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Leere Liegeplätze an den verwitterten Schwimmstegen einer Charterbasis, aufgeschossene Leinen auf einer rostigen Klampe

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Vercharterer insolvent: ist meine Anzahlung verloren?

Kurze Antwort

Mit der Insolvenz wird aus Ihrer Anzahlung eine Forderung, und die bringt am Ende meist nur eine kleine Quote. Ob Sie trotzdem an Ihr Geld kommen, entscheidet fast immer der Zahlungsweg und nicht der Vertrag.

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Ein Charter wird lange im Voraus gebucht, und bezahlt wird früh: ein Teil bei der Buchung, der Rest einige Wochen vor dem Törn. In dieser Zeit liegt Ihr Geld beim Vercharterer. Geht ihm nach einer schwachen Saison die Luft aus, merken Sie es meist daran, dass Mails unbeantwortet bleiben und niemand mehr ans Telefon geht. Die Buchung ist dann nicht automatisch weg, aber sie ist nichts mehr wert, was Sie ohne Weiteres durchsetzen könnten.

Was Sie zurückbekommen, entscheidet weniger das Recht als der Zahlungsweg. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird aus Ihrer Anzahlung eine Forderung, die Sie beim Insolvenzverwalter anmelden; ausgezahlt wird davon am Ende eine Quote, und die ist erfahrungsgemäß klein. Sitzt die Basis im Ausland, gilt das Recht ihres Landes und das dortige Verfahren. Haben Sie mit Kreditkarte gezahlt, kommt je nach Kartenherausgeber und Frist eine Rückbuchung in Betracht, weil die gebuchte Leistung nicht erbracht wird.

Vorbeugen ist der bessere Teil. Fragen Sie vor der ersten Zahlung, wer das Geld hält und ob ein Sicherungsschein dazugehört: Ist der Törn als Pauschalreise gebucht, also zusammen mit weiteren Reiseleistungen aus einer Hand, gehört nach deutschem Reiserecht eine Insolvenzabsicherung dazu, beim reinen Bootscharter in aller Regel nicht. Zahlen Sie die Restrate nicht vorschnell, wenn Zweifel aufkommen, und heben Sie Vertrag, Zahlungsbelege und jede Nachricht auf. Eine Bootsversicherung hilft hier nicht: Es geht um Geld und nicht um einen Schaden am Boot.

Zum Merken

Überweisung

ist nach der Zahlung nur noch eine Forderung

Kreditkarte

lässt je nach Frist eine Rückbuchung zu

Der Zahlungsweg entscheidet, ob Sie nach einer Pleite noch etwas in der Hand haben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bekomme ich meine Anzahlung aus der Insolvenz zurück?

Meist nur anteilig und spät. Sie melden Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und erhalten am Ende die Quote des Verfahrens. Rechnen Sie weder mit dem vollen Betrag noch mit einer Auszahlung in dieser Saison.

Hilft eine Rückbuchung über die Kreditkarte?

Oft ja, wenn Sie schnell sind. Je nach Kartenherausgeber und Frist lässt sich eine Zahlung zurückholen, für die keine Leistung erbracht wurde. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, sobald der Ausfall feststeht.

Zahlt eine Versicherung, wenn die Charterfirma pleitegeht?

Eine Bootsversicherung nicht, sie ersetzt Schäden am Boot und keine ausgefallenen Zahlungen. Ob ein Reiseprodukt eintritt, hängt davon ab, was dort genau versichert ist; das steht in dessen Bedingungen.

Woran erkenne ich vor der Buchung ein Risiko?

An der Art, wie Geld verlangt wird. Wer früh viel will, am liebsten per Überweisung auf ein Privatkonto, wer keinen sauberen Vertrag schickt und Fragen nach Sicherheiten ausweicht, ist das Risiko nicht wert.

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