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Wird die Bergung von der Versicherungssumme abgezogen?
Kurze Antwort
Wenn die Bergung aus der Versicherungssumme bezahlt wird, bleibt für das Boot weniger übrig. In den von uns geprüften Bedingungswerken stehen die Bergungskosten meist daneben, gesagt wird es aber nicht überall.
Eine Bergung nach dem Sinken kostet schnell mehrere zehntausend Euro, bei einer größeren Yacht ein Vielfaches davon. Entscheidend ist, aus welchem Topf sie bezahlt wird. Steht der Betrag neben der Versicherungssumme, bekommen Sie die Bergung und den Wert Ihres Bootes. Wird er von der Versicherungssumme abgezogen, zahlt die Bergung am Ende Ihr eigenes Boot, und von der Entschädigung bleibt der Rest.
In den von uns geprüften Bedingungswerken stehen die Bergungskosten meist ausdrücklich neben der Versicherungssumme. Formulierungen dafür lauten „zusätzlich zur Versicherungssumme", „neben der Entschädigung" oder „wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet". Wo dieser Satz fehlt und stattdessen nur ein Höchstbetrag „im Rahmen dieser Bedingungen" genannt wird, ist die Frage im Großschaden auslegungsbedürftig, und ausgelegt wird sie dann, wenn es um viel Geld geht.
Prüfen Sie deshalb nicht nur die Zahl, sondern den Satz. Er steht in der Kaskobedingung bei der Ziffer zu Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung, meist unmittelbar hinter dem Höchstbetrag. Fehlt er, fragen Sie ihn schriftlich ab, bevor Sie unterschreiben.
Zum Merken
Aus der Summe
zahlen manche Werke die Bergung
Zusätzlich
zahlen wir sie, wenn eine Behörde sie anordnet
Wird die Bergung aus der Versicherungssumme genommen, bleibt für das Boot weniger übrig, als draufsteht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Woran erkenne ich den Unterschied?
An einem einzigen Halbsatz: steht dort „zusätzlich zur Versicherungssumme" oder „wird nicht angerechnet", ist die Frage geklärt. Steht dort nur ein Höchstbetrag, ist sie es nicht.
Fällt auf die Bergung ein Selbstbehalt an?
Das ist eine zweite, davon unabhängige Frage. Manche Werke nehmen die Bergung ausdrücklich von der Selbstbeteiligung aus, andere schweigen dazu.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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