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Ist ein Frostschaden am Boot versichert?
Kurze Antwort
Kaum ein Werk nennt Frost als versicherte Gefahr. Nicht gedeckt ist er dort, wo eine Allgefahrendeckung ihn nicht ausschließt, und das ist ein Unterschied.
Der Frostschaden ist der stille Wintergast. Wasser im Kühlkreis, im Seeventil, im Wassermacher oder im Bordsystem dehnt sich beim Gefrieren aus und sprengt, was es umgibt. Bemerkt wird es oft erst im Frühjahr, und dann selten am gesprungenen Teil allein, sondern am Wasser, das über den Winter nachgelaufen ist.
Versicherungsrechtlich ist Frost ein Sonderfall, weil ihn fast niemand ausdrücklich nennt. In den geprüften Bedingungswerken taucht das Wort Eisdruck überhaupt nicht auf, weder als Deckung noch als Ausschluss. Frost selbst ist dort gedeckt, wo eine Allgefahrendeckung ihn nicht ausschließt, also durch Schweigen. Das ist juristisch tragfähig, aber es hilft Ihnen nicht beim Vergleichen, denn eine Leistung, die nur aus dem Fehlen eines Ausschlusses folgt, steht in keiner Übersicht.
Prüfen Sie deshalb drei Dinge in Ihrer Police, bevor der erste Frost kommt. Erstens, ob Frost, Eisdruck und Eisgang überhaupt vorkommen, und wenn ja, ob als Gefahr oder als Ausschluss. Zweitens, ob der Folgeschaden mitgedeckt ist, also das Wasser, das durch das gesprungene Teil eintritt, und nicht nur das Teil selbst. Drittens, ob es dafür einen eigenen Höchstbetrag gibt. Der Folgeschaden ist fast immer der größere.
Zum Merken
Kaum ein Werk
nennt Frost als versicherte Gefahr
Allgefahren
decken ihn, indem sie schweigen
Eine Leistung, die nur aus dem Fehlen eines Ausschlusses folgt, steht in keiner Tabelle. Lesen muss man sie trotzdem.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist der Motor beim Frostschaden dabei?
Das ist die entscheidende Frage, und in den von uns geprüften Bedingungswerken lautet die Antwort meistens nein. Frostschäden an der Maschinenanlage sind durchgängig ausgeschlossen.
Und wenn das Boot durch den Frostschaden sinkt?
Dann geht es um den Folgeschaden. Prüfen Sie, ob Ihre Police den Wassereintritt durch ein frostgesprengtes Teil mitversichert und ob ein eigener Deckel dafür gilt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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