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Boot geerbt: Was passiert mit der Versicherung, und was ist jetzt zu tun?
Kurze Antwort
Wer ein Boot erbt, erbt meist auch den Versicherungsvertrag. Er läuft weiter, bis die Erben ihn umstellen oder beenden. Wichtig ist, den Erbfall schnell zu melden, denn ein Boot ohne gepflegten Vertrag ist im Schaden ein Risiko.
Ein geerbtes Boot kommt selten zur rechten Zeit. Es liegt im Hafen oder im Winterlager, der Liegeplatz kostet weiter Geld, und niemand in der Familie weiß genau, wie es versichert ist. Die gute Nachricht: Mit dem Erbfall gehen nicht nur das Boot, sondern auch die laufenden Verträge auf die Erben über, so regelt es das Erbrecht. Die Versicherung endet also nicht automatisch mit dem Tod des Eigners, sie läuft weiter, und der Beitrag wird weiter fällig.
Anders als beim Verkauf, bei dem der Käufer nach dem Versicherungsvertragsgesetz in den Vertrag eintritt, gibt es beim Erbe keinen Eigentümerwechsel im Sinne eines Kaufs, sondern eine Rechtsnachfolge. Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört das Boot der Erbengemeinschaft, und alle sind gemeinsam Versicherungsnehmer, bis sie sich einigen, wer das Boot übernimmt. Wer das Boot fahren will, braucht den passenden Führerschein, der Schein des Verstorbenen gilt nicht weiter.
In den ersten Wochen sind drei Dinge wichtig. Erstens den Erbfall dem Versicherer und dem Hafen melden und die Unterlagen suchen: Versicherungsschein, Kaufvertrag, Rechnungen, Bootspapiere. Zweitens prüfen, wo das Boot liegt und ob es gesichert ist, gerade wenn es länger niemand besucht hat. Drittens den Wert festhalten: Für die Erbschaftsteuer und für die Versicherungssumme hilft ein Wertgutachten. Soll das Boot verkauft werden, geht die Kasko beim Verkauf auf den Käufer über.
Bei NAMMERT stellen wir den Vertrag nach dem Erbfall auf die Erben oder auf den Erben um, der das Boot übernimmt, schicken Sie uns dazu eine Kopie des Erbscheins oder Testaments. Beim späteren Verkauf tritt der Käufer in die Kasko ein, Ziffer A-17.1.1. Die Versicherungssumme können Sie nach Vorlage eines Gutachtens jederzeit anpassen, Ziffer A-7.3 im Basis und A-8.3 im Basis Plus und Premium.
Zum Merken
Verkauf
Käufer tritt in den Vertrag ein
Erbe
Erben übernehmen alles
Den Erbfall melden, bevor das Boot wieder fährt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Endet die Bootsversicherung mit dem Tod des Eigners?
Nein. Mit dem Erbfall gehen Boot und Verträge auf die Erben über. Die Versicherung läuft weiter, bis die Erben sie umstellen oder beenden.
Wer ist bei einer Erbengemeinschaft versichert?
Alle Erben gemeinsam, bis einer das Boot übernimmt oder es verkauft wird. Melden Sie dem Versicherer, wer Ansprechpartner ist.
Darf ich das geerbte Boot sofort fahren?
Nur mit dem Führerschein, den Boot und Revier verlangen. Der Schein des Verstorbenen gilt nicht weiter, und ohne Schein kann die Kasko ablehnen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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