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Charter stornieren: was passiert mit der Anzahlung?
Kurze Antwort
Ob die Anzahlung verloren ist, entscheidet die Stornostaffel im Chartervertrag, nicht der Grund Ihrer Absage. Wer früh absagt oder einen Ersatzcharterer stellt, zahlt in aller Regel deutlich weniger.
Ein Charter wird lange im Voraus gebucht, und bezahlt wird in zwei Schritten: ein Teil des Charterpreises gleich bei der Buchung, der Rest einige Wochen vor dem Törnbeginn. Zwischen diesen beiden Terminen liegt oft ein halbes Jahr, in dem viel passieren kann: ein Bandscheibenvorfall, ein neuer Arbeitgeber, eine Crew, die auseinanderfällt. Wer dann absagt, stellt fest, dass der Chartervertrag diesen Fall längst geregelt hat, und zwar nicht zu seinen Gunsten.
Maßgeblich ist die Stornostaffel, also die Tabelle im Vertrag, die sagt, welcher Anteil des Charterpreises je nach Abstand zum Törnbeginn fällig bleibt. Je näher der Termin, desto mehr. Der Grund der Absage spielt dabei fast nie eine Rolle: Ein Vercharterer, dessen Yacht in der Hauptsaison leer bleibt, hat denselben Schaden, ob Sie krank sind oder es sich anders überlegt haben. Zwei Dinge ändern die Rechnung. Erstens ein Ersatzcharterer: Viele Verträge erlauben ausdrücklich, dass Sie jemanden benennen, der zu denselben Bedingungen einsteigt. Zweitens eine Reiserücktrittsversicherung, die Sie beim Buchen abschließen. Sie ist ein eigenes Produkt und trägt die Stornokosten nur aus den Gründen, die in ihren Bedingungen stehen.
Praktisch heißt das: Lesen Sie die Stornostaffel, bevor Sie die Anzahlung überweisen, nicht danach. Sagen Sie so früh wie möglich ab, schriftlich und mit Datum, denn gezählt wird der Tag, an dem die Absage eingeht. Fragen Sie im selben Schreiben, ob ein Ersatzcharterer anerkannt wird, und bieten Sie aktiv einen an, wenn Sie einen finden. Heben Sie Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und den gesamten Schriftwechsel auf. Und prüfen Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Abschluss, welche Gründe sie anerkennt und ob die ganze Crew oder nur der Bucher versichert ist.
Zum Merken
Der Grund
ändert an der Stornostaffel fast nie etwas
Der Termin
entscheidet, wie viel fällig bleibt
Die Stornostaffel steht vor der Buchung fest. Wer sie erst nach der Absage liest, verhandelt aus der schwächeren Lage.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Bekomme ich die Anzahlung zurück, wenn ich absage?
In aller Regel nicht vollständig. Wie viel fällig bleibt, steht in der Stornostaffel des Chartervertrags und hängt vom Abstand zum Törnbeginn ab, nicht vom Grund der Absage.
Hilft es, einen Ersatzcharterer zu stellen?
Oft ja. Viele Charterverträge sehen vor, dass Sie eine Person benennen dürfen, die zu denselben Bedingungen in die Buchung eintritt. Dann bleibt häufig nur eine Bearbeitungsgebühr offen.
Was gilt, wenn der Vercharterer den Törn absagt?
Dann liegt der Fall anders herum: Kann er das gebuchte Boot nicht stellen, geht es um ein gleichwertiges Ersatzboot oder um die Rückzahlung. Was genau gilt, regelt der Vertrag, oft mit einer Frist.
Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung jede Absage?
Nein. Sie trägt die Stornokosten nur aus den Gründen, die in ihren Bedingungen aufgezählt sind, typischerweise Krankheit oder Unfall mit Nachweis. Ein Meinungswechsel gehört nie dazu.
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