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Wem gehört das Wrack, wenn die Versicherung zahlt?
Kurze Antwort
Beim Totalschaden wird der Restwert meist angerechnet. Dann gehört das Wrack weiter Ihnen, samt Entsorgungspflicht.
Beim Totalschaden ist die Rechnung selten so einfach wie erwartet. Ersetzt wird der Versicherungswert, davon abgezogen wird in aller Regel der Restwert, also das, was das beschädigte Boot noch wert ist. Und genau hier liegt die Falle: Wird der Restwert angerechnet, bleibt das Wrack Ihr Eigentum. Sie bekommen weniger Geld und behalten ein Problem.
Denn ein Wrack ist keine Sache, die man einfach liegen lässt. Der Eigentümer trägt die Pflicht zur Beseitigung und zur ordnungsgemäßen Entsorgung, und ein GFK-Rumpf ist in der Entsorgung teuer. Hafen oder Behörde können die Beseitigung verlangen, und zwar auch Jahre später. Die vermeintliche Gutschrift für den Restwert kann sich damit in eine Nettobelastung verwandeln.
Klären Sie deshalb im Totalschadenfall immer beide Wege durch. Erstens: Wird der Restwert angerechnet, und wie wurde er ermittelt? Ein rechnerischer Restwert ohne konkreten Käufer ist nur dann realistisch, wenn Sie das Wrack auch tatsächlich zu diesem Preis verkaufen können. Zweitens: Können Sie das Wrack stattdessen dem Versicherer überlassen? Viele Werke sehen das vor oder lassen sich darauf ein, und für Sie ist es oft der bessere Weg, weil damit Entsorgung und Haftung mitgehen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann ich das Wrack behalten?
Ja, das ist der Regelfall, wenn der Restwert angerechnet wird. Rechnen Sie dann aber die Entsorgungskosten dagegen, bevor Sie sich freuen.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Meist über ein Gutachten oder ein Restwertgebot. Fragen Sie nach der Grundlage und danach, ob ein konkretes Gebot vorliegt oder nur eine Schätzung.
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