie, bevor Sie ablegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich ein kleineres Ersatzboot annehmen?
In aller Regel nicht, wenn es für die gebuchte Crew nicht reicht oder deutlich schlechter ist. Sie können ablehnen und die Rückzahlung verlangen, oder annehmen und einen Preisnachlass vereinbaren, am besten schriftlich vor der Übernahme.
Ist ein Katamaran ein gleichwertiger Ersatz für eine Segelyacht?
Meist nicht ohne Ihre Zustimmung. Bootstyp, Kaution und Liegegebühren unterscheiden sich, und manche Basen verlangen für einen Katamaran mehr Erfahrung. Ob Sie tauschen, entscheiden Sie.
Was gilt, wenn das Ersatzboot größer ist?
Ein größeres Boot ist oft die einfachste Lösung. Prüfen Sie, ob Kaution, Nebenkosten und der verlangte Befähigungsnachweis gleich bleiben, und lassen Sie sich bestätigen, dass kein Aufpreis anfällt.
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