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Müll und Abwasser an Bord: Was gilt für Sportboote?
Kurze Antwort
Plastik darf auf See nie über Bord, auch Lebensmittelreste nur weit draußen und auf Binnengewässern gar nicht. Abwasser aus der Toilette gehört auf vielen Revieren in den Fäkalientank. Wer bewusst einleitet, verliert den Schutz der Haftpflicht für Gewässerschäden.
Für Müll auf See gilt das internationale Meeresschutzabkommen MARPOL, das auch für Sportboote zählt. Kunststoffe aller Art dürfen nirgends ins Meer, auch keine Leinen, Netze oder Verpackungen. Lebensmittelreste sind nur weit von der Küste entfernt erlaubt, und in Sondergebieten wie der Ostsee gelten strengere Grenzen. Boote ab zwölf Metern Länge müssen zudem Hinweisschilder zu den Entsorgungsregeln an Bord zeigen. Auf Binnengewässern ist das Einbringen von Müll ohnehin verboten.
Beim Abwasser aus der Bordtoilette unterscheiden sich die Reviere stark. Auf vielen Binnengewässern, etwa auf dem Bodensee, ist das Einleiten verboten, und Boote mit Toilette brauchen einen Fäkalientank. Auch an manchen Küsten und in Häfen gilt ein Einleitverbot. Informieren Sie sich bei der Behörde Ihres Reviers, etwa über die Merkblätter der Wasserstraßenverwaltung oder der Segelverbände, und nutzen Sie die Absauganlagen in den Häfen. Grauwasser aus Spüle und Dusche ist an Bord kleiner Boote meist nicht geregelt, ein schonendes Spülmittel hilft trotzdem.
Praktisch heißt das: Müll an Bord trennen, Verpackungen schon vor dem Törn reduzieren, Säcke für Plastik, Glas und Restmüll fest verstauen und in jedem Hafen entsorgen. Altöl, Ölfilter und Batterien gehören in die Sammelstellen der Häfen. Bunkern Sie vorsichtig, denn schon wenige Tropfen Öl auf dem Wasser können eine Anzeige und Kosten für die Reinigung nach sich ziehen.
Versicherungsseitig zählt die Wassersport-Haftpflicht. Bei uns sind Gewässerschäden nach Ziffer A-9 mitversichert, also die gesetzliche Haftpflicht, wenn sich die Beschaffenheit eines Gewässers durch Ihr Boot verändert, etwa nach einem Leck im Tank. Ausgenommen sind Schäden durch bewusstes Einleiten gewässerschädlicher Stoffe und durch betriebsbedingtes Abtropfen von Öl aus Tankverschlüssen oder Maschinen. Wer bewusst gegen Gewässerschutzvorschriften verstößt, hat keinen Schutz.
Zum Merken
Plastik
nie über Bord
Fäkalien
auf vielen Revieren in den Tank
Was an Bord kommt, geht im Hafen wieder von Bord.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich Lebensmittelreste über Bord werfen?
Auf Binnengewässern nie. Auf See nur weit von der Küste entfernt, und in Sondergebieten wie der Ostsee gelten strengere Grenzen. Plastik darf nirgends ins Wasser.
Brauche ich an Bord einen Fäkalientank?
Auf vielen Binnengewässern, etwa auf dem Bodensee, und in manchen Küstenrevieren ja, weil das Einleiten verboten ist. Fragen Sie die Behörde Ihres Reviers.
Zahlt die Haftpflicht, wenn Öl aus meinem Boot ins Wasser läuft?
Bei uns sind Gewässerschäden nach Ziffer A-9 mitversichert, etwa nach einem Leck. Ausgenommen sind bewusstes Einleiten und betriebsbedingtes Abtropfen aus Tankverschlüssen oder Maschinen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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