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Was muss ich bei amtlicher Sturmwarnung tun?
Kurze Antwort
Bei Sturmwarnung verlangen mehrere Werke Maßnahmen auf Ihre Kosten, und der Verlust des Schutzes ist die Folge der Unterlassung.
Wenn eine amtliche Warnung kommt, ist die Frage nicht nur, was seemännisch klug ist, sondern was Ihre Police von Ihnen verlangt. Und dort finden sich zwei sehr unterschiedliche Ansätze. Der eine formuliert Pflichten: zusätzliche und gekreuzte Festmacher, Fender, Abnehmen von Persenning, Segeln und Sonnenschutz, in Hurrikangebieten bis hin zur Pflicht, den nächstgelegenen Schutzhafen anzulaufen. Alles auf Ihre Kosten, und die Unterlassung kostet den Schutz.
Der andere Ansatz ist selten und arbeitet umgekehrt: Er benennt dieselben Maßnahmen, verlangt sie aber nicht, sondern beteiligt sich an den Kosten. Der Unterschied ist nicht nur wirtschaftlich. Eine Pflicht schafft im Schadenfall einen Streitpunkt, eine Kostenbeteiligung schafft einen Anreiz. Am Markt ist der erste Ansatz die Regel.
Unabhängig davon, bei wem Sie versichert sind, gilt dieselbe Reihenfolge. Erstens: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Police an eine amtliche Warnung anknüpft und ab welcher Stufe. Zweitens: Klären Sie vorher, wer handeln kann, wenn Sie nicht vor Ort sind, und teilen Sie den Namen mit. Drittens: Wenn es soweit ist, handeln Sie zuerst und dokumentieren Sie dabei. Fotos vor und nach der Sicherung, mit Zeitstempel, sind später mehr wert als jede Schilderung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Welche Warnung zählt überhaupt?
Das legt jedes Werk selbst fest. Üblich ist die amtliche Warnung ab einer bestimmten Stufe für den konkreten Liege- oder Lagerplatz. Eine allgemeine Wettermeldung genügt in der Regel nicht.
Ich bin nicht vor Ort. Was jetzt?
Benennen Sie vorher eine Person, die verholen oder sichern kann, und hinterlegen Sie den Namen. Im Ernstfall ist das schneller als jede Anreise.
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