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Ermittlungsverfahren nach einem Bootsunfall mit Verletzten: was Straf-Rechtsschutz bringt
Kurze Antwort
Nach einem Bootsunfall mit Verletzten ermittelt die Staatsanwaltschaft meist wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie müssen nicht zur Sache aussagen, sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt. Straf-Rechtsschutz trägt die Verteidigung bei einem fahrlässigen Vergehen.
Ein Bootsunfall mit Verletzten hat fast immer zwei Folgen. Die eine ist der Schaden, den die Verletzten ersetzt haben wollen; dafür ist die Haftpflicht da. Die andere ist ein Ermittlungsverfahren: Wasserschutzpolizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Schiffsführer sich strafbar gemacht hat, meist wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Verfahren richtet sich gegen Sie persönlich, nicht gegen das Boot, und es läuft unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden bezahlt. Der Brief mit der Vorladung oder dem Anhörungsbogen kommt oft erst Wochen nach dem Unfall.
Als Beschuldigter müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache aber nicht aussagen. Machen Sie davon Gebrauch, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben, auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind: Was Sie am Steg im Schock sagen, steht später in der Akte. Akteneinsicht bekommt in aller Regel Ihr Anwalt, und erst mit der Akte lässt sich sagen, ob eine Aussage hilft. Viele Verfahren enden ohne Anklage, manche gegen eine Auflage wie eine Geldzahlung. Ein Gericht sieht nur, wer angeklagt wird oder einem Strafbefehl widerspricht.
Ein Straf-Rechtsschutz trägt die Kosten der Verteidigung, also Anwalt, Gutachten und Gericht, wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls bestand. Bei einem fahrlässigen Vergehen gilt er in aller Regel von Anfang an; wird Vorsatz festgestellt, fällt der Schutz meist rückwirkend weg. Unser Wassersport-Rechtsschutz enthält den Straf-Rechtsschutz bei Strafverfahren. Melden Sie den Fall Ihrem Rechtsschutz, sobald der erste Brief der Behörde kommt, und der Haftpflicht, sobald Verletzte Ansprüche anmelden. Beides sind getrennte Wege, und beide brauchen Ihre Unterlagen.
Zum Merken
Haftpflicht
zahlt den Schaden der Verletzten
Straf-Rechtsschutz
zahlt Ihre Verteidigung
Nach einem Unfall mit Verletzten laufen zwei Verfahren, nicht eins.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Bootsunfall bei der Polizei aussagen?
Angaben zur Person ja, zur Sache nicht. Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen; sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.
Zahlt die Haftpflicht auch meinen Anwalt im Strafverfahren?
Nein. Die Haftpflicht reguliert die Ansprüche der Verletzten. Die Verteidigung im Strafverfahren ist Sache des Straf-Rechtsschutzes.
Was passiert, wenn mir Vorsatz vorgeworfen wird?
Dann fällt der Straf-Rechtsschutz in aller Regel weg, und bereits gezahlte Kosten können zurückgefordert werden, wenn der Vorsatz festgestellt wird.
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