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Ein ungeöffneter weißer Brief liegt auf dem dunklen Kajüttisch, daneben ein Bootsschlüssel

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Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden?

Kurze Antwort

Die Frage „Kann mir jetzt gekündigt werden?“ hat eine klare Antwort: Nach einem Schaden darf gekündigt werden, und zwar von beiden Seiten. Manche Werke verzichten darauf, viele nicht.

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Es ist die Sorge, die viele Eigner davon abhält, einen kleineren Schaden überhaupt zu melden: Fliege ich danach raus? Die Rechtslage ist klar und für beide Seiten gleich. Nach einem Versicherungsfall steht sowohl dem Versicherer als auch Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Es ist an Fristen gebunden und muss nach der Regulierung erklärt werden.

In der Praxis ist die Kündigung nach einem einzelnen Schaden selten, denn ein Vertrag mit einem gemeldeten Schaden ist noch kein schlechter Vertrag. Häufiger wird sie bei einer auffälligen Schadenhäufung oder wenn sich herausstellt, dass das Risiko anders ist als beschrieben. Trotzdem lohnt der Blick in die Bedingungen: Es gibt Werke, die ausdrücklich auf das Kündigungsrecht nach dem ersten Schaden verzichten, und dieser Verzicht ist im Vergleich mehr wert als mancher Höchstbetrag.

Zwei praktische Punkte. Erstens: Ein nicht gemeldeter Schaden ist kein Schutz vor Kündigung, sondern ein Risiko für die Deckung, weil Sie damit eine Obliegenheit verletzen. Zweitens: Wenn Sie selbst kündigen wollen, prüfen Sie vorher, ob Sie anderswo angenommen werden. Ein Vertrag, den Sie gekündigt haben, ist leichter zu ersetzen als einer, den der Versicherer gekündigt hat, und die Frage nach dem Vorvertrag stellt jeder Antrag.

Ein Vertragsjahr: nach Schaden und Regulierung können beide Seiten fristgebunden kündigen.

Zum Merken

Beide Seiten

dürfen nach einem Schaden kündigen

Manche Werke

verzichten darauf

Wer erst nach dem zweiten Schaden fragt, ob sein Versicherer verzichtet, fragt zu spät.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich jeden Kleinschaden melden?

Melden ja, in Anspruch nehmen nicht unbedingt. Die Anzeige ist eine Obliegenheit, die Entscheidung über die Inanspruchnahme kann danach fallen.

Steigt mein Beitrag nach einem Schaden?

In aller Regel über den Schadenfreiheitsrabatt, nicht über den Grundbeitrag. Prüfen Sie, um wie viele Stufen zurückgestuft wird und wie schnell Sie wieder aufsteigen.

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