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Deckt Privathaftpflicht oder Hausrat mein Boot?

Kurze Antwort

Motorlose Kleinboote sind in der Privathaftpflicht oft eingeschränkt mitversichert; für Schäden am eigenen Boot ist keine dieser Policen zuständig.

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Die erste Frage vieler Eigner ist die richtige: Habe ich das nicht schon? Bei kleinen Booten lohnt der Blick tatsächlich. Motorlose Fahrzeuge wie Ruder- und Schlauchboote oder Surfbretter sind in vielen Privathaftpflichtverträgen mitversichert, häufig mit Grenzen bei Motorleistung und Segelfläche. Diese Grenze steht in Ihren Bedingungen, und sie ist der Punkt, an dem Sie nachlesen sollten, nicht die Werbeaussage auf der Titelseite.

Was die Privathaftpflicht in keinem Fall leistet, sind Schäden am eigenen Boot. Sie deckt Schäden an Dritten, und das ist ihre Bauart, keine Lücke. Sinkt Ihr Boot, brennt es aus oder wird es gestohlen, ist das ein Fall für die Kasko oder für niemanden.

Die Hausratversicherung versichert den Hausrat in Ihrer Wohnung. Der Außenborder in der Garage kann darunterfallen, das Gerät am Boot oder am Liegeplatz regelmäßig nicht, und Ausrüstung an Bord schon gar nicht. Wer hier auf gut Glück baut, merkt es genau einmal.

Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Für Diebstahl und Transportschaden am Boot braucht es die Kasko des Bootes. Das gilt auch für den Trailer selbst, wenn er nicht eigenständig versichert ist.

In unseren Bedingungen sind Beiboot, Bootstrailer, Außenbordmotor und Wassersportausrüstung mitversichert, soweit sie beantragt und mit Versicherungssumme im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert sind. Das ist der Satz, der das Sammelsurium beendet: ein Vertrag, eine Summe, eine Zuständigkeit.

Wohnung, Dritte, Auto: Für Schäden am eigenen Boot ist keine dieser Policen zuständig.

Zum Merken

Drei Policen

haben die meisten längst im Ordner

Keine

davon zahlt für das eigene Boot

Privathaftpflicht, Hausrat und Kfz decken Dritte, die Wohnung und das Zugfahrzeug. Das Boot deckt keine von ihnen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist mein Boot über die Privathaftpflicht mitversichert?

Motorlose Fahrzeuge wie Ruder- und Schlauchboote oder Surfbretter oft ja, meist mit Grenzen bei Motorleistung und Segelfläche. Lesen Sie die Grenze in Ihren Bedingungen nach.

Deckt die Privathaftpflicht Schäden am eigenen Boot?

Nein, in keinem Fall. Sie deckt Schäden an Dritten. Für Schäden am eigenen Boot ist die Kasko zuständig.

Ist der Außenborder über die Hausratversicherung versichert?

Allenfalls am Wohnort, nicht am Boot und nicht am Liegeplatz. Bei uns ist der Außenbordmotor mitversichert, wenn er beantragt und mit Summe im Versicherungsschein steht.

Versichert meine Kfz-Police das Boot auf dem Trailer?

Sie versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Für Diebstahl und Transportschaden am Boot braucht es die Kasko des Bootes.

Was ist bei Ihnen mitversichert?

Beiboot, Bootstrailer, Außenbordmotor und Wassersportausrüstung, soweit beantragt und mit Versicherungssumme im Versicherungsschein dokumentiert.

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