Zum Inhalt springen
Gepflegtes klassisches Holzmotorboot unter einer Persenning in einem ruhigen Hafen am Abend

Startseite / Themen / Vertrag & Service

Boot geerbt: Was passiert mit der Versicherung, und was ist jetzt zu tun?

Kurze Antwort

Wer ein Boot erbt, erbt meist auch den Versicherungsvertrag. Er läuft weiter, bis die Erben ihn umstellen oder beenden. Wichtig ist, den Erbfall schnell zu melden, denn ein Boot ohne gepflegten Vertrag ist im Schaden ein Risiko.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Ein geerbtes Boot kommt selten zur rechten Zeit. Es liegt im Hafen oder im Winterlager, der Liegeplatz kostet weiter Geld, und niemand in der Familie weiß genau, wie es versichert ist. Die gute Nachricht: Mit dem Erbfall gehen nicht nur das Boot, sondern auch die laufenden Verträge auf die Erben über, so regelt es das Erbrecht. Die Versicherung endet also nicht automatisch mit dem Tod des Eigners, sie läuft weiter, und der Beitrag wird weiter fällig.

Anders als beim Verkauf, bei dem der Käufer nach dem Versicherungsvertragsgesetz in den Vertrag eintritt, gibt es beim Erbe keinen Eigentümerwechsel im Sinne eines Kaufs, sondern eine Rechtsnachfolge. Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört das Boot der Erbengemeinschaft, und alle sind gemeinsam Versicherungsnehmer, bis sie sich einigen, wer das Boot übernimmt. Wer das Boot fahren will, braucht den passenden Führerschein, der Schein des Verstorbenen gilt nicht weiter.

In den ersten Wochen sind drei Dinge wichtig. Erstens den Erbfall dem Versicherer und dem Hafen melden und die Unterlagen suchen: Versicherungsschein, Kaufvertrag, Rechnungen, Bootspapiere. Zweitens prüfen, wo das Boot liegt und ob es gesichert ist, gerade wenn es länger niemand besucht hat. Drittens den Wert festhalten: Für die Erbschaftsteuer und für die Versicherungssumme hilft ein Wertgutachten. Soll das Boot verkauft werden, geht die Kasko beim Verkauf auf den Käufer über.

Bei NAMMERT stellen wir den Vertrag nach dem Erbfall auf die Erben oder auf den Erben um, der das Boot übernimmt, schicken Sie uns dazu eine Kopie des Erbscheins oder Testaments. Beim späteren Verkauf tritt der Käufer in die Kasko ein, Ziffer A-17.1.1. Die Versicherungssumme können Sie nach Vorlage eines Gutachtens jederzeit anpassen, Ziffer A-7.3 im Basis und A-8.3 im Basis Plus und Premium.

Zum Merken

Verkauf

Käufer tritt in den Vertrag ein

Erbe

Erben übernehmen alles

Den Erbfall melden, bevor das Boot wieder fährt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Endet die Bootsversicherung mit dem Tod des Eigners?

Nein. Mit dem Erbfall gehen Boot und Verträge auf die Erben über. Die Versicherung läuft weiter, bis die Erben sie umstellen oder beenden.

Wer ist bei einer Erbengemeinschaft versichert?

Alle Erben gemeinsam, bis einer das Boot übernimmt oder es verkauft wird. Melden Sie dem Versicherer, wer Ansprechpartner ist.

Darf ich das geerbte Boot sofort fahren?

Nur mit dem Führerschein, den Boot und Revier verlangen. Der Schein des Verstorbenen gilt nicht weiter, und ohne Schein kann die Kasko ablehnen.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, ab 39 € im Jahr.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Vertrag & Service, 22 Themen
Wechseln und kündigen Boot verkauft, was passiert mit der Police? Boot kaufen und richtig versichern Bootswert richtig angeben Online abschließen in 5 Minuten Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden? Welche Schäden kosten mich den Rabatt nicht? Was passiert bei Unterversicherung? Ich habe umgebaut, muss ich das melden? Bekomme ich bessere Bedingungen automatisch? Beitrag erhöht: darf ich sofort kündigen? Deckt Privathaftpflicht oder Hausrat mein Boot? Boot finanziert: was die Bank verlangt Bin ich über den Verein versichert? Charter stornieren: was passiert mit der Anzahlung? Vercharterer insolvent: ist meine Anzahlung verloren? Hausboot aus Holz: was der Gutachter vor der Deckung sehen will Charter über ein Portal gebucht: Wer ist mein Vertragspartner? ELEMENT-Schaden noch offen: Was können Geschädigte jetzt tun? Hausboot gebraucht kaufen: was vor dem Vertrag zu prüfen ist Gibt es einen Testsieger bei der Bootsversicherung? Boot mit mehreren Eignern: Wer wird Versicherungsnehmer?

Alle 295 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

Korb gepackt?

Picknick an Bord? Wir sind dabei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.

Haftpflicht ab 39 € im Jahr 5 Minuten · Police noch heute Beitrag berechnen