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Zwei Personen am Steg vor einer Yacht, eine reicht der anderen eine Mappe mit den Bootspapieren

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Boot verkauft, was passiert mit der Police?

Kurze Antwort

Wird das Boot verkauft, wird die Kasko nach § 95 VVG automatisch auf den Käufer übertragen, die Haftpflicht endet mit dem Verkauf. Ob er die Kasko behält, entscheidet der Käufer innerhalb eines Monats.

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Reichen Sie nach dem Verkauf die Kopie des Kaufvertrags ein: Loggen Sie sich in „mein NAMMERT" ein, wählen Sie unter „Meine Verträge" den Vertrag, klicken auf „Vertragsänderung beantragen" und laden den Vertrag hoch. Ein Guthaben überweisen wir auf Ihr Konto.

Die Kasko geht mit dem Boot auf den Käufer über: Nach § 95 VVG tritt er zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs in Ihren Vertrag ein, für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Sie beide gemeinsam. Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, der Versicherer ihm gegenüber mit einer Frist von einem Monat; kündigt einer, tragen Sie den Beitrag allein. Die Bootshaftpflicht dagegen endet mit dem Verkauf, der Käufer braucht dafür ab Übergabe einen eigenen Vertrag.

Kaufen Sie ein neues Boot, ist eine Umschreibung nicht möglich: Erstellen Sie über den Online-Rechner ein neues Angebot; für das alte Boot genügt uns die Kopie des Kaufvertrags. Ein Abschluss lohnt sich schon vor der Übergabe, für Schutz beim Slippen und auf dem Transportweg.

Boot verkauft: Kaufvertrag einreichen, im Kundenkonto hochladen, Guthaben kommt zurück

Boot verkaufen: privat, über Händler oder Yachtmakler

Wer sein Boot verkaufen will, hat drei Wege. Der Verkauf von privat bringt meist den höchsten Erlös, kostet aber Zeit: Inserat, Anrufe, Besichtigungen und Probefahrten liegen bei Ihnen, als Folgeschaden bis zu festen Grenzen Kaufvertrag und Übergabe. Ein Händler nimmt das Boot oft in Zahlung, wenn Sie bei ihm ein neues kaufen. Das geht schnell und ohne lange Reihe von Besichtigungen, der Preis liegt dafür in aller Regel unter dem, was ein privater Käufer zahlt.

Wer eine größere Yacht verkaufen will oder das Boot weit weg liegen hat, gibt den Verkauf häufig an einen Yachtmakler. Er bewertet das Boot, inseriert, zeigt es Interessenten und begleitet Vertrag und Übergabe, dafür bekommt er eine Provision vom Kaufpreis. Lesen Sie den Maklervertrag genau: Laufzeit, Höhe der Provision, ob er das Boot exklusiv anbieten darf und wer die Kosten für Kranen und Probefahrten trägt.

Gebrauchtboot verkaufen: den richtigen Preis finden

Der Preis eines Gebrauchtboots entsteht am Markt, nicht in der Erinnerung an den eigenen Kaufpreis. Vergleichen Sie Inserate desselben Modells mit ähnlichem Baujahr, gleicher Motorisierung und vergleichbarer Ausstattung, und bedenken Sie, dass Inserate Angebotspreise zeigen und keine Verkaufspreise. Zwischen beiden liegt die Verhandlung. Ein Boot, das monatelang zu teuer im Netz steht, verkauft sich am Ende oft schlechter als eines, das von Anfang an richtig angesetzt war.

Was den Preis trägt, sind Belege. Wartungsrechnungen, ein nachvollziehbarer Motorstundenstand, Rechnungen für neue Segel oder Elektronik und ein aktuelles Gutachten machen aus einer Behauptung eine Tatsache. Bei älteren oder wertvolleren Booten lohnt ein Wertgutachten vor dem Inserat, weil es dem Käufer die Unsicherheit nimmt und Ihnen Verhandlungen erspart, die nur aus Misstrauen entstehen.

