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Internationale Versicherungsbestätigung (IVK)
Kurze Antwort
Die IVK weist Ihren Versicherungsschutz im Ausland nach; bei NAMMERT in zehn Sprachen, automatisch im Kundenkonto.
Die Internationale Versicherungsbestätigung (IVK) ist der Nachweis Ihres Haftpflichtschutzes für ausländische Behörden und Marinas. In Ländern mit Versicherungspflicht, Italien, Spanien, Kroatien, Griechenland, Dänemark und auf Schweizer Gewässern, wird sie regelmäßig kontrolliert, teils schon beim Slippen.
Bei NAMMERT wird die IVK in zehn Sprachen ausgefertigt und steht in Ihrem Kundenkonto zum Ausdruck bereit. Vier Wochen vor Vertragsfälligkeit stellen wir die aktualisierte Fassung automatisch bereit und informieren Sie per E-Mail.
Auch für das Beiboot, das ab Basis-Plus in der Haftpflicht mitversichert ist, und für mitversicherte Jetskis erhalten Sie eine eigene Bestätigung. Prüfen Sie vor Reisebeginn, ob die Deckungssumme den Anforderungen des Ziellandes entspricht, eine Erhöhung ist telefonisch in Minuten möglich.
Zum Merken
Zehn Sprachen
liegt die Bestätigung im Kundenkonto
Kein Antrag
ist dafür nötig
In Ländern mit Versicherungspflicht ist sie regelmäßig Voraussetzung für den Liegeplatz und für Kontrollen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wo finde ich die IVK?
In Ihrem Kundenkonto „mein NAMMERT", jederzeit abrufbar und ausdruckbar.
In welchen Sprachen gibt es sie?
In zehn Sprachen, damit sie in allen gängigen Revieren akzeptiert wird.
Gilt sie auch fürs Beiboot?
Ab Basis-Plus ist das Beiboot in der Haftpflicht mitversichert. Dafür und für mitversicherte Fahrzeuge erhalten Sie eine eigene Bestätigung.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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