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Boot im Winterlager versichern
Kurze Antwort
Schäden im Winterlager sind in Teil- und Vollkasko enthalten, bei einer Saisonversicherung (01.04. bis 31.10.) besteht dort kein Schutz.
Ein großer Teil aller Kaskoschäden entsteht an Land: Sturm reißt Planen und Gerüste um, Hallenbrände, Kranschäden beim Ein- und Auswassern, Frostschäden und Diebstahl im Lager. Teil- und Vollkasko decken diese Risiken ausdrücklich mit.
Wichtig: Brennt eine Halle voller Boote, ist die Halle über den Eigentümer versichert, Ihr Boot jedoch nur über Ihre eigene Kasko. Ein Vertrag mit Winterlagerschutz ist daher auch für Boote sinnvoll, die im Winter nicht bewegt werden.
Bei einer Saisonversicherung (01.04. bis 31.10.) entfällt der Schutz vom 1. November bis 31. März vollständig, die günstigere Prämie kostet also genau die Deckung, die im Lager gebraucht wird. Prüfen Sie das vor dem Abschluss.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Boot im Winterlager versichert?
Ja, in Teil- und Vollkasko, nicht jedoch in einer Saisonpolice mit Deckungspause von November bis April.
Wer haftet bei einem Hallenbrand?
Die Halle ist über den Eigentümer versichert, Ihr Boot nur über Ihre eigene Kaskoversicherung.
Sind Kranschäden gedeckt?
Schäden beim Ein- und Auswassern sind über die Kasko versichert; die Haftung des Kranbetreibers prüfen wir im Schadenfall mit.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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