Zum Inhalt springen
Ein altes Telefon mit Spiralkabel und ein Stapel grauer Akten auf dem Schreibtisch eines Hafenbüros, im Fenster unscharf die Masten von Segelyachten

Startseite / Themen / Vertrag & Service

ELEMENT-Schaden noch offen: Was können Geschädigte jetzt tun?

Kurze Antwort

Gezahlt wird nur auf Forderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet und anerkannt sind. Prüfen Sie beides im Gläubigerportal, heben Sie alle Belege auf und handeln Sie sofort, wenn Ihre Forderung bestritten ist.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Die ELEMENT Insurance AG ist seit dem 1. März 2025 im Insolvenzverfahren, die meisten ihrer rund 320.000 Verträge endeten am 1. April 2025. Wer bis dahin einen Schaden hatte, ist seitdem Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Über 25.000 Schadenfälle sind angemeldet, ausgezahlt wurde bis heute nichts, und laut BaFin vom 27. Juli 2026 ist in diesem Jahr auch keine Auszahlung mehr zu erwarten. Bezahlt werden die Geschädigten vorrangig aus dem Sicherungsvermögen des Versicherers; reicht es nicht für alle, gibt es eine Quote.

Bei der Verteilung zählt nur, was im Verfahren steht. Ein Gespräch mit ELEMENT, eine Schadenmeldung beim Vermittler oder eine E-Mail an den alten Kundenservice ersetzen die Anmeldung beim Insolvenzverwalter nicht. Die erste Frist dafür lief Ende Mai 2025 ab; eine spätere Anmeldung ist weiter möglich, kostet aber eine kleine Gebühr. Danach prüft der Verwalter jede Forderung und trägt ein, ob er sie anerkennt oder bestreitet. Eine bestrittene Forderung bekommt bei der Verteilung nichts, solange der Gläubiger nicht selbst tätig wird. Genau dort geht in solchen Verfahren am meisten Geld verloren, weil viele Betroffene nie nachsehen.

Was Sie tun sollten: Sehen Sie im Gläubigerportal des Verwalters (element-insolvenz.de) nach, ob Ihr Schaden angemeldet ist und welchen Status er hat. Steht dort bestritten, fragen Sie zeitnah einen Anwalt für Insolvenzrecht, denn für den nächsten Schritt laufen Fristen. Heben Sie alle Belege auf, also Fotos, Rechnungen, Gutachten und Schriftwechsel, und beantworten Sie Rückfragen des Verwalters rasch. Wer die Kosten des Verfahrens hinterfragen will, wendet sich an den Gläubigerausschuss, der den Verwalter überwacht; Beschlüsse über die Vergütung können Gläubiger beim Amtsgericht Charlottenburg einsehen (Az. 36e IN 8660/24).

Zum Merken

Angemeldet und anerkannt

nimmt an der Verteilung teil

Bestritten oder nie angemeldet

geht leer aus, solange Sie nichts tun

Schauen Sie heute im Gläubigerportal nach, welchen Status Ihr Schaden hat.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann bekommen ELEMENT-Geschädigte ihr Geld?

Das steht nicht fest. Laut BaFin vom 27. Juli 2026 sind in diesem Jahr keine Auszahlungen mehr zu erwarten. Wie hoch die Quote am Ende ist, hängt davon ab, wie weit das Sicherungsvermögen reicht.

Kann ich meinen Schaden noch anmelden?

Ja. Die erste Frist ist im Mai 2025 abgelaufen, eine nachträgliche Anmeldung beim Insolvenzverwalter ist aber weiter möglich, gegen eine kleine Gebühr.

Was bedeutet es, wenn meine Forderung bestritten ist?

Dann wird sie bei der Verteilung nicht berücksichtigt, solange Sie nichts unternehmen. Klären Sie zuerst mit dem Verwalter, was fehlt, und lassen Sie sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht zu den Fristen beraten.

Wer bezahlt den Insolvenzverwalter?

Seine Vergütung setzt das Insolvenzgericht fest, nach dem Wert des verwalteten Vermögens. Sie gehört zu den Kosten des Verfahrens. Der Betrag wird nicht veröffentlicht, Gläubiger können den Beschluss aber beim Gericht einsehen.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, ab 39 € im Jahr.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Vertrag & Service, 19 Themen
Wechseln und kündigen Boot verkauft, was passiert mit der Police? Boot kaufen und richtig versichern Bootswert richtig angeben Online abschließen in 5 Minuten Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden? Welche Schäden kosten mich den Rabatt nicht? Was passiert bei Unterversicherung? Ich habe umgebaut, muss ich das melden? Bekomme ich bessere Bedingungen automatisch? Beitrag erhöht: darf ich sofort kündigen? Deckt Privathaftpflicht oder Hausrat mein Boot? Boot finanziert: was die Bank verlangt Bin ich über den Verein versichert? Charter stornieren: was passiert mit der Anzahlung? Vercharterer insolvent: ist meine Anzahlung verloren? Hausboot aus Holz: was der Gutachter vor der Deckung sehen will Charter über ein Portal gebucht: Wer ist mein Vertragspartner? Hausboot gebraucht kaufen: was vor dem Vertrag zu prüfen ist

Alle 177 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.

Haftpflicht ab 39 € im Jahr 5 Minuten · Police noch heute Beitrag berechnen