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Kann ich die Bootsversicherung von der Steuer absetzen?
Kurze Antwort
Die Bootshaftpflicht dürfen Sie als sonstige Vorsorgeaufwendung in die Steuererklärung schreiben, die Kasko nicht. Spürbar wird das selten, weil Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag meist schon füllen.
Ob Sie die Bootsversicherung von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, welcher Teil des Vertrags gemeint ist. Die Bootshaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung und gehört damit zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Sie tragen den Beitrag in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, genauso wie die Privathaftpflicht oder die Kfz-Haftpflicht. Die Kasko dagegen schützt Ihr eigenes Boot, also Ihr Vermögen, und ist bei privater Nutzung steuerlich nicht absetzbar. Dasselbe gilt für einen privaten Rechtsschutz.
Der Haken liegt im Höchstbetrag. Haftpflicht, Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag, und die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung allein liegen bei den meisten Steuerpflichtigen schon darüber. Sie bleiben trotzdem voll abziehbar, nur für die Bootshaftpflicht ist dann kein Platz mehr. Eintragen sollten Sie den Beitrag trotzdem, denn das Finanzamt rechnet selbst, und bei geringen Krankenkassenbeiträgen, etwa in der Familienversicherung, kann er sich auswirken. Steht Haftpflicht und Kasko in einem Vertrag, gehört nur der Haftpflichtanteil in die Erklärung; den finden Sie in der Beitragsaufstellung Ihrer Police.
Anders ist es, wenn das Boot Geld verdient. Wer ein Boot verchartert, vermietet, für eine Bootsfahrschule oder als Arbeitsboot im Betrieb nutzt, setzt die gesamte Versicherung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten an, auch die Kasko, bei gemischter Nutzung anteilig. Vorsicht bei Yachten: Aufwendungen für Segel- und Motorjachten, die der Repräsentation oder der Bewirtung von Geschäftspartnern dienen, schließt § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG vom Abzug aus. Die im Beitrag enthaltene Versicherungsteuer ist keine Umsatzsteuer und lässt sich auch im Betrieb nicht als Vorsteuer zurückholen. Bei gewerblicher Nutzung lohnt ein Gespräch mit der Steuerberatung, bevor der Vertrag geschlossen wird.
Zum Merken
Haftpflicht
darf in die Steuererklärung
Kasko
privat nicht absetzbar
Eintragen kostet nichts. Ob es etwas bringt, entscheidet der Höchstbetrag, nicht die Police.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist die Bootshaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja, als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Anlage Vorsorgeaufwand. Ob sie die Steuer senkt, hängt davon ab, ob Kranken- und Pflegeversicherung den gemeinsamen Höchstbetrag schon ausschöpfen.
Kann ich die Bootskasko von der Steuer absetzen?
Bei privater Nutzung nicht, denn die Kasko schützt Ihr eigenes Boot. Nutzen Sie das Boot beruflich oder vermieten Sie es, zählt sie anteilig zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Was gilt für ein Boot, das ich verchartere?
Die Versicherung gehört dann zu den Kosten der Vermietung, Haftpflicht und Kasko. Wird das Boot auch privat genutzt, nur anteilig. Die Aufteilung klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Bekomme ich die Versicherungsteuer zurück?
Nein. Die Versicherungsteuer im Beitrag ist keine Umsatzsteuer, auch ein Unternehmen kann sie nicht als Vorsteuer abziehen.
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