Startseite / Themen / Recht & Pflichten
Strafkaution im Ausland: Wer streckt sie vor, wenn das Boot festgehalten wird?
Kurze Antwort
Nach einem Unfall oder einem Verstoß im Ausland halten Behörden Boot oder Skipper oft fest, bis eine Kaution gestellt ist. Diese Strafkaution streckt nicht die Kasko vor, sondern je nach Vertrag die Haftpflicht, der Rechtsschutz oder die Assistance als Darlehen.
Wer im Ausland mit dem Boot einen Unfall hat oder gegen eine Vorschrift verstoßen haben soll, lernt ein Verfahren kennen, das es zu Hause selten gibt: Die Behörde hält das Boot fest oder lässt den Skipper nicht ausreisen, bis eine Sicherheitsleistung hinterlegt ist. Das kann nach einer Kollision mit Personenschaden sein, nach einem Verstoß gegen Geschwindigkeits- oder Ankerregeln oder wenn die Papiere nicht vollständig sind. Die Summen gehen schnell in die Tausende, und gezahlt werden muss meist sofort, nicht nach Rechnung.
Diese Strafkaution ist kein Schaden am Boot, deshalb zahlt sie keine Kasko. Sie ist ein Geld, das Sie zurückbekommen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist oder die Kaution freigegeben wird. Deshalb bieten Versicherungen dafür in aller Regel ein Darlehen an, das Sie zurückzahlen, sobald die Behörde die Kaution erstattet. Wichtig ist, wer an Bord wie schnell an das Geld kommt: Notieren Sie die Notrufnummern Ihrer Versicherungen in den Bordpapieren, und halten Sie Bootspapiere, Versicherungsnachweis und Befähigungsnachweise vollständig bereit.
Bleiben Sie im Verfahren sachlich, unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und verlangen Sie bei Bedarf einen Dolmetscher. Melden Sie den Fall sofort Ihrer Haftpflicht und, wenn vorhanden, Ihrem Rechtsschutz; beide brauchen die Unterlagen der Behörde. Wer eine Kaution aus eigener Tasche zahlt, lässt sich die Zahlung quittieren und bewahrt alle Bescheide auf, damit die Erstattung später klappt.
Bei NAMMERT gibt es dafür drei Wege, je nach Vertrag. In der Wassersport-Haftpflicht stellen wir ab Basis Plus nach Ziffer A-16 ein kurzfristiges Darlehen für die Kaution im Ausland, im Basis Plus bis 50.000 Euro, im Premium bis 200.000 Euro, jeweils höchstens bis zum Wert des Bootes. Im Wassersport-Rechtsschutz zahlen wir nach Ziffer 2.3.3.6 eine Kaution als zinsloses Darlehen bis 200.000 Euro. Und der Zusatzbaustein Assistance zur Kasko stellt ein Darlehen bis 25.000 Euro. Darlehen aus Haftpflicht und Assistance sind zurückzuzahlen, sobald die Kaution erstattet ist, spätestens nach einem Monat.
Zum Merken
Kasko
zahlt keine Kaution
Darlehen
aus Haftpflicht, Rechtsschutz oder Assistance
Die Notrufnummern gehören in die Bordpapiere.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Bootsversicherung eine Strafkaution im Ausland?
Die Kasko nicht, weil die Kaution kein Schaden am Boot ist. Je nach Vertrag stellen Haftpflicht, Rechtsschutz oder Assistance ein Darlehen für die Kaution.
Wie hoch ist das Kautionsdarlehen bei NAMMERT?
In der Wassersport-Haftpflicht ab Basis Plus bis 50.000 Euro, im Premium bis 200.000 Euro, höchstens bis zum Bootswert. Im Wassersport-Rechtsschutz bis 200.000 Euro als zinsloses Darlehen, über die Assistance bis 25.000 Euro.
Muss ich das Kautionsdarlehen zurückzahlen?
Ja. Es ist ein Darlehen, kein Geschenk. Aus Haftpflicht und Assistance ist es zurückzuzahlen, sobald die Behörde die Kaution erstattet, spätestens nach einem Monat.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Recht & Pflichten, 39 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?