Yacht verkaufen: Unterlagen, Probefahrt und Übergabe

Legen Sie die Unterlagen zusammen, bevor das Inserat erscheint: Ihren eigenen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, die Bootspapiere, die Konformitätserklärung bei CE-Booten, Motorhandbücher, Wartungsrechnungen und, wenn ein Trailer mitverkauft wird, dessen Papiere. Ist das Boot finanziert, brauchen Sie für den Verkauf die Zustimmung der Bank, und der Käufer wird verlangen, dass die Restschuld aus dem Kaufpreis abgelöst wird. Unseren Musterkaufvertrag können Sie kostenlos ausdrucken.

Bei Probefahrten bleiben Sie an Bord und im Zweifel selbst am Steuer, solange das Boot Ihnen gehört. Übergeben Sie Boot und Papiere erst, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, und seien Sie vorsichtig bei Käufern, die ohne Besichtigung kaufen wollen oder ungewöhnliche Zahlungswege vorschlagen. Halten Sie im Übergabeprotokoll Datum, Uhrzeit, Zubehör und Zustand fest, denn mit dem Eigentümerwechsel endet Ihre Haftpflicht, und die Kasko geht auf den Käufer über.

Bootsverkauf privat: die Versicherung bis zur Übergabe behalten

Kündigen Sie die Versicherung nicht, sobald das Inserat online ist. Bis zum Eigentümerwechsel gehört das Boot Ihnen, und gerade die Wochen des Verkaufs bringen eigene Risiken mit sich: Fremde an Bord, Probefahrten, Kranen für das Gutachten des Käufers und manchmal ein Transport. Mit dem Eigentümerwechsel endet die Haftpflicht ohnehin, und die Kasko geht auf den Käufer über, deshalb gibt es keinen Grund, den Vertrag vorher selbst zu beenden.

Nach dem Verkauf genügt die Kopie des Kaufvertrags, die Sie in „mein NAMMERT“ hochladen; ein Guthaben überweisen wir auf Ihr Konto. Achten Sie darauf, dass Kaufpreis und Datum der Übergabe im Vertrag stehen. Für den Käufer ist das doppelt wichtig, denn mit diesem Tag tritt er in Ihre Kasko ein, und von diesem Tag an läuft seine Monatsfrist, in der er sie kündigen kann. Ein sauber ausgefüllter Vertrag hilft also beiden Seiten.

Zum Merken

Kasko geht über

auf den Käufer, nach § 95 VVG

Haftpflicht endet

mit dem Verkauf

Die Kopie des Kaufvertrags genügt uns. Ein Guthaben überweisen wir, es verfällt nicht mit dem Boot.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann der Käufer meine Versicherung übernehmen?

Die Kasko geht mit dem Eigentum automatisch auf ihn über, er kann sie innerhalb eines Monats kündigen. Die Haftpflicht endet mit dem Verkauf, dafür braucht er einen eigenen Vertrag.

Wie beende ich den Vertrag?

Kopie des Kaufvertrags in „mein NAMMERT" hochladen. Die Haftpflicht endet, ein Guthaben erstatten wir aufs Konto; die Kasko geht auf den Käufer über.

Kann ich die Police auf ein neues Boot umschreiben?

Nein, es braucht einen neuen Vertrag. Für das alte Boot genügt uns die Kopie des Kaufvertrags, die Kasko geht dann auf den Käufer über.

Hafte ich als privater Verkäufer für Mängel am Boot?

Unter Privatleuten wird die Gewährleistung im Kaufvertrag in aller Regel ausgeschlossen. Das schützt Sie aber nicht, wenn Sie einen bekannten Mangel verschweigen oder eine Eigenschaft ausdrücklich zusichern. Legen Sie bekannte Schäden deshalb offen und schreiben Sie sie in den Vertrag.

Soll ich die Versicherung schon vor dem Verkauf kündigen?

Nein. Bis zum Eigentümerwechsel ist es Ihr Boot, mit Besichtigungen und Probefahrten. Mit dem Eigentümerwechsel endet die Haftpflicht und die Kasko geht auf den Käufer über, danach genügt uns die Kopie des Kaufvertrags.

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