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Gepflegte weiße Segelyacht mit aufgerolltem Vorsegel fährt an einer Hafenmole mit kleinem Leuchtturm vorbei

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Einwegcharter: Welche Gebühr fällt für die Rückführung an?

Kurze Antwort

Beim Einwegcharter holt die Basis das Boot mit eigener Crew zurück, und das zahlt der Charterer als Einweggebühr. Wie hoch sie ist, hängt von Strecke, Saison und Bootsgröße ab und steht vor der Buchung fest, nicht erst am Steg.

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Ein Einwegcharter klingt nach der schönsten Art zu reisen: Sie übernehmen die Yacht in einem Hafen und geben sie eine Woche später in einem anderen ab, ohne die halbe Strecke gegen den Wind zurückzusegeln. Für die Basis bedeutet das aber, dass ihr Boot am falschen Ort liegt. Irgendjemand muss es zurückbringen, mit Überführungscrew, Treibstoff, Hafengebühren und einem Tag, an dem das Boot nicht vermietet werden kann. Diese Kosten gibt die Basis als Einweggebühr weiter, und sie ist kein Aufschlag aus Laune, sondern der Preis dieser Rückführung.

Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt in aller Regel von der Entfernung zwischen den beiden Häfen, von der Größe des Bootes und von der Saison ab. Manche Strecken bieten Basen nur zu bestimmten Wochen an, etwa wenn sie ohnehin Boote zwischen zwei Stützpunkten verlegen; dann kann die Gebühr niedriger sein oder ganz entfallen. In der Hochsaison lehnen manche Basen Einwegfahrten ganz ab, weil sie jedes Boot am Samstag im Heimathafen brauchen. Achten Sie im Vertrag darauf, ob die Gebühr Treibstoff und Liegegeld der Rückführung einschließt und bis zu welcher Uhrzeit das Boot am Zielhafen übergeben sein muss.

Klären Sie vor der Buchung, was geschieht, wenn Sie den Zielhafen nicht erreichen. Hält Sie Starkwind in einer Bucht fest, liegt das Boot am Abgabetag am falschen Ort, und viele Verträge regeln, dass die Kosten für das Verlegen dann beim Charterer liegen, oft zusätzlich zur Einweggebühr. Planen Sie deshalb die letzte Etappe kurz und mit einem Tag Reserve, melden Sie sich bei der Basis, sobald sich eine Verspätung abzeichnet, und lassen Sie sich den vereinbarten Abgabeort, die Uhrzeit und die Gebühr schriftlich bestätigen.

Zum Merken

Einweggebühr

Rückführung mit Crew, Treibstoff und Liegegeld, vorher vereinbart

Verlegung

Boot liegt am falschen Ort, Kosten meist zusätzlich beim Charterer

Planen Sie die letzte Etappe kurz und mit einem Tag Reserve. Dann bleibt es bei der Gebühr, die Sie kennen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist die Einweggebühr im Charterpreis enthalten?

Meist nicht. Sie wird getrennt ausgewiesen und oft an der Basis bezahlt. Lassen Sie sich die Höhe vor der Buchung schriftlich nennen, dann gibt es beim Check-in keine Überraschung.

Was passiert, wenn ich wegen Wetter im Starthafen oder unterwegs bleibe?

Das regelt der Chartervertrag. Häufig zahlt der Charterer die Verlegung des Bootes an den vereinbarten Ort. Melden Sie sich früh bei der Basis, dann lässt sich oft eine günstigere Lösung finden.

Kann ich die Rückführung selbst übernehmen?

Das entscheidet allein die Basis. Manche bieten an, das Boot gegen eine längere Charterzeit selbst zurückzusegeln. Das ist dann ein normaler Charter und kein Einwegcharter mehr.

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