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Nachbarboot gerammt: wer zahlt?
Kurze Antwort
Die Haftpflicht prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt Sie von berechtigten frei; bleibt der Verursacher unbekannt, greift Ihre eigene Kasko.
Der Rempler beim Anlegen ist der häufigste Schaden, über den zwei Eigner miteinander reden müssen, und meistens reden sie zu viel. Die Haftpflicht leistet dreierlei: Sie prüft die Haftpflichtfrage, sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und sie stellt Sie von berechtigten frei. Der zweite Teil ist der häufigere, und er ist der Grund, warum die Bewertung der Schuldfrage unsere Aufgabe ist und nicht Ihre.
Deshalb gilt am Steg das Anerkenntnisverbot: Ansprüche Dritter nicht selbst anerkennen und nicht selbst bezahlen. Ein Schuldeingeständnis im ersten Schreck kann die Regulierung belasten, auch wenn sich später herausstellt, dass die Leinen des anderen zu lang waren oder der Schaden schon vorher da war.
Was stattdessen hilft, ist das Havarieprotokoll: Hergang, Ort, Zeit, Zeugen und Schäden, von beiden Seiten unterschrieben, ausdrücklich ohne Schuldanerkenntnis. Es ist die billigste Beweissicherung, die es gibt, und den Vordruck finden Sie im Formularbereich. Ohne Protokoll stehen später zwei Darstellungen gegeneinander, und dann entscheiden Fotos und Zeugen.
Wurden Sie getroffen und der Verursacher ist bekannt, läuft der Schaden über dessen Haftpflicht. Rechnen Sie mit einer Quote: Bei Manövern im Hafen liegt selten alles auf einer Seite, und eine Beteiligung von einem Viertel oder einem Drittel ist üblich, wenn etwa die eigene Vorleine zu lang oder der Fender falsch gesetzt war.
Bleibt der Verursacher unbekannt, was im Hafen häufig vorkommt, hilft die eigene Kasko. Die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen ist ab Basis PLUS als Unfallereignis versichert; dann läuft der Schaden über Ihren Vertrag, mit Ihrem Selbstbehalt. Im Basis-Tarif gilt allein die Aufzählung der benannten Gefahren. Melden Sie den Fall trotzdem sofort dem Hafenmeister und fotografieren Sie, bevor Sie ablegen.
Zum Merken
Ein Satz
reicht, um die Regulierung zu belasten
Ein Blatt
reicht, um sie zu sichern
Kein Schuldeingeständnis am Steg, dafür ein Havarieprotokoll. Beides dauert eine Minute, nur eines hilft.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ich habe das Nachbarboot gerammt. Was tue ich zuerst?
Kein Schuldanerkenntnis abgeben, Havarieprotokoll ausfüllen, Fotos machen und uns melden. Die Prüfung der Haftungsfrage ist unsere Aufgabe.
Warum soll ich keine Schuld eingestehen?
Weil im Haftpflichtfall das Anerkenntnisverbot gilt: Die Prüfung ist Sache des Versicherers. Ein Schuldeingeständnis am Steg kann die Regulierung belasten.
Mein Boot wurde beschädigt und niemand meldet sich. Wer zahlt?
Dann greift Ihre eigene Kasko. Die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen ist ab Basis PLUS als Unfallereignis versichert, mit Ihrem Selbstbehalt.
Kann ich eine Mitschuld bekommen, obwohl ich lag?
Ja, das ist im Hafen üblich, etwa bei zu langer Vorleine oder falsch gesetzten Fendern. Deshalb ist die Dokumentation des Zustands so wichtig.
Was ist ein Havarieprotokoll?
Ein Blatt, das Hergang, Ort, Zeit, Zeugen und Schäden festhält, von beiden Seiten unterschrieben, ohne Schuldanerkenntnis. Den Vordruck finden Sie im Formularbereich.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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