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Schneelast auf Plane und Hallendach
Kurze Antwort
Schäden durch Schneedruck sind in Teil- und Vollkasko gedeckt. Sie müssen die Plane aber zumutbar freihalten, wer den Winter über nicht nach dem Boot sieht, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Nasser Schnee wiegt bis zu 400 Kilogramm pro Kubikmeter. Eine Winterplane über einem 32-Fuß-Boot fängt bei zwanzig Zentimetern Neuschnee mehr als eine Tonne auf. Was dann passiert, ist regelmäßig teurer als der Schnee vermuten lässt: Das Gerüst knickt ein, die Plane reißt, Wasser läuft ins Boot, und im Frühjahr steht Nässe im Holz.
Schneedruck ist als Naturgefahr in Teil- und Vollkasko gedeckt, ebenso Folgeschäden durch eingedrungenes Wasser. Auch ein eingestürztes Hallendach ist versichert, die Halle selbst über ihren Eigentümer, Ihr Boot über Ihre eigene Kasko. Das gilt aber nur bei einer Jahrespolice: Eine Saisonversicherung bis Ende Oktober lässt genau diese Monate offen.
Ihre Obliegenheit ist die Rettungspflicht: Sie müssen tun, was zumutbar ist, um den Schaden abzuwenden, bei Dauerschneefall also die Plane freischieben oder jemanden damit beauftragen. Ein flach gespanntes Flachdach über dem Cockpit ohne Firstlatte ist der häufigste Fehler. Wer sein Boot 400 Kilometer entfernt einlagert, sollte den Lagerplatz vertraglich zur Schneeräumung verpflichten und das schriftlich haben.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Schneelast versichert?
Ja, in Teil- und Vollkasko als Naturgefahr, inklusive Folgeschäden durch eingedrungenes Wasser. Nicht in einer Saisonpolice mit Deckungspause im Winter.
Muss ich die Plane selbst freihalten?
Ja, soweit zumutbar. Die Rettungspflicht gilt auch im Winterlager; bei entferntem Lagerplatz beauftragen Sie besser den Platzbetreiber schriftlich.
Wer zahlt bei eingestürztem Hallendach?
Ihr Boot Ihre Kasko, die Halle der Eigentümer. Wir prüfen im Schadenfall, ob den Betreiber ein Verschulden trifft, und nehmen ihn gegebenenfalls in Anspruch.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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