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Zu schnell gefahren, was kostet das?
Kurze Antwort
Das Bußgeld tragen Sie immer selbst; das Verfahren übernimmt der Rechtsschutz, und teuer wird es erst, wenn der Verstoß den Schaden mit verursacht hat.
Wie schnell Sie fahren dürfen, steht in keinem Versicherungsvertrag. Es steht in der Ordnung des Reviers, und die ist von Gewässer zu Gewässer verschieden: innerhalb von Hafenbereichen und in Ufernähe gelten fast überall eigene, deutlich niedrigere Werte als draußen, dazu kommen Zonen, in denen jeder Wellenschlag untersagt ist. Welche Regel für Ihr Revier gilt, finden Sie auf der Seite zu Ihrem Fahrtgebiet.
Versicherungsseitig ist der erste Satz der wichtigste, und er ist unbequem: Ein Bußgeld zahlt keine Versicherung, in keinem Tarif und in keinem Land. Eine Geldbuße ist eine persönliche Sanktion, sie ist nicht versicherbar, und jeder Anbieter, der etwas anderes andeutet, meint etwas anderes.
Was sehr wohl übernommen wird, ist das Verfahren. Unser Wassersport-Rechtsschutz enthält ausdrücklich den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, dazu Straf- und Verwaltungsrechtsschutz, und er kostet ab 49 Euro im Jahr, mit Vertrags- und Sachenrecht 99 Euro. Er gilt weltweit und schließt die telefonische Rechtsberatung ein. Wer einen Anhörungsbogen bekommt, ruft also am besten an, bevor er ihn ausfüllt.
Im Ausland kann aus einer Kontrolle mehr werden als ein Zettel. Wird Ihnen vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts verletzt zu haben, und wird das Boot deshalb beschlagnahmt, stellen wir das Geld für die verlangte Sicherheitsleistung als kurzfristiges Darlehen: im Premium der Haftpflicht bis 200.000 Euro, höchstens bis zum Wert des Fahrzeugs, über die Assistance bis 25.000 Euro. Das ist der Unterschied zwischen weiterfahren und warten.
Der teure Fall ist ein anderer. Solange nichts passiert, kostet zu schnelles Fahren ein Bußgeld. Sobald bei überhöhter Geschwindigkeit etwas passiert, ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Frage der groben Fahrlässigkeit, und die entscheidet über die Höhe der Entschädigung. Wir verzichten auf diesen Einwand ab Basis PLUS bis 25 Prozent und im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme. Vorsatz bleibt in jedem Vertrag ausgeschlossen, und Alkohol ist von diesem Verzicht ausdrücklich ausgenommen.
Praktisch heißt das: In Ufernähe und im Hafen langsam, weil dort nicht nur kontrolliert wird, sondern auch die Schäden entstehen. Der Wellenschlag, den Sie hinterlassen, ist Ihr Wellenschlag, auch für die Boote, die dadurch gegen den Steg schlagen. Diese Fälle laufen über die Haftpflicht, und dort ist die Frage nach der Geschwindigkeit die erste, die gestellt wird.
Zum Merken
Das Bußgeld
zahlt keine Versicherung, in keinem Tarif
Das Verfahren
trägt der Rechtsschutz, ab 49 € im Jahr
Teuer wird es erst, wenn der Verstoß den Schaden mit verursacht hat. Dann ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Frage der groben Fahrlässigkeit.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung mein Bußgeld?
Nein, in keinem Tarif. Eine Geldbuße ist eine persönliche Sanktion und nicht versicherbar.
Wer trägt das Verfahren?
Der Wassersport-Rechtsschutz, er enthält ausdrücklich den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Ab 49 Euro im Jahr, weltweit, mit telefonischer Rechtsberatung.
Mein Boot wurde im Ausland beschlagnahmt. Was jetzt?
Wird eine Sicherheitsleistung verlangt, stellen wir sie als kurzfristiges Darlehen: im Premium der Haftpflicht bis 200.000 Euro, höchstens bis zum Wert des Fahrzeugs, über die Assistance bis 25.000 Euro.
Was passiert, wenn bei zu hoher Geschwindigkeit etwas kaputtgeht?
Dann geht es nicht mehr um das Bußgeld, sondern um grobe Fahrlässigkeit. Wir verzichten auf den Einwand ab Basis PLUS bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme. Vorsatz bleibt ausgeschlossen.
Wie schnell darf ich überhaupt fahren?
Das entscheidet die Ordnung Ihres Reviers, nicht der Bootstyp und nicht der Vertrag. Die Regeln Ihres Fahrtgebiets stehen auf der Seite zu diesem Gebiet.
Hafte ich für meinen Wellenschlag?
Ja. Schäden, die Ihr Wellenschlag an anderen Booten oder Anlagen verursacht, sind ein Haftpflichtfall, und die Geschwindigkeit ist dort die erste Frage.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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