Bootsgutachten und Sachverständige, wann sie sich lohnen
Vier Anlässe decken Sachverständige ab: Kauf, Wert, Schaden und die technische Einzelprüfung an Rigg oder Motor. Für die feste Taxe akzeptieren wir ein Wertgutachten, das nicht älter als drei Jahre ist, bei jüngeren Booten genügt meist die Kaufrechnung. Im gedeckten Schaden bestellen wir den Sachverständigen selbst, Sie zahlen ihn nicht.
Ein Bootsgutachten ist keine Pflicht, aber es verschiebt die Beweislast. Wer den Zustand seines Boots dokumentiert hat, steht im Streitfall besser da, gegenüber Verkäufer, Hafen und Versicherer. Deshalb kann es sich lohnen, auch wenn niemand es verlangt.
Gutachten verstehen
So lesen Sie ein Bootsgutachten richtig
Ein Bootsgutachten besteht aus einer Zustandsbeschreibung und einer Bewertung, und beide sollten Sie getrennt lesen. Die Zustandsbeschreibung geht durch Rumpf, Deck, Antrieb, Rigg, Elektrik und Sicherheitsausrüstung, jeweils mit Befund und Foto. Die Bewertung nennt einen Wert zum Stichtag, die Methode dahinter und die Vergleichsangebote, aus denen der Sachverständige den Wert abgeleitet hat. Prüfen Sie zuerst, ob der Stichtag zu Ihrem Anlass passt und ob die Ausrüstung, die Sie mitversichern wollen, in der Bewertung überhaupt auftaucht. Beiboot, Außenborder oder eine neue Elektronik gehören ausdrücklich in die Liste, sonst fehlen sie später in der Versicherungssumme.
Welche Größen den Wert bestimmen: Werft und Baureihe, Baujahr, Länge, Motorstunden und der belegte Wartungsstand wiegen am schwersten. Danach kommen der Zustand von Rumpf und Unterwasserschiff, das Alter von Rigg und Segeln, die Elektrik und die Frage, ob die Papiere vollständig sind. Ein Boot mit lückenlosen Rechnungen erhält einen belastbareren Wert als dasselbe Boot ohne Nachweise, weil der Sachverständige ohne Belege vom ungünstigeren Fall ausgehen muss. Auch die Region spielt hinein: Vergleichsangebote vom Mittelmeer und von der Ostsee liegen für dasselbe Modell nicht auf einer Höhe, deshalb sollte der Bericht sagen, aus welchem Markt die Vergleiche stammen.
Wo die Grenzen liegen: Ein Gutachten ist eine Momentaufnahme. Es beschreibt das Boot am Tag der Besichtigung und sagt nichts darüber, was in der nächsten Saison ausfällt. Was der Sachverständige nicht sehen konnte, steht als Einschränkung im Bericht. Ein Boot im Wasser lässt keine Feuchtemessung und keinen Blick auf Kiel und Ruder zu, ein Motor ohne Probelauf wird nur äußerlich beurteilt. Lesen Sie diese Einschränkungen genauso aufmerksam wie die Befunde, denn sie zeigen, wofür Sie einen weiteren Termin brauchen. Ein Kaufgutachten ersetzt zudem kein Wertgutachten: Es fragt nach Mängeln und nach dem Preis, den Sie zahlen sollten, nicht nach dem Wert, den eine Police absichern soll.
Typische Fehler lassen sich vermeiden. Der häufigste ist ein Auftrag ohne genannten Zweck, denn Umfang und Tiefe der Prüfung richten sich danach. Ebenso häufig ist ein Sachverständiger, den der Verkäufer vorschlägt: Nehmen Sie einen eigenen, auch wenn der Weg länger ist. Dazu kommt das veraltete Gutachten, das nach neuem Motor, neuem Rigg oder einer großen Überholung nicht aktualisiert wurde und deshalb eine Summe trägt, die nicht mehr zum Boot passt; für die feste Taxe zählt ohnehin nur ein Wertgutachten, das nicht älter als drei Jahre ist. Und im Schadenfall: Lassen Sie nichts reparieren, bevor der Schaden gemeldet und das Boot besichtigt ist, weil ein Gutachten nach der Reparatur die Ursache nicht mehr belegen kann.