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Nahaufnahme eines kleinen Kratzers am weißen Rumpf einer Segelyacht knapp über der Wasserlinie, daneben ein Fender

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Die Charterbasis behält die Kaution: Was kann ich tun?

Kurze Antwort

Einbehalten darf die Basis, was sie als Schaden aus Ihrem Törn begründen kann, und nur in der Höhe, die die Beseitigung kostet. Mit Protokoll, Fotos und einer schriftlichen Aufstellung stehen Ihre Chancen gut.

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Behält die Basis beim Check-out die Kaution ganz oder teilweise ein, ist das zunächst eine Behauptung: dass während Ihres Törns ein Schaden entstanden ist und dass seine Beseitigung so viel kostet. Beides muss der Vercharterer begründen können. Unterschreiben Sie deshalb kein Protokoll, dem Sie nicht zustimmen, oder vermerken Sie darauf ausdrücklich, dass Sie den Schaden oder die Höhe bestreiten.

Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung: welcher Schaden, wann festgestellt, welche Reparatur, mit Kostenvoranschlag oder Rechnung. Pauschale Abzüge ohne Beleg sind angreifbar. Legen Sie Ihr Übergabeprotokoll und die Fotos vom Check-in daneben. War der Schaden dort schon vermerkt oder auf den Bildern zu sehen, ist der Einbehalt nicht berechtigt. Welches Recht gilt und wo gegebenenfalls gestritten wird, steht bei Charter im Ausland meist im Chartervertrag.

Wer über eine Agentur gebucht hat, sollte sie sofort einschalten: Agenturen haben Einfluss auf ihre Basen und klären solche Fälle oft schneller als jeder Anwalt. Haben Sie eine Kautionsversicherung, melden Sie den Einbehalt dort umgehend mit Chartervertrag, Protokollen und Beleg. Und stellt der Vercharterer Forderungen über die Kaution hinaus, ist das ein Fall für Ihre Skipperhaftpflicht, die berechtigte Forderungen bezahlt und unberechtigte abwehrt.

Fotos von Check-in und Check-out im Vergleich: derselbe Kratzer war schon vorher da

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Beleg

muss die Basis für jeden Abzug liefern können

Vorbehalt

gehört auf jedes Protokoll, dem Sie nicht zustimmen

Unterschreiben Sie nichts, was nicht stimmt. Ein Vermerk auf dem Protokoll kostet eine Zeile und rettet oft die Kaution.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf die Basis die ganze Kaution für einen kleinen Kratzer behalten?

Nur, wenn die Beseitigung tatsächlich so viel kostet. Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung mit Kostenvoranschlag oder Rechnung. Ohne Beleg ist ein pauschaler Einbehalt angreifbar.

Soll ich das Schadenprotokoll unterschreiben?

Nur, wenn es stimmt. Sind Sie mit dem Schaden oder der Höhe nicht einverstanden, vermerken Sie das auf dem Protokoll. Eine Unterschrift ohne Vorbehalt kann später als Zustimmung gelesen werden.

Hilft mir eine Kautionsversicherung beim Streit mit der Basis?

Sie erstattet einen berechtigten Einbehalt nach ihren Bedingungen. Den Streit über einen unberechtigten Einbehalt führt sie nicht, dafür sind Agentur, Rechtsschutz oder bei höheren Forderungen die Skipperhaftpflicht zuständig.

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