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Welches Recht gilt an Bord auf hoher See und in fremden Gewässern?
Kurze Antwort
In den Küstengewässern bis zwölf Seemeilen gilt das Recht des Küstenstaats, auf hoher See vor allem das Recht des Flaggenstaats. Deshalb zählt, unter welcher Flagge Ihr Boot fährt und ob es dort richtig registriert ist.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen teilt das Meer in Zonen. Das Küstenmeer reicht bis zwölf Seemeilen von der Basislinie, dort gilt das Recht des Küstenstaats fast wie an Land, mit dem Recht auf friedliche Durchfahrt für fremde Schiffe. Bis 24 Seemeilen reicht die Anschlusszone, in der der Küstenstaat Zoll-, Steuer-, Einwanderungs- und Gesundheitsvorschriften durchsetzen darf. Die ausschließliche Wirtschaftszone reicht bis 200 Seemeilen und gibt ihm Rechte an Fischerei und Bodenschätzen, nicht aber über die Schifffahrt an sich.
Jenseits davon beginnt die hohe See. Dort gilt an Bord grundsätzlich das Recht des Flaggenstaats, also des Landes, unter dessen Flagge das Boot fährt. Ein Boot unter deutscher Flagge ist auf hoher See also im Kern deutschem Recht unterworfen, auch bei Unfällen oder Straftaten an Bord. Fährt es in die Küstengewässer eines anderen Staats, gilt dort zusätzlich dessen Recht, von den Hafenvorschriften bis zur Promillegrenze. Wer in fremden Häfen liegt, muss sich deshalb an die örtlichen Regeln halten, auch wenn die Flagge eine andere ist.
Für Eigner heißt das: Fahren Sie mit gültigen Papieren unter der Flagge, unter der das Boot registriert ist, und führen Sie den Nachweis an Bord. Klären Sie vor einer Reise in fremde Gewässer die Ein- und Ausklarierung, die Befähigungsnachweise und die Versicherungspflicht des Ziellands. Bei einem Unfall in fremden Gewässern entscheidet oft das Recht des Küstenstaats über Haftung und Verfahren, und dort kann auch eine Kaution verlangt werden.
Auch die Versicherung knüpft an Flagge und Register an. Unsere Wassersport-Haftpflicht versichert nach Ziffer A-1.1.1 Boote, die, sofern eine Registrierungspflicht besteht, in ein deutsches See- oder Binnenschiffsregister eingetragen sind. Wer sein Boot unter fremder Flagge registriert, sollte das vor dem Abschluss mit uns klären. Den Geltungsbereich bestimmt das Fahrtgebiet im Vertrag, nicht die Zone auf der Seekarte.
Zum Merken
Bis 12 Seemeilen
Recht des Küstenstaats
Hohe See
Recht des Flaggenstaats
Die Flagge reist mit, das Recht des Hafens auch.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie weit reichen die Hoheitsgewässer eines Staates?
Das Küstenmeer reicht bis zwölf Seemeilen von der Basislinie. Dort gilt das Recht des Küstenstaats, fremde Schiffe haben ein Recht auf friedliche Durchfahrt.
Welches Recht gilt auf hoher See an Bord?
Grundsätzlich das Recht des Flaggenstaats, also des Landes, unter dessen Flagge das Boot fährt. In fremden Küstengewässern gilt zusätzlich das Recht des Küstenstaats.
Spielt die Flagge für die Bootsversicherung eine Rolle?
Ja. Unsere Haftpflicht verlangt bei bestehender Registrierungspflicht die Eintragung in ein deutsches Register. Wer unter fremder Flagge fährt, klärt das vor dem Abschluss mit uns.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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