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Charter über ein Portal gebucht: Wer ist mein Vertragspartner?
Kurze Antwort
Wer über ein Portal oder eine Agentur bucht, schließt den Chartervertrag in aller Regel mit dem Vercharterer, das Portal vermittelt nur. Wer Ihr Vertragspartner ist, steht im Chartervertrag, und an ihn richten Sie Mängel und Ansprüche.
Die meisten Yachtcharter werden heute nicht mehr direkt bei der Basis gebucht, sondern über ein Buchungsportal oder eine Charteragentur. Das ist bequem: Sie vergleichen hunderte Boote, zahlen an eine Stelle und haben einen Ansprechpartner in Ihrer Sprache. Schwierig wird es erst, wenn etwas schiefgeht. Das Boot ist bei der Übergabe nicht in Ordnung, die Kaution wird einbehalten oder der Vercharterer sagt ab. Dann stellt sich die Frage, wer eigentlich Ihr Vertragspartner ist, und die Antwort ist oft eine andere, als man beim Buchen dachte.
In aller Regel tritt das Portal als Vermittler auf. Der eigentliche Chartervertrag kommt mit dem Vercharterer zustande, also mit dem Unternehmen, dem die Flotte gehört oder das sie betreibt. Das erkennen Sie am Chartervertrag selbst: Dort stehen Name und Anschrift des Vercharterers, häufig auch, welches Recht gilt und wo gestritten wird, oft das Land der Basis. Anders kann es liegen, wenn das Portal den Charter als eigene Leistung verkauft oder zusammen mit Flug und Unterkunft als Paket anbietet; dann kann es selbst verantwortlich sein. Was gilt, steht in den Geschäftsbedingungen des Portals und in der Buchungsbestätigung.
Lesen Sie deshalb vor dem Bezahlen, wer im Chartervertrag als Vercharterer genannt ist, an wen die Zahlungen gehen und wer die Kaution verwaltet. Mängel an Boot und Ausrüstung melden Sie vor Ort sofort bei der Basis, schriftlich und mit Fotos, und schicken eine Kopie an das Portal, das oft vermitteln kann. Ansprüche auf Minderung oder Erstattung richten Sie an den Vertragspartner, nicht nur an die Agentur. Und für Schäden, die Sie selbst bei anderen verursachen, haften Sie unabhängig davon persönlich; das deckt weder der Vermittler noch der Vercharterer, sondern eine eigene Skipperhaftpflicht.
Zum Merken
Portal
vermittelt, berät, hilft bei Streit, haftet meist nicht
Vercharterer
schuldet ein ordentliches Boot, verwaltet Kaution, ist Ansprechpartner für Ansprüche
Lesen Sie vor dem Bezahlen, wer im Chartervertrag als Vercharterer steht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Haftet das Buchungsportal, wenn das Boot mangelhaft ist?
Meist nicht, weil es nur vermittelt und der Chartervertrag mit dem Vercharterer besteht. Anders kann es sein, wenn das Portal den Charter als eigene Leistung oder im Paket mit Flug verkauft. Maßgeblich sind Buchungsbestätigung und Geschäftsbedingungen des Portals.
Wo steht, wer mein Vertragspartner ist?
Im Chartervertrag. Dort sind Name und Anschrift des Vercharterers genannt, oft auch das geltende Recht und der Gerichtsstand. Fehlt der Vertrag bei der Buchung, fordern Sie ihn vor der Zahlung an.
An wen wende ich mich bei einem Mangel vor Ort?
Zuerst an die Basis, sofort und schriftlich mit Fotos, damit sie nachbessern kann. Eine Kopie geht an das Portal. Spätere Ansprüche auf Minderung richten Sie an den Vercharterer als Vertragspartner.
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