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Kann man ein Boot leasen, und was verlangt die Versicherung?
Kurze Antwort
Ein Boot lässt sich leasen, angeboten wird das vor allem Unternehmen und Selbstständigen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer und verlangt fast immer eine Vollkasko mit Sicherungsschein und einer Versicherungssumme, die den vollen Wert abdeckt.
Bootsleasing funktioniert ähnlich wie beim Auto: Eine Leasinggesellschaft kauft das Boot, Sie nutzen es gegen eine monatliche Rate über eine feste Laufzeit und können es am Ende zurückgeben oder zum Restwert übernehmen. Angeboten wird das vor allem Unternehmen und Selbstständigen, etwa für Firmenyachten, Charterboote oder Arbeitsboote. Ob sich Leasing gegenüber Kauf oder Bootskredit rechnet, hängt von Ihrer steuerlichen Lage ab; das klären Sie mit Ihrem Steuerberater, nicht mit dem Händler.
Für die Versicherung ändert Leasing eine Grundsache: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, nicht Sie. Sie will sicher sein, dass ihr Boot im Schaden ersetzt wird, und verlangt deshalb fast immer eine Vollkasko, eine ausreichende Haftpflicht und einen Sicherungsschein, mit dem die Entschädigung im Totalschaden an sie geht. Den Sicherungsschein braucht sie meist schon vor der Übergabe. Sagen Sie deshalb beim Antrag gleich, dass das Boot geleast ist, und nennen Sie Leasinggeber und Vertragsnummer.
Die Versicherungssumme ist beim Leasing besonders wichtig. Liegt sie unter dem Wert, den der Leasingvertrag ansetzt, bleibt nach einem Totalschaden eine Forderung bei Ihnen, obwohl die Versicherung gezahlt hat. Setzen Sie die Summe deshalb auf den vollen Wiederbeschaffungswert und vereinbaren Sie eine feste Taxe statt des Zeitwerts. Planen Sie, das Boot gewerblich zu verchartern, muss das im Vertrag stehen; Charter ist eine eigene Nutzung und nicht stillschweigend mitversichert.
Wir stellen den Sicherungsschein mit dem Vertrag aus, sobald Leasinggeber und Vertragsnummer vorliegen. Ab Basis Plus gilt die feste Taxe fünf Jahre, im Premium ohne zeitliche Grenze. Damit fällt der Abzug für das Alter des Bootes weg, der sonst gerade gegen Ende der Leasinglaufzeit die Lücke zur offenen Forderung aufreißt.
Boot Leasing und Yacht Leasing: wer es anbietet
Ein Schiff leasen oder ein Boot leasen funktioniert über Leasinggesellschaften, die sich auf Wasserfahrzeuge spezialisiert haben, über Banken und über Händler, die Leasing für die Leasinggesellschaft vermitteln. Geprüft werden die Bonität, der Zweck der Nutzung und das Boot selbst, bei Gebrauchtbooten oft mit einem Gutachten. Üblich sind eine Sonderzahlung zu Beginn, eine feste Laufzeit und ein vereinbarter Restwert, zu dem Sie das Boot am Ende übernehmen oder zurückgeben.
Beim Yacht Leasing unterscheidet man grob zwei Formen: Beim Vollamortisationsvertrag decken die Raten den ganzen Kaufpreis, beim Teilamortisationsvertrag bleibt ein Restwert offen, der am Ende fällig wird. Welche Form passt und ob Leasing gegenüber Kauf oder Bootskredit überhaupt Vorteile bringt, hängt von Ihrer steuerlichen und betrieblichen Lage ab. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie unterschreiben.
Leasing für Segelboot, Motorboot, Katamaran und Hausboot
Ob Leasing für ein Segelboot, ein Motorboot oder eine Motoryacht: Die Leasinggesellschaft achtet vor allem darauf, wie gut sich das Boot am Ende wieder verkaufen lässt. Gängige Serienboote von bekannten Werften sind deshalb einfacher zu leasen als Einzelbauten, Eigenbauten oder sehr alte Boote. Bei der Motoryacht kommen die Motorstunden hinzu, beim Segelboot der Zustand von Rigg und Segeln, die der Restwert mitbestimmen.
Katamaran Leasing begegnet Ihnen häufig im Zusammenhang mit Charterflotten, weil Katamarane dort gefragt sind; dazu gibt es ein eigenes Thema zur Kaufcharter. Hausboot Leasing ist ein Sonderfall: Ein Hausboot mit eigenem Antrieb wird wie ein Boot behandelt, ein schwimmendes Haus ohne Motor mit festem Liegeplatz eher wie eine Immobilie, und nicht jede Leasinggesellschaft finanziert das. Für die Versicherung zählt in beiden Fällen, dass Liegeplatz, Nutzung und Leasinggeber im Antrag stehen.
