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ELEMENT-Schaden noch offen: Was können Geschädigte jetzt tun?

Kurze Antwort

Für einen ELEMENT-Schaden gezahlt wird nur auf Forderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet und anerkannt sind. Prüfen Sie beides im Gläubigerportal, heben Sie alle Belege auf und handeln Sie sofort, wenn Ihre Forderung bestritten ist.

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Die ELEMENT Insurance AG ist seit dem 1. März 2025 im Insolvenzverfahren; laut BaFin vom 3. März 2025 endeten die meisten ihrer rund 320.000 Verträge am 1. April 2025. Wer bis dahin einen Schaden hatte, ist seitdem Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Viele tausend Schadenfälle sind angemeldet, ausgezahlt wurde bis heute nichts, und laut BaFin vom 27. Juli 2026 ist in diesem Jahr auch keine Auszahlung mehr zu erwarten. Bezahlt werden die Geschädigten vorrangig aus dem Sicherungsvermögen des Versicherers; reicht es nicht für alle, gibt es eine Quote.

Bei der Verteilung zählt nur, was im Verfahren steht. Ein Gespräch mit ELEMENT, eine Schadenmeldung beim Vermittler oder eine E-Mail an den alten Kundenservice ersetzen die Anmeldung beim Insolvenzverwalter nicht. Die erste Frist dafür lief Ende Mai 2025 ab; eine spätere Anmeldung ist weiter möglich, kostet aber eine kleine Gebühr. Danach prüft der Verwalter jede Forderung und trägt ein, ob er sie anerkennt oder bestreitet. Eine bestrittene Forderung bekommt bei der Verteilung nichts, solange der Gläubiger nicht selbst tätig wird. Genau dort geht in solchen Verfahren am meisten Geld verloren, weil viele Betroffene nie nachsehen.

Was Sie tun sollten: Sehen Sie im Gläubigerportal des Verwalters (element-insolvenz.de) nach, ob Ihr Schaden angemeldet ist und welchen Status er hat. Steht dort bestritten, fragen Sie zeitnah einen Anwalt für Insolvenzrecht, denn für den nächsten Schritt laufen Fristen. Heben Sie alle Belege auf, also Fotos, Rechnungen, Gutachten und Schriftwechsel, und beantworten Sie Rückfragen des Verwalters rasch. Wer die Kosten des Verfahrens hinterfragen will, wendet sich an den Gläubigerausschuss, der den Verwalter überwacht; Beschlüsse über die Vergütung können Gläubiger beim Amtsgericht Charlottenburg einsehen (Az. 36e IN 8660/24).

Anmelden, prüfen lassen, und nur anerkannte Forderungen kommen in die Verteilung.

Zum Merken

Angemeldet und anerkannt

nimmt an der Verteilung teil

Bestritten oder nie angemeldet

geht leer aus, solange Sie nichts tun

Schauen Sie heute im Gläubigerportal nach, welchen Status Ihr Schaden hat.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann bekommen ELEMENT-Geschädigte ihr Geld?

Das steht nicht fest. Laut BaFin vom 27. Juli 2026 sind in diesem Jahr keine Auszahlungen mehr zu erwarten. Wie hoch die Quote am Ende ist, hängt davon ab, wie weit das Sicherungsvermögen reicht.

Kann ich meinen Schaden noch anmelden?

Ja. Die erste Frist ist im Mai 2025 abgelaufen, eine nachträgliche Anmeldung beim Insolvenzverwalter ist aber weiter möglich, gegen eine kleine Gebühr.

Was bedeutet es, wenn meine Forderung bestritten ist?

Dann wird sie bei der Verteilung nicht berücksichtigt, solange Sie nichts unternehmen. Klären Sie zuerst mit dem Verwalter, was fehlt, und lassen Sie sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht zu den Fristen beraten.

Wer bezahlt den Insolvenzverwalter?

Seine Vergütung setzt das Insolvenzgericht fest, nach dem Wert des verwalteten Vermögens. Sie gehört zu den Kosten des Verfahrens. Der Betrag wird nicht veröffentlicht, Gläubiger können den Beschluss aber beim Gericht einsehen.

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