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Ein nasses Blatt Papier und ein Stift werden bei rauer See von Boot zu Boot gereicht

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Lloyd's Open Form: der Bergungsvertrag

Kurze Antwort

Unterschreiben Sie auf See nichts, ohne uns anzurufen. Wer in Not einen freien Vertrag abschließt, haftet für jede Summe. Lloyd's Open Form begrenzt die Willkür: Der Berger wird nur bezahlt, wenn er Erfolg hat, und die Höhe legt ein Schiedsgericht in London fest, nicht der Berger.

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Ein Berger, der eine havarierte Yacht sichert, verlangt einen Vertrag. Wird der frei verhandelt, während das Boot auf den Felsen sitzt, ist die Verhandlungsposition denkbar schlecht, Forderungen können in dieser Lage einen großen Teil des Bootswerts erreichen. Lloyd's Open Form ist das Gegenmittel: ein standardisiertes Formular, das seit über hundert Jahren in der Seeschifffahrt verwendet wird und auch bei Yachten zum Einsatz kommt.

Zwei Grundsätze machen es aus. Erstens „no cure, no pay": Scheitert die Bergung, gibt es kein Geld. Zweitens wird die Vergütung nicht im Moment der Not festgelegt, sondern nachträglich von einem Schiedsrichter in London, nach Wert des geretteten Gutes, Aufwand, Gefahr und Erfolg. Beide Seiten sind damit vor Willkür geschützt, und der Berger hat einen Anreiz, wirklich zu retten statt nur zu schleppen.

Für Sie heißt das praktisch: Ein LOF-Formular gehört an Bord, ausgedruckt, zusammen mit unserer Rufnummer. Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben, auch nachts. Wir prüfen mit, ob es eine Bergung im Rechtssinne ist oder bloß Schlepphilfe, und übernehmen die Kommunikation mit dem Berger. Bergelohn aus einem LOF-Vertrag ersetzen wir als Kosten der Schadenminderung, wenn der Schaden selbst gedeckt ist, auch über die Versicherungssumme hinaus (A-5.1). Ordnet eine Behörde die Bergung an, zahlen wir zusätzlich zur Entschädigung, im Basis-Plus bis 1 Mio. €, im Premium bis 2,5 Mio. €.

Ein Zusatz gehört zwingend dazu, weil er den ersten Grundsatz aufhebt: die SCOPIC-Klausel. Wird sie gezogen, erhält der Berger eine nach festen Tagessätzen berechnete Vergütung, auch dann, wenn die Bergung scheitert. „No cure, no pay“ gilt dann nicht mehr. Der Sinn dahinter ist Umweltschutz: Ohne diese Absicherung würde ein Berger ein aussichtsloses, aber umweltrelevantes Wrack gar nicht anfassen. Für den Eigner heißt es aber, dass ein Kostenrisiko auch ohne Erfolg entstehen kann.

Gezogen wird SCOPIC vom Berger, nicht von Ihnen, und üblicherweise dann, wenn der zu erwartende Bergelohn den Aufwand nicht deckt, bei geringem Restwert des Bootes oder hohem Umweltrisiko. Genau in dieser Lage entscheidet, wer die Kommunikation führt: Deshalb steht auf dieser Seite zweimal derselbe Satz. Rufen Sie an, bevor Sie unterschreiben, und melden Sie uns auch, wenn der Berger SCOPIC in Anspruch nimmt.

Festsitzen, uns anrufen, Formular nutzen, Bergung, dann legt ein Schiedsgericht den Lohn fest.

Zum Merken

Eine Unterschrift

auf See kann alles kosten

Ein Anruf

vorher kostet nichts

Wer in Not einen freien Bergungsvertrag unterschreibt, haftet für die Summe, die darin steht, und nicht für die, die versichert ist.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich unterschreiben, wenn mir jemand hilft?

Bei Gefahr für Leben und Gesundheit geht Hilfe immer vor. Sonst: erst anrufen. 03375 / 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten 03375 / 29 28 95.

Was ist der Unterschied zu einem freien Bergungsvertrag?

Beim freien Vertrag legt der Berger die Summe fest, während Sie in Not sind. Bei Lloyd's Open Form entscheidet nachträglich ein Schiedsgericht, und ohne Erfolg gibt es keine Vergütung.

Übernehmen Sie die Bergungskosten?

Bergelohn ersetzen wir als Schadenminderung, wenn der Schaden selbst gedeckt ist, auch über die Versicherungssumme hinaus (A-5.1). Ordnet eine Behörde die Bergung an, zahlen wir zusätzlich zur Entschädigung: Auf behördliche Anordnung zusätzlich zur Entschädigung: Basis bis zur Versicherungssumme, Basis-Plus bis 1 Mio. €, Premium bis 2,5 Mio. €. Ohne Anordnung zählt Bergelohn als Schadenminderung für einen gedeckten Schaden.

Was ist die SCOPIC-Klausel?

Ein Zusatz zu Lloyd-Open-Form-Verträgen, der dem Berger eine Vergütung nach festen Tagessätzen sichert, auch wenn die Bergung scheitert. Sie hebt den Grundsatz no cure, no pay auf und wird vom Berger gezogen, typischerweise bei geringem Restwert oder hohem Umweltrisiko.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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