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Saisonversicherung fürs Boot
Kurze Antwort
Die Saisonpolice fürs Boot gilt vom 01.04. bis 31.10. mit reduzierter Prämie; vom 1. November bis 31. März besteht kein Schutz.
Die Saisonversicherung ist in Haftpflicht und Kasko möglich und günstiger als der Jahresvertrag. Der Versicherungsschutz gilt vom 1. April bis 31. Oktober, vom 1. November bis 31. März entfällt er vollständig.
Damit fehlt genau die Deckung, die für Sturm, Brand und Diebstahl im Winterlager gebraucht wird. Für Boote, die an Land oder im Wasser überwintern, ist die Ganzjahrespolice daher fast immer die bessere Wahl.
Sinnvoll kann die Saisonvariante sein, wenn das Boot im Winter nachweislich anderweitig gedeckt ist. In Revieren mit Ganzjahresnutzung wie Malta, Zypern oder den Kanaren passt dagegen die Ganzjahrespolice. Wir rechnen beide Varianten gern gegen.
Zum Merken
01.04. bis 31.10.
gilt die Saisonpolice
November bis März
besteht kein Schutz
Die Saison spart den Beitrag für die Monate, in denen das Boot an Land steht und die Plane unter Schnee liegt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann gilt die Saisonversicherung?
Vom 01.04. bis 31.10.; danach besteht bis 31.03. kein Versicherungsschutz.
Ist das Winterlager enthalten?
Nein, Winterlagerschäden sind nur in der Ganzjahrespolice gedeckt.
Wie viel spare ich?
Die Prämie ist reduziert; wir rechnen Jahres- und Saisonvariante im Angebot gern gegenüber.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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