Yacht Leasing Rückläufer und Leasingübernahme
Endet ein Leasingvertrag und der Leasingnehmer übernimmt das Boot nicht, verkauft die Leasinggesellschaft es weiter. Solche Yacht Leasing Rückläufer sind oft gepflegt und jung, weil der Leasingvertrag Wartung und Versicherung verlangt hat. Prüfen Sie trotzdem wie bei jedem Gebrauchtboot: Wartungsnachweise, Motorstunden, Schadenhistorie und ein unabhängiges Gutachten, bevor Sie zusagen.
Bei einer Leasingübernahme steigen Sie in einen laufenden Vertrag ein, meist weil der bisherige Leasingnehmer aussteigen will. Das geht nur mit Zustimmung der Leasinggesellschaft, die Ihre Bonität wie bei einem neuen Vertrag prüft. Für die Versicherung heißt die Übernahme: Der Vertrag muss auf Sie umgestellt oder neu abgeschlossen werden, und der Leasinggeber braucht einen neuen Sicherungsschein. Klären Sie das vor dem Übergabetag, sonst ist das Boot im Übergang nicht so versichert, wie der Leasingvertrag es verlangt.
Leasing Rechner: welche Größen die Rate bestimmen
Ein Leasing Rechner für Boote arbeitet mit fünf Größen: Anschaffungspreis, Sonderzahlung, Laufzeit, Restwert und Zinssatz. Eine höhere Sonderzahlung oder ein höherer Restwert senken die Rate, verschieben die Last aber an den Anfang oder an das Ende des Vertrags. Ein Rechner auf der Seite einer Leasinggesellschaft gibt eine Orientierung, ein verbindliches Angebot ersetzt er nicht.
Was kein Leasing Rechner zeigt, sind die laufenden Kosten neben der Rate: Liegeplatz, Winterlager, Wartung und die Versicherung, die der Leasinggeber verlangt. Rechnen Sie diese Posten vor der Entscheidung mit ein. Die Versicherungssumme sollte dem vollen Wert entsprechen, den der Leasingvertrag ansetzt; einen Vorschlag für den Beitrag bekommen Sie im Rechner auf unserer Seite, bevor Sie den Leasingvertrag unterschreiben.
French Leasing: das Leasingmodell aus Frankreich
Unter French Leasing oder französischem Leasing versteht man ein Leasingmodell, das in Frankreich für Yachten entwickelt wurde. Die Yacht wird über eine französische Leasinggesellschaft finanziert, und die steuerliche Behandlung richtet sich nach französischem Recht. Angeboten wird es vor allem für größere Segel- und Motoryachten, häufig in Verbindung mit einer Nutzung in Frankreich oder im Mittelmeer.
Ob French Leasing für Sie in Frage kommt, ist eine steuerliche und rechtliche Frage, die von Ihrem Wohnsitz, dem Liegeplatz und der Nutzung abhängt. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, der sich mit Yachten und französischem Recht auskennt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Für die Versicherung gilt wie bei jedem Leasing: Leasinggeber, Fahrtgebiet und Nutzung gehören vollständig in den Antrag.
Zum Merken
Leasinggeber
bleibt Eigentümer und will Sicherheit
Leasingnehmer
versichert Kasko, Haftpflicht und vollen Wert
Ohne Sicherungsschein keine Übergabe.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann ich als Privatperson ein Boot leasen?
Angeboten wird Bootsleasing vor allem Unternehmen und Selbstständigen. Privatpersonen finanzieren ein Boot meist über einen Bootskredit. Ob Leasing für Sie in Frage kommt, sagt Ihnen die Leasinggesellschaft.
Welche Versicherung verlangt der Leasinggeber?
Fast immer eine Vollkasko mit Sicherungsschein zu seinen Gunsten und eine ausreichende Haftpflicht. Der Sicherungsschein wird meist schon vor der Übergabe des Bootes verlangt.
Was passiert beim Totalschaden eines geleasten Bootes?
Die Entschädigung geht über den Sicherungsschein an den Leasinggeber. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, bleibt eine Restforderung bei Ihnen, deshalb den vollen Wert versichern.
Was ist French Leasing bei Yachten?
Ein Leasingmodell aus Frankreich, bei dem die Yacht über eine französische Leasinggesellschaft finanziert wird und die steuerliche Behandlung nach französischem Recht erfolgt. Ob es sich lohnt, klärt ein Steuerberater, der sich mit Yachten auskennt.
Muss ich bei einer Leasingübernahme die Bootsversicherung neu abschließen?
Der Vertrag muss auf Sie umgestellt oder neu abgeschlossen werden, und der Leasinggeber braucht einen neuen Sicherungsschein. Klären Sie das vor dem Tag der Übernahme.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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