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Boot im Winterlager versichern
Kurze Antwort
Wer das Boot im Winterlager versichern will, braucht Teil- oder Vollkasko: Dort sind Schäden im Winterlager enthalten, bei einer Saisonversicherung (01.04. bis 31.10.) besteht kein Schutz.
Auch an Land entstehen Kaskoschäden: Sturm reißt Planen und Gerüste um, Hallen brennen, beim Ein- und Auswassern fällt ein Boot aus dem Kran, im Lager wird gestohlen. Sturm, Brand und der Diebstahl des ganzen Bootes sind schon in der Teilkasko gedeckt, Kranschäden und Teilediebstahl erst in der Vollkasko ab Basis-Plus. Frostschäden sind ausgeschlossen (A-6.2 i).
Wichtig: Brennt eine Halle voller Boote, ist die Halle über den Eigentümer versichert, Ihr Boot jedoch nur über Ihre eigene Kasko. Ein Boot, das im Winter nicht bewegt wird, ist deshalb erst mit einem Vertrag mit Winterlagerschutz richtig versichert.
Bei einer Saisonversicherung (01.04. bis 31.10.) entfällt der Schutz vom 1. November bis 31. März vollständig, die günstigere Prämie kostet also genau die Deckung, die im Lager gebraucht wird. Prüfen Sie das vor dem Abschluss.
Zum Merken
Ganzjährig
deckt die Kaskopolice auch das Winterlager
01.04. bis 31.10.
deckt die Saisonpolice, den Winter nicht
Die Saisonpolice spart Beitrag in genau den Monaten, in denen viele Lagerschäden entstehen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Boot im Winterlager versichert?
Ja, in Teil- und Vollkasko, nicht jedoch in einer Saisonpolice mit Deckungspause vom 1. November bis 31. März.
Wer haftet bei einem Hallenbrand?
Die Halle ist über den Eigentümer versichert, Ihr Boot nur über Ihre eigene Kaskoversicherung.
Sind Kranschäden gedeckt?
Schäden beim Ein- und Auswassern sind in der Vollkasko ab Basis-Plus als Unfall versichert; die Haftung des Kranbetreibers prüfen wir im Schadenfall mit.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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