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Schneelast auf Plane und Hallendach
Kurze Antwort
Schneedruck allein ist nicht versichert, Witterung ist ausgeschlossen. Nicht gedeckt ist der Schaden, wenn ein Sturm die beladene Plane einreißt, in der Basis ab Windstärke 8, oder wenn die Halle brennt. Die Plane freizuhalten ist deshalb Ihre Sache.
Nasser Schnee wiegt bis zu 400 Kilogramm pro Kubikmeter. Eine Winterplane über einem 32-Fuß-Boot fängt bei zwanzig Zentimetern Neuschnee mehr als eine Tonne auf. Was dann passiert, ist regelmäßig teurer als der Schnee vermuten lässt: Das Gerüst knickt ein, die Plane reißt, Wasser läuft ins Boot, und im Frühjahr steht Nässe im Holz.
Schneedruck allein ist keine versicherte Gefahr: Witterungseinflüsse wie Schnee und Eis sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind Folge eines Sturms (A-6.2 i). Nicht gedeckt ist der Schaden, wenn ein Sturm die beladene Plane einreißt oder das Gerüst umwirft, in der Basis ab Windstärke 8. Bricht ein Hallendach allein unter der Schneelast ein, ist der Schaden an Ihrem Boot deshalb nicht versichert. Brennt die Halle, zahlt Ihre Kasko für Ihr Boot. Das gilt nur bei einer Jahrespolice: Mit Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz.
Weil Schneedruck allein nicht versichert ist, liegt die Vorsorge bei Ihnen: Tun Sie, was zumutbar ist, um den Schaden abzuwenden, bei Dauerschneefall also die Plane freischieben oder jemanden damit beauftragen. Ein flach gespanntes Flachdach über dem Cockpit ohne Firstlatte ist ein häufiger Fehler. Wer sein Boot 400 Kilometer entfernt einlagert, sollte den Lagerplatz vertraglich zur Schneeräumung verpflichten und das schriftlich haben.
Zum Merken
Nicht gedeckt
ist der Schaden durch Schneedruck allein
Zumutbar
muss die Plane freigehalten werden
Nicht gedeckt ist der Schaden, wenn ein Sturm die beladene Plane einreißt. Den Schnee selbst müssen Sie im Blick behalten.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Schneelast versichert?
Schneedruck allein nicht, Witterung wie Schnee und Eis ist ausgeschlossen (A-6.2 i). Versichert ist der Schaden, wenn ein Sturm die beladene Plane einreißt, in der Basis ab Windstärke 8, oder wenn die Halle brennt. Mit Saisonpolice besteht im Winter kein Schutz.
Muss ich die Plane selbst freihalten?
Ja, schon im eigenen Interesse, weil Schneedruck allein nicht versichert ist. Bei entferntem Lagerplatz beauftragen Sie besser den Platzbetreiber schriftlich.
Wer zahlt bei eingestürztem Hallendach?
Bricht das Dach allein unter dem Schnee ein, zahlt Ihre Kasko nicht, Schneedruck ist ausgeschlossen. War ein Sturm die Ursache, ist Ihr Boot über Ihre Kasko versichert. Trifft den Hallenbetreiber ein Verschulden, haftet er für Ihr Boot.